Aktuelle Call for Papers für Schwerpunkte
Schwerpunkt: Schuldhafte Unkenntnis
HerausgeberInnen: Eva Bobst und Elias Moser
Sind Bürgerinnen und Bürger eines demokratischen Staates für die Politik verantwortlich, die sie (aufgrund von Fehlinformationen) gutheissen? Inwiefern sind Klagen gegen medizinisches Personal gerechtfertigt – sofern dieses nach bestem Wissen und Gewissen handelt? Und wie steht es um die Einschätzung möglicher Risiken neuer Technologien? Diese und weitere Fragen der angewandten Ethik, Rechtsethik, und politischen Philosophie beziehen sich auf das Konzept der schuldhaften Unkenntnis. Die schuldhafte Unkenntnis (englisch: culpable ignorance) lässt sich am besten als Ausnahme der Aristotelischen Bedingung des Wissens begreifen: unzureichendes Wissen um bestimmte relevante Fakten entbindet normalerweise eine Akteurin von ihrer Verantwortlichkeit, auch wenn sie willentlich und nicht unter Zwang handelt. Das Konzept der schuldhaften Unkenntnis versucht all jene Fälle einzufangen, in welchen das Unwissen über die relevanten Fakten die Akteurin gerade nicht von ihrer Verantwortlichkeit befreit.
Die primäre Schwierigkeit dieser Thematik liegt darin, aufzuzeigen, warum die Unkenntnis einen Akteur nicht von der Verantwortlichkeit entbindet. Es lohnt sich daher, sich mit dem Begriff ‚Wissen‘ und dessen Relevanz in Bezug auf Handlungsentscheidungen und Handlungskonsequenzen auseinanderzusetzen. Gibt es möglicherweise so etwas wie eine Informationspflicht seitens der Akteurin? Worin könnte eine solche begründet sein, und wo lägen die Grenzen einer solchen Pflicht? Worauf bezieht sich die Verantwortlichkeit: auf Handlungsabsichten/-entscheidungen oder bloß auf die Konsequenzen einer Handlung? Muss sich eine Akteurin zu jeder Zeit über alle möglichen Konsequenzen ihrer Handlungen bewusst sein oder sind gewisse Informationspflichten zu anspruchsvoll, als dass man ihre Erfüllung erwarten könnte?
Vor diesem Hintergrund laden wir interessierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ein, sich in einem kurzen Essay mit folgenden Fragen und Themen auseinandersetzen:
- Normative Begründung bzw. inhaltliche Ausarbeitung einer Informationspflicht
- Begründung reaktiver Einstellungen gegenüber Handelnden unter Nicht-Wissen
- Rechtfertigung der Zurechnung moralischer Verantwortlichkeit
- Möglichkeit moralischer Überforderung in Bezug auf die Kenntnis relevanter Fakten
- Die Rolle wissenschaftlicher Vorhersagen in Bezug auf negative zukünftige Ereignisse
Ausgewählt werden Artikel, die sowohl inhaltlich klar als auch fachlich interessant und in Bezug auf den philosophischen Diskurs vielversprechend sind. Die eingereichten Texte werden von den Herausgebenden editiert und vorselektiert. Danach werden sie der Zeitschrift für Praktische Philosophie vorgeschlagen und unterlaufen eine blinde Begutachtung. Explizit sind junge Forschende aufgefordert, ihre Texte einzureichen.
Umfang: max. 7‘000 Worte (exklusive Abstract und Verzeichnisse)
Deadline: 30. November 2019
Einzureichen an: eva.bobst@univie.ac.at
HerausgeberInnen: Eva Bobst und Elias Moser
Sind Bürgerinnen und Bürger eines demokratischen Staates für die Politik verantwortlich, die sie (aufgrund von Fehlinformationen) gutheissen? Inwiefern sind Klagen gegen medizinisches Personal gerechtfertigt – sofern dieses nach bestem Wissen und Gewissen handelt? Und wie steht es um die Einschätzung möglicher Risiken neuer Technologien? Diese und weitere Fragen der angewandten Ethik, Rechtsethik, und politischen Philosophie beziehen sich auf das Konzept der schuldhaften Unkenntnis. Die schuldhafte Unkenntnis (englisch: culpable ignorance) lässt sich am besten als Ausnahme der Aristotelischen Bedingung des Wissens begreifen: unzureichendes Wissen um bestimmte relevante Fakten entbindet normalerweise eine Akteurin von ihrer Verantwortlichkeit, auch wenn sie willentlich und nicht unter Zwang handelt. Das Konzept der schuldhaften Unkenntnis versucht all jene Fälle einzufangen, in welchen das Unwissen über die relevanten Fakten die Akteurin gerade nicht von ihrer Verantwortlichkeit befreit.
Die primäre Schwierigkeit dieser Thematik liegt darin, aufzuzeigen, warum die Unkenntnis einen Akteur nicht von der Verantwortlichkeit entbindet. Es lohnt sich daher, sich mit dem Begriff ‚Wissen‘ und dessen Relevanz in Bezug auf Handlungsentscheidungen und Handlungskonsequenzen auseinanderzusetzen. Gibt es möglicherweise so etwas wie eine Informationspflicht seitens der Akteurin? Worin könnte eine solche begründet sein, und wo lägen die Grenzen einer solchen Pflicht? Worauf bezieht sich die Verantwortlichkeit: auf Handlungsabsichten/-entscheidungen oder bloß auf die Konsequenzen einer Handlung? Muss sich eine Akteurin zu jeder Zeit über alle möglichen Konsequenzen ihrer Handlungen bewusst sein oder sind gewisse Informationspflichten zu anspruchsvoll, als dass man ihre Erfüllung erwarten könnte?
Vor diesem Hintergrund laden wir interessierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ein, sich in einem kurzen Essay mit folgenden Fragen und Themen auseinandersetzen:
- Normative Begründung bzw. inhaltliche Ausarbeitung einer Informationspflicht
- Begründung reaktiver Einstellungen gegenüber Handelnden unter Nicht-Wissen
- Rechtfertigung der Zurechnung moralischer Verantwortlichkeit
- Möglichkeit moralischer Überforderung in Bezug auf die Kenntnis relevanter Fakten
- Die Rolle wissenschaftlicher Vorhersagen in Bezug auf negative zukünftige Ereignisse
Ausgewählt werden Artikel, die sowohl inhaltlich klar als auch fachlich interessant und in Bezug auf den philosophischen Diskurs vielversprechend sind. Die eingereichten Texte werden von den Herausgebenden editiert und vorselektiert. Danach werden sie der Zeitschrift für Praktische Philosophie vorgeschlagen und unterlaufen eine blinde Begutachtung. Explizit sind junge Forschende aufgefordert, ihre Texte einzureichen.
Umfang: max. 7‘000 Worte (exklusive Abstract und Verzeichnisse)
Deadline: 30. November 2019
Einzureichen an: eva.bobst@univie.ac.at
Schwerpunkt: Politische Theorien der Grenze
Herausgeber: Florian Grosser und Andreas Oberprantacher
In gegenwärtigen politikphilosophischen und -theoretischen Debatten zu Migration und Flucht wird die Existenz von Grenzen zwar stets zugrunde gelegt, jedoch kaum als eigenständiges Problem beachtet und kritisch reflektiert. So werden Grenzen innerhalb der vorherrschenden normativen Diskursstränge zu Aufnahme bzw. Integration von „Fremden“ in demokratische Staaten und national organisierte Gesellschaften vornehmlich in der rechtsphilosophischen Tradition territorialer Trennlinien begriffen, die es – je nachdem, ob für ein right to exclude oder für open borders argumentiert wird – entweder zu verteidigen oder zu überwinden gilt.
Gegen die impliziten Annahmen derartiger Ansätze, die Grenzen weitgehend auf geographische Erscheinungsformen rechtsstaatlicher Gebilde reduzieren, zielt der Themenschwerpunkt darauf ab, das Phänomen der Grenze (sowie für dieses konstitutive Verfahren und Praktiken der Grenzziehung) in seinem komplexen Charakter anschaulich zu machen und zu problematisieren. In diesem Zusammenhang soll nicht zuletzt die konventionelle politische Imagination auf den Prüfstand gestellt werden, die aktuelle Diskurse zur Regelung von Ein- und Ausschluss in politischer Theorie und Praxis maßgeblich bestimmt: Dieser zufolge schließen Grenzen ein konturiertes, von „Mitgliedern“ (d.h. von Staatsbürger*innen) bewohntes Innen gegen ein amorphes Außen ab, aus welchem „Nicht-Mitglieder“ (d.h. Migrant*innen, Geflüchtete oder Staatenlose) „zuströmen“, wobei staatlich-rechtlich verfasste Territorien in Analogie zu abgeschlossenen Systemen wie z.B. dem Staat als Haus oder als Schiff begriffen werden. Auch die verbreitete Annahme, die Konstellation zwischen „Neuankömmlingen“ und aufnehmenden Staaten bzw. Gesellschaften lasse sich im Sinne einer Gerichtsverhandlung verstehen (bei welcher deren Entscheidungsträger*innen und „alteingesessenen“ Bürger-Mitgliedern die Richterrolle zufällt), fußt auf dieser reduktiven Vorstellung.
Alternative Theorisierungen der Grenze, die sich um eine sozialwissenschaftlich genauere, begrifflich differenziertere Erfassung derselben bemühen, können sich dabei u.a. an folgenden Fragen orientieren: Inwiefern sind Grenzen als Übergänge ermöglichende Schwellen bzw. als Kontakt verhindernde Barrieren oder Zonen zu verstehen? Worin besteht die eigentümliche Wirksamkeit von Grenze/Grenzziehung, deren konstruierter, kontingenter Charakter vielfach durch Naturalisierungen oder Pseudo-Objektivierungen verschleiert wird? Wie verhalten sich neue Formen von Grenze/Grenzziehung (z.B. biometrische Datenbanken, Strategien des „Outsourcing“, Einsatz von Drohnen) zu traditionellen Mechanismen geographischer Trennung (wie Mauern oder check points)? In welcher Weise wirken sich Grenzen/Grenzziehungen auf das Verständnis des demos, d.h. der demokratischen politischen Gemeinschaft als impermeabel bzw. permeabel aus? In welcher Art wären Grenzen anders zu denken und zu regeln, um „wirkliche Demokratie“ im Sinne Hannah Arendts zu gewährleisten, die über den Schutz bürgerlicher Grundrechte hinausgeht? Welche politisch-rechtlichen und welche „gelebten“ Möglichkeiten bestehen, Formen von Koexistenz zu realisieren, die nicht auf scharfe Trennlinien zwischen Innen und Außen, Mitgliedschaft und Nicht-Mitgliedschaft rekurrieren? Und in welcher Art werden Grenzen/Grenzziehungen von kritischen Lebensformen transnationaler, kosmopolitischer Mobilität durchkreuzt, in denen eine unabhängige politische Subjektivität und Handlungsfähigkeit zum Ausdruck kommt, die sich von der bürgerlichen unterscheidet und die diese herausfordert?
Um den argumentativen Charakter des Themenschwerpunktes „Politische Theorien der Grenze“ zu gewährleisten, suchen wir sachlich wie auch methodologisch vielfältige Originalbeiträge in deutscher Sprache mit einer Länge von 40.000 bis 60.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen). Diese sind bis zum 31. Juli 2019 an die Herausgeber Florian Grosser (California College of the Arts, San Francisco/University of California, Berkeley; fgrosser@cca.edu) und Andreas Oberprantacher (Universität Innsbruck; andreas.oberprantacher@uibk.ac.at) zu schicken.
Herausgeber: Florian Grosser und Andreas Oberprantacher
In gegenwärtigen politikphilosophischen und -theoretischen Debatten zu Migration und Flucht wird die Existenz von Grenzen zwar stets zugrunde gelegt, jedoch kaum als eigenständiges Problem beachtet und kritisch reflektiert. So werden Grenzen innerhalb der vorherrschenden normativen Diskursstränge zu Aufnahme bzw. Integration von „Fremden“ in demokratische Staaten und national organisierte Gesellschaften vornehmlich in der rechtsphilosophischen Tradition territorialer Trennlinien begriffen, die es – je nachdem, ob für ein right to exclude oder für open borders argumentiert wird – entweder zu verteidigen oder zu überwinden gilt.
Gegen die impliziten Annahmen derartiger Ansätze, die Grenzen weitgehend auf geographische Erscheinungsformen rechtsstaatlicher Gebilde reduzieren, zielt der Themenschwerpunkt darauf ab, das Phänomen der Grenze (sowie für dieses konstitutive Verfahren und Praktiken der Grenzziehung) in seinem komplexen Charakter anschaulich zu machen und zu problematisieren. In diesem Zusammenhang soll nicht zuletzt die konventionelle politische Imagination auf den Prüfstand gestellt werden, die aktuelle Diskurse zur Regelung von Ein- und Ausschluss in politischer Theorie und Praxis maßgeblich bestimmt: Dieser zufolge schließen Grenzen ein konturiertes, von „Mitgliedern“ (d.h. von Staatsbürger*innen) bewohntes Innen gegen ein amorphes Außen ab, aus welchem „Nicht-Mitglieder“ (d.h. Migrant*innen, Geflüchtete oder Staatenlose) „zuströmen“, wobei staatlich-rechtlich verfasste Territorien in Analogie zu abgeschlossenen Systemen wie z.B. dem Staat als Haus oder als Schiff begriffen werden. Auch die verbreitete Annahme, die Konstellation zwischen „Neuankömmlingen“ und aufnehmenden Staaten bzw. Gesellschaften lasse sich im Sinne einer Gerichtsverhandlung verstehen (bei welcher deren Entscheidungsträger*innen und „alteingesessenen“ Bürger-Mitgliedern die Richterrolle zufällt), fußt auf dieser reduktiven Vorstellung.
Alternative Theorisierungen der Grenze, die sich um eine sozialwissenschaftlich genauere, begrifflich differenziertere Erfassung derselben bemühen, können sich dabei u.a. an folgenden Fragen orientieren: Inwiefern sind Grenzen als Übergänge ermöglichende Schwellen bzw. als Kontakt verhindernde Barrieren oder Zonen zu verstehen? Worin besteht die eigentümliche Wirksamkeit von Grenze/Grenzziehung, deren konstruierter, kontingenter Charakter vielfach durch Naturalisierungen oder Pseudo-Objektivierungen verschleiert wird? Wie verhalten sich neue Formen von Grenze/Grenzziehung (z.B. biometrische Datenbanken, Strategien des „Outsourcing“, Einsatz von Drohnen) zu traditionellen Mechanismen geographischer Trennung (wie Mauern oder check points)? In welcher Weise wirken sich Grenzen/Grenzziehungen auf das Verständnis des demos, d.h. der demokratischen politischen Gemeinschaft als impermeabel bzw. permeabel aus? In welcher Art wären Grenzen anders zu denken und zu regeln, um „wirkliche Demokratie“ im Sinne Hannah Arendts zu gewährleisten, die über den Schutz bürgerlicher Grundrechte hinausgeht? Welche politisch-rechtlichen und welche „gelebten“ Möglichkeiten bestehen, Formen von Koexistenz zu realisieren, die nicht auf scharfe Trennlinien zwischen Innen und Außen, Mitgliedschaft und Nicht-Mitgliedschaft rekurrieren? Und in welcher Art werden Grenzen/Grenzziehungen von kritischen Lebensformen transnationaler, kosmopolitischer Mobilität durchkreuzt, in denen eine unabhängige politische Subjektivität und Handlungsfähigkeit zum Ausdruck kommt, die sich von der bürgerlichen unterscheidet und die diese herausfordert?
Um den argumentativen Charakter des Themenschwerpunktes „Politische Theorien der Grenze“ zu gewährleisten, suchen wir sachlich wie auch methodologisch vielfältige Originalbeiträge in deutscher Sprache mit einer Länge von 40.000 bis 60.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen). Diese sind bis zum 31. Juli 2019 an die Herausgeber Florian Grosser (California College of the Arts, San Francisco/University of California, Berkeley; fgrosser@cca.edu) und Andreas Oberprantacher (Universität Innsbruck; andreas.oberprantacher@uibk.ac.at) zu schicken.
Schwerpunkt: Energie
Herausgeberin: Hendrik Kempt
Für eine Sonderausgabe der Zeitschrift für Praktische Philosophie begrüßen wir Einreichungen, die sich dem Thema Energieethik aus verschiedenen Perspektiven nähern.
Die Ausgabe zielt darauf, Fragen der Energieverantwortung und der Energiegerechtigkeit zu bearbeiten und so ein öffentliches Bewusstsein zu schaffen, in welchem die ethische Reflektion der Energiethematik nicht nur im Kontext des Klimawandels betrieben wird. Hierbei sind nicht nur ethische Problematiken relevant, sondern auch andere angewandte Themen der Philosophie und benachbarter Disziplinen.
Energie als Gegenstand einer solchen ethischen Reflektion bietet viele Ansatzpunkte für Spezifizierungen und Problematisierungen: Etwa als Form großpolitischer Vorhaben und ihrer normativen Bedingungen, die kollektiver Handlungsprozesse bedürfen („Energiewende“), durch Fragen der angemessenen Versorgung bzw. Unterversorgung mit verschiedenen Formen der Energie („Energiearmut“), oder auf individueller Ebene durch Fragen der umsichtigen und gerechtfertigten Nutzung von Energie („Energieverschwendung“), und vielen weiteren mehr.
Wir ermuntern alle PhilosophInnen, aber auch philosophisch arbeitende WissenschaftlerInnen aus anderen Disziplinen, die zu energieethischen Themen arbeiten, ihre Beiträge für eine Annäherung an die Energie aus Sicht praktischer Philosophie uns zukommen zu lassen.
Länge: 4000-6000 Wörter.
Einreichungen und Fragen bitte an hendrik.kempt@uni-siegen.de
Einsendefrist: 15. November 2019
Herausgeberin: Hendrik Kempt
Für eine Sonderausgabe der Zeitschrift für Praktische Philosophie begrüßen wir Einreichungen, die sich dem Thema Energieethik aus verschiedenen Perspektiven nähern.
Die Ausgabe zielt darauf, Fragen der Energieverantwortung und der Energiegerechtigkeit zu bearbeiten und so ein öffentliches Bewusstsein zu schaffen, in welchem die ethische Reflektion der Energiethematik nicht nur im Kontext des Klimawandels betrieben wird. Hierbei sind nicht nur ethische Problematiken relevant, sondern auch andere angewandte Themen der Philosophie und benachbarter Disziplinen.
Energie als Gegenstand einer solchen ethischen Reflektion bietet viele Ansatzpunkte für Spezifizierungen und Problematisierungen: Etwa als Form großpolitischer Vorhaben und ihrer normativen Bedingungen, die kollektiver Handlungsprozesse bedürfen („Energiewende“), durch Fragen der angemessenen Versorgung bzw. Unterversorgung mit verschiedenen Formen der Energie („Energiearmut“), oder auf individueller Ebene durch Fragen der umsichtigen und gerechtfertigten Nutzung von Energie („Energieverschwendung“), und vielen weiteren mehr.
Wir ermuntern alle PhilosophInnen, aber auch philosophisch arbeitende WissenschaftlerInnen aus anderen Disziplinen, die zu energieethischen Themen arbeiten, ihre Beiträge für eine Annäherung an die Energie aus Sicht praktischer Philosophie uns zukommen zu lassen.
Länge: 4000-6000 Wörter.
Einreichungen und Fragen bitte an hendrik.kempt@uni-siegen.de
Einsendefrist: 15. November 2019