Elternschaft und reproduktive Gerechtigkeit in Philosophien des Guten Lebens. Der
capability approach und das Recht, (k)ein Kind zu bekommen

Parenthood and reproductive justice in philosophies of the good life. The capability approach and the right to have (or not have) a child

ISABELLA MARCINSKI-MICHEL, GÖTTINGEN & CLAUDIA WIESEMANN, GÖTTINGEN

Zusammenfassung: Objektivistische Theorien guten Lebens berufen sich auf Listen von Bedürfnissen, Gütern oder Fähigkeiten, die realisiert werden müssen, um ein gutes Leben führen zu können. Mit solchen Listen wird bezweckt, die Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit philosophisch besser zu fundieren. Im Beitrag wird untersucht, ob dies auch in Hinblick auf Geschlechtergerechtigkeit und insbesondere auf Fragen von Fortpflanzung und Elternschaft gelingt. Dazu soll die weithin bekannte objektivistische Theorie guten Lebens von Martha Nussbaum sowie deren kritische Ergänzung durch Angelika Krebs untersucht werden. Wir werden zeigen, dass beide Philosophinnen ein einseitiges Verständnis reproduktiver Gerechtigkeit vertreten, das die Befähigung zur Elternschaft ungerechtfertigterweise aus der Liste objektiver Güter guten Lebens ausschließt.

Schlagwörter: Gutes Leben, Reproduktion, Autonomie, Gerechtigkeit, Kinder

Abstract: Objectivist theories of the good life refer to lists of needs, goods or capabilities that must be realized in order to lead a good life. The purpose of such lists is to provide a better philosophical foundation for achieving social justice. This paper examines whether this is also possible with regard to gender justice and, in particular, to questions of reproduction and family. To this end, we will examine Martha Nussbaum's well-known objectivist theory of the good life and Angelika Krebs' critical addition to it. We will show that both philosophers adopt a one-sided understanding of reproductive justice that unjustifiably excludes the ability to parent from the list of objective goods of a good life.

Keywords: good life, reproduction, autonomy, justice, children

1 Einleitung

Philosophien des guten Lebens beschäftigen sich mit der normativen Frage, worauf es für die Einzelnen im Leben ankommen sollte. Was macht ein Leben zu einem guten Leben? Während sich subjektivistische Varianten dieser Theorien an subjektiven Wünschen und Glücksvorstellungen orientieren, entwickeln objektivistische Ansätze Listen derjenigen Aspekte, die unabdingbar für ein gutes menschliches Leben sind.1 Dazu gehören beispielsweise Gesundheit, ökonomische Sicherheit und positive soziale Bindungen. Damit unternehmen sie den Versuch einer philosophischen Begründung sozialer Gerechtigkeit. Eine gerechte Gesellschaft, so ihre Argumentation, sei diejenige, die optimale Bedingungen für ein gutes menschliches Leben der Einzelnen schaffe.

Der Beitrag geht der Frage nach, ob und, wenn ja, an welcher Stelle und in welcher Form Fragen der Geschlechtergerechtigkeit, insbesondere mit Blick auf die menschliche Fortpflanzung und Elternschaft,2 in objektivistischen Philosophien des guten Lebens eine Rolle spielen. Derek Parfit nennt in seiner Charakterisierung objektiver Listentheorien Elternschaft als ein Beispiel einer Errungenschaft, die für ein gutes Leben wichtig ist: “The good things might include moral goodness, rational activity, the development of one’s abilities, having children and being a good parent, knowledge, and the awareness of true beauty.” (Parfit 1984, S. 4) Dieses Beispiel wird neben einigen anderen erwähnt, spielt dann aber in (Herv. M-M/W) seinen Ausführungen keine weitere Rolle mehr. Parfits Aufzählung legt jedoch nahe, dass Elternschaft und Familie zu Konzeptionen eines guten Lebens grundlegend dazugehören könnten. Lässt sich diese Einschätzung in bekannten Theorien guten Lebens bestätigen? Immerhin verzeichnet das vergangene 20. Jahrhundert zahllose Beispiele eines massiven staatlichen Eingriffs in die positive Fortpflanzungsfreiheit: Nicht nur im NS-Regime, sondern in vielen Staaten dieser Welt wurden bis weit in die zweite Hälfte des Jahrhunderts hinein Frauen und Männer durch Zwangssterilisation, Zwangsabtreibung und Zwangsadoption daran gehindert, eigene Kinder zu haben und aufzuziehen. Da es sich dabei zumeist um Menschen aus unterprivilegierten und gesellschaftlich marginalisierten Gruppen handelte, werden diese Eingriffe als ein fundamentales Problem der Gerechtigkeit kritisiert.3 Vergleichbare Fragen reproduktiver Gerechtigkeit werden auch durch die modernen Fortpflanzungstechnologien aufgeworfen. Aktuell kann man mehr und mehr beobachten, dass Menschen aus marginalisierten Gruppen mit unerfülltem Kinderwunsch mit Nachdruck gesellschaftliche und medizinische Unterstützung für die Realisierung ihres Lebensziels einfordern.4 So fordern etwa lesbische oder homosexuelle Paare das Recht auf Zugang zu entsprechenden Fortpflanzungstechnologien, um damit eigene Elternschaft begründen zu können. Könnten sie ihre Forderung – wie etwa beim Recht auf Gesundheit – auf ein entsprechendes objektives Gut stützen, wäre ihr mehr Nachdruck verliehen.

Martha Nussbaum hat mit dem capability approach die wohl bekannteste objektivistische Theorie des guten Lebens entwickelt. Diese wurde global rezipiert, um soziale Gerechtigkeit zu thematisieren und auszubuchstabieren. Versteht auch Nussbaum Elternschaft als Teil eines guten Lebens, wie Parfit es nahelegt? Umfasst ihr Verständnis sozialer Gerechtigkeit auch die derzeit verstärkt thematisierten Aspekte reproduktiver Gerechtigkeit? Auch Angelika Krebs hat sich vor einiger Zeit gerade mit dieser Frage aus der Perspektive der Geschlechtergerechtigkeit befasst. Zu welchen Schlüssen kommt sie mit Blick auf Nussbaum? Welchen Vorstellungen reproduktiver Gerechtigkeit werden die Ansätze von Nussbaum und Krebs gerecht, welchen nicht? Diesen Fragen werden wir in unserem Beitrag nachgehen.

Es wird sich zeigen, dass bei Nussbaum und Krebs reproduktive Gerechtigkeit zwar einen zentralen Stellenwert einnimmt, allerdings innerhalb eines verkürzten und einseitigen Verständnisses dessen, was mit Blick auf Fortpflanzung ein gutes Leben ausmacht.

2 Philosophien des guten Lebens

Philosophien des guten Lebens beschäftigen sich mit der Frage, was ein menschliches Leben zu einem guten Leben macht.5 Konkret geht es diesen Ansätzen darum, wie wir „als Wesen mit dieser existentiellen Struktur in einer Welt mit dieser Struktur möglichst gut leben“ können (Wolf 2020, S. 214 (Herv.i.O.)) können.

Anders als subjektivistische Theorien guten Lebens, die sich an subjektiven Wünschen oder Glücksvorstellungen orientieren, gehen objektivistische Theorien von grundlegenden Bedürfnissen oder Fähigkeiten aus, die konstitutiv für ein gutes menschliches Leben sind. Dagmar Fenner stellt heraus, dass diese Ansätze auf „einem allgemeinen Begriff des Menschseins oder sogenannten anthropologischen Konstanten“ beruhen (Fenner 2007, S. 104). Aus diesen anthropologischen Konstanten werden Listen derjenigen Bedürfnisse, Güter oder Fähigkeiten hergeleitet, die wesentlich für ein gutes Leben sind. Daher nennt Parfit diese Ansätze auch Objektive-Listen-Theorien: „In Objective List Theories, certain things are good or bad for us, whether or not we want to have the good things, or to avoid the bad things.“ (Parfit 1984, S. 493 (Herv.i.O.)) Hierbei können nach Steinfath zwei Varianten unterschieden werden (vgl. Steinfath 1998, S. 20ff.). Theorien, die sich auf objektive Listen von Gütern stützen, benennen Güter und Werte, die notwendig sind für ein gutes Leben, unabhängig davon, ob die einzelnen Individuen sich diese wünschen oder aber als glückbringend erfahren. Hierzu zählen beispielsweise Gesundheit, ökonomische Sicherheit und positive soziale Bindungen. Dagegen hält etwa Martha Nussbaum in dem von ihr ausgearbeiteten capability approach bestimmte menschliche Fähigkeiten, deren Entwicklung mit einem guten Leben einhergehen, für wesentlich. Gemeinsam ist beiden Varianten jedoch, dass sie im Gegensatz zu subjektivistischen Konzeptionen davon ausgehen, dass ein Leben ohne X – und hier kann ein beliebiges Element aus der Liste eingesetzt werden – „kein menschenwürdiges Leben sein [kann, M-M/W], ganz gleich, was die betroffene Person faktisch dazu sagen mag“ (Krebs 1998, S. 239). Martha Nussbaum unterstreicht diese Grundüberzeugung, wenn sie schreibt: „My claim is that a life that lacks any one of these capabilities, no matter what else it has, will fall short of being a good human life.“ (Nussbaum 1995, S. 85) Insofern stellen Objektive-Listen-Theorien eine wesentliche argumentative Grundlage für Gerechtigkeitsfragen dar.

3 Elternschaft und Fragen menschlicher Fortpflanzung bei Martha Nussbaum und Angelika Krebs

Der capability approach Martha Nussbaums sowie die sich daran anknüpfende Position der Philosophin Angelika Krebs sollen deshalb im Folgenden hinsichtlich der Realisierung von reproduktiver Gerechtigkeit analysiert werden. Welche Rolle spielen Elternschaft und Fortpflanzung innerhalb ihrer Theorien guten Lebens?

3.1 Martha Nussbaum

Die US-amerikanische Philosophin Martha Nussbaum entwickelte in den 80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts gemeinsam mit dem Wirtschaftswissenschaftler Amartya Sen im Rahmen ihrer Arbeit für das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen den sogenannten capability approach. Er ist eingebettet in den Entwurf einer globalen Ethik und bildet die Grundlage einer Theorie der sozialen Gerechtigkeit wie auch der Menschenrechte (vgl. Nussbaum 1992, S. 205; Nussbaum 2006, S. 78). Seitdem hat Martha Nussbaum diesen Fähigkeitenansatz in Zusammenarbeit mit anderen Wissenschaftler*innen auf vielfältige Weise weiterentwickelt und konkretisiert. Grundlage ist stets eine Liste derjenigen Fähigkeiten, deren Entwicklung zu einem guten Leben dazu gehört, die mit der Zeit immer wieder überarbeitet und ergänzt wurde. „This is a working list“, so Nussbaum (1995, S. 80).

Martha Nussbaum wendet sich mit ihrem capability approach explizit gegen Subjektivismus und Relativismus, die sie in Ethik und Politik für verfehlt und gefährlich erachtet. Ihr Ausgangspunkt ist dagegen ein, wie sie es nennt, „essentialism of a kind: for a historically sensitive account of the most basic human needs and human functions“ (Nussbaum 1992, S. 205). Der capability approach und die von ihm herausgestellten Fähigkeiten sind universalistisch und historisch zugleich, denn die menschlichen Fähigkeiten treten stets „in some specific and historically rich cultural realization“ auf (ebd., S. 224). Daher sei diese Liste offen, und die Fähigkeiten seien vergleichsweise vage formuliert, da sie jeweils zeit-, ort- und kulturspezifisch innerhalb der jeweiligen Gesellschaften sowie von einzelnen Individuen konkretisiert werden sollen.

Der capability approach Martha Nussbaums umfasst eine Liste menschlicher Fähigkeiten, deren Entwicklung für ein gutes Leben konstitutiv ist. Als zentral nannte Nussbaum ursprünglich unter anderem zunächst die Fähigkeit, eine gute Gesundheit zu haben; die Fähigkeit, unnötigen Schmerz zu vermeiden und lustvolle Erlebnisse zu haben; die Fähigkeit zur praktischen Vernunft, sich eine Auffassung des Guten zu bilden und Überlegungen zur Planung des eigenen Lebens zu entwickeln; sowie fähig zu sein, das eigene Leben zu leben (vgl. Nussbaum 1992, S. 222).6

Martha Nussbaum hat oft hervorgehoben, dass eine Theorie des guten Lebens notwendige Voraussetzung für die Kritik an sozialer Ungerechtigkeit ist.

And without an account of the good, however vague, that we take to be shared, we have no adequate basis for saying what is missing from the lives of the poor or marginalized or excluded, no adequate way of justifying the claim that any deeply embedded tradition that we encounter is unjust.“ (Nussbaum 1992, S. 229)

Mit dem capability approach ist daher die politische Forderung verbunden, dass die Gesellschaft Umstände schaffen sollte, unter denen sich menschliches Leben als ein gutes Leben entfalten kann. Es geht ihr dabei vor allem um die Rahmenbedingungen, die gegeben sein sollten, um Fähigkeiten zu realisieren; sie nennt sie auch „opportunities for choice“ (Dixon/Nussbaum 2012, S. 6):

In other words, the approach takes each person as an end, asking not just about the total or average well-being but about the opportunities available to each person. It is focused on choice or freedom, holding that the crucial good societies should be promoting for their people is a set of opportunities, or substantial freedoms, which people then may or may not exercise in action: the choice is theirs.“ (Nussbaum 2013, S. 18)

Nur wenn eine Gesellschaft ihren Bürger*innen die Möglichkeiten, diese zentralen Fähigkeiten zu realisieren, gibt, sei sie auch sozial gerecht – zumindest im Sinne eines Minimalstandards der Gerechtigkeit. Durch Diskriminierung und Marginalisierung werden diese Möglichkeiten dagegen eingeschränkt, und Menschen wird so der Zugang zu einem guten Leben verwehrt. Der capability approach sei daher – so Nussbaum – „incompatible with systematic subordination of one group to another“ (Nussbaum 1995, S. 86), und es lasse sich daraus ein „moral claim“ gegenüber der Gesellschaft ableiten, eine solche Kluft zwischen den menschlichen Fähigkeiten und ihrer Entfaltung nicht aufkommen zu lassen (ebd., S. 89).

Martha Nussbaum hat die Liste der Fähigkeiten, die zu einem guten Leben gehören, über die Jahrzehnte weiterentwickelt. Dies geschah oftmals in Austausch mit anderen Autor*innen, die auf Leerstellen des Ansatzes hinwiesen. So entstand auch eine „feministisch überarbeitete Liste“ (Krebs 1998, S. 244), wie es Angelika Krebs nennt. In dieser Liste werden die von Nussbaum genannten Fähigkeiten weiter konkretisiert, insbesondere wurden Aspekte sexueller und reproduktiver Selbstbestimmung als konstitutive Teile eines guten Lebens aufgenommen.7 Zu diesem Zweck konkretisiert Nussbaum die Fähigkeit zu körperlicher Integrität, die Fähigkeit, ein eigenes Leben zu leben, und die Fähigkeit zu körperlicher Gesundheit um entsprechende Aspekte.

Körperliche Integrität, so Nussbaum, beinhalte auch die Fähigkeit, „to avoid unnecessary and non‐beneficial pain, so far as possible, and to have pleasurable experiences“ (Nussbaum 1995, S. 83) Sie umfasse darüber hinaus die Möglichkeit zu „choice in matters of reproduction“ (Nussbaum 2013, S. 33) sowie den Schutz vor sexuellen Übergriffen, Vergewaltigung und häuslicher Gewalt. Die Fähigkeit, sein eigenes Leben zu leben, umfasse „having certain guarantees of noninterference with certain choices that are especially personal and definitive of selfhood, such as choices regarding marriage, childbearing, sexual expression“ (Nussbaum 1995, S. 85). Die Befähigung zu körperlicher Gesundheit schließlich beinhalte auch die Sicherstellung reproduktiver Gesundheit (vgl. Nussbaum 2013, S. 33; Nussbaum 1995, S. 83). In einer Interpretation von Dejong gehört dazu der Zugang zu Verhütungsmitteln, zu Schwangerschaftsabbruch sowie medizinischer Versorgung während Schwangerschaft und Geburt (vgl. Dejong 2006).8

Deutlich wird, dass Nussbaum vor allem auf „choice in matters of reproduction“ (Nussbaum 2013, S. 33) fokussiert. Dabei geht es ihr vorrangig um die Freiheit, keine Kinder zu bekommen als Ausdruck der Grundrechte zu reproduktiver Gesundheit und körperlicher Integrität. Auch der Aspekt „choices regarding […] childbearing“ verweist im Kontext von „marriage“ und „sexual expression“ (Nussbaum 1995, S. 85) eher auf die Freiheit zum Schwangerschaftsabbruch, als auf die Befähigung zu (positiver) Elternschaft. Elternschaft und Familien tauchen als Stichworte nicht auf. Diese Leerstelle ist insofern auffällig, als die Konkretionen an anderen Stellen sehr detailliert sind (so wird etwa die Befähigung zu „sexual satisfaction“ erwähnt (Nussbaum 2013, S. 33).9 Mit dieser auffälligen Leerstelle in Nussbaums Ansatz hat sich Angelika Krebs befasst.

3.2 Werden Menschen schwanger?

Die Schweizer Philosophin Angelika Krebs widmet sich in einem Aufsatz mit dem Titel „Werden Menschen schwanger? Das ‚gute menschliche Leben‘ und die Geschlechterdifferenz“ (Krebs 1998) der Rolle von Elternschaft und Familie in objektivistischen Theorien guten Lebens. Sie fragt allgemein nach der Vereinbarkeit universalistischer, anthropologischer Theorien guten Lebens mit Überlegungen zu Geschlechterdifferenz und Geschlechtergerechtigkeit. Krebs vertritt dabei eine explizit feministische Position.

Sie diskutiert den gelegentlich vorgebrachten Einwand, dass eine universalistische Theorie guten Lebens wie die von Nussbaum der Geschlechterdifferenz nicht gerecht werden könne. Dies zeige sich beispielsweise darin, dass die „traditionell weibliche Domäne“ Reproduktion und Familie in diesen Ansätzen fehle. Krebs fragt: „Verallgemeinert das vorgestellte Modell des menschenwürdigen Lebens nicht schlicht das traditionell männliche Lebensmodell?“ (ebd., S. 243) Ihre Antwortet lautet, dass eine Konzeption wie der capability approach durchaus – auch ohne spezifische Erwähnung von Elternschaft und Familie –, „so wie sie ist, weiblicher Differenz gerecht werden“ könne (ebd., S. 244). Sie begründet dies mit zwei Argumenten.

Zunächst vertritt Krebs die These, dass Elternschaft und Reproduktion nicht notwendig Teil eines guten Lebens seien und insofern nicht in die Liste aufgenommen werden sollten. Es sei sogar ethisch problematisch, dies zu tun, weil man damit das Leben aller Personen, die keine Kinder haben oder haben wollen, als prinzipiell defizitär charakterisieren würde.

Würde Familie oder Reproduktion in die Liste aufgenommen, verurteilte man das Leben von Frauen und Männern, die keine Kinder haben […] als menschenunwürdig. Es gibt aber keinen Grund dafür, daß ein jeder und eine jede, um gut zu leben, sich fortpflanzen […] muß.“ (Ebd. S. 244)

Ihr zweites Argument betrifft die für den capability approach charakteristisch vage Formulierung menschlicher Grundbedürfnisse und -fähigkeiten. Es sei in der Tat falsch, diese nur einseitig geschlechtsspezifisch zu konkretisieren, d.h. bisher in der Regel entlang der männlichen Lebenswelt. Krebs schlägt stattdessen vor, die bisherigen capabilities in einem erweiterten Sinn so zu verstehen, dass sie auch der Geschlechterdifferenz gerecht werden. Sie stützt hier argumentativ Nussbaums „feministisch überarbeitete Liste“, auf die sie sich explizit bezieht (ebd., S. 244). So umfasse die Sicherheit für Leib und Leben auch den Schutz vor Vergewaltigung, und die Befriedigung des allgemeinmenschlichen Bedürfnisses nach Individualität erfordere – auch ihrer Ansicht nach – den gesicherten Zugang zu Verhütungsmitteln und Abtreibung (vgl. ebd., S. 246).10 Ein gutes Leben für Frauen unterscheide sich in dieser Hinsicht nicht von einem guten Leben für alle Menschen. Die Frage nach der Rolle der Geschlechterdifferenz lässt sich ihrer Meinung nach so als falsches Problem entlarven und auflösen. Für Krebs heißt das in der Konsequenz, lediglich das Recht, keine Kinder zu bekommen, als Grundvoraussetzung guten Lebens zu begreifen. Das Recht, ein Kind zu bekommen, schließt sie dagegen explizit aus der Konzeption eines guten Lebens aus.

4 Reproduktive Gerechtigkeit und das gute Leben

Der capability approach betont die Bedeutung von Grundbefähigungen für ein gutes Leben. Mangelnde Geschlechtergerechtigkeit, Rassismus oder Armut schränken die Fähigkeit, ein gutes Leben zu leben, auf problematische Weise ein. Mit dem capability approach lässt sich demnach aufzeigen, wie sehr soziale Gerechtigkeit und gutes Leben zusammenhängen. Das erklärt seine große Bedeutung in internationalen sozialpolitischen Diskursen. In seiner feministischen gewendeten Fassung fokussiert der capability approach insbesondere auf die Grundbefähigung von Frauen* zu einem guten Leben (vgl. Nussbaum 1995, S. 104).

Für Martha Nussbaum und Angelika Krebs gehören reproduktive Rechte im Sinne eines “choice in matters of reproduction“ (Nussbaum 2013, S. 33) zentral zu einem guten Leben. Sie argumentieren damit aus einer klassisch feministischen Pro-Choice-Perspektive. Martha Nussbaum fasst die Entscheidungsfreiheit in Fragen der Reproduktion sogar als ein Menschenrecht auf (vgl. Dixon/Nussbaum 2012, S. 12). Bei beiden Autorinnen findet sich jedoch ein einseitiger Fokus auf das Recht, keine Kinder zu bekommen. Die positive Befähigung zur Fortpflanzung und Elternschaft als Teil eines guten Lebens wird entweder gar nicht berücksichtigt, wie bei Nussbaum, oder sogar negiert, wie bei Krebs.

Im Folgenden möchten wir begründen, warum objektive Listen von Gütern eines guten Lebens um die Befähigung zur Elternschaft erweitert werden sollten. Dies ist durchaus im Sinne Nussbaums, die ihre Liste der capabilities als „open-ended and subject to ongoing revision and rethinking“ versteht und zwar sowohl im Sinne der Formulierung der einzelnen capabilities als auch ihrer Konkretisierung (Nussbaum 2006, S. 75). Um eine solche Erweiterung zu begründen, werden wir uns auf den Ansatz der Reproduktiven Gerechtigkeit beziehen sowie auf kritische Auseinandersetzungen mit bisherigen feministischen Ansätzen zur Ethik der Reproduktionsmedizin, die die Bedeutung intersektionaler Perspektiven stark machen.

Der Begriff der Reproduktiven Gerechtigkeit wurde von der Schwarzen feministischen Bewegung in den USA eingeführt, um auf Leerstellen in der Debatte über Frauenrechte hinzuweisen. Kritisiert wird der Fokus des Weißen Feminismus auf Schwangerschaftsabbruch und Verhütung. Übersehen werde dabei, wie schlecht es um die Möglichkeiten von Women of Color bestellt sei, auf sichere und gesellschaftlich unterstützte Weise Kinder zu bekommen. Es fehle die Berücksichtigung marginalisierter Gruppen, deren Diskriminierung sich auch darin niederschlage, dass ihnen zu oft das Recht auf Elternschaft verwehrt werde. Neben dem aus Weißer feministischer Perspektive zu Recht kritisierten Zwang zur Fortpflanzung müssten andere Formen reproduktiver Unterdrückung aufgegriffen werden, von denen insbesondere marginalisierte Women of Color betroffen sind. Es gehe nicht nur um das Recht, sich gegen Kinder zu entscheiden, sondern auch um das Recht, ein Kind zu bekommen und dieses Kind in einer förderlichen Umgebung und frei von Gewalt aufziehen zu können (vgl. Ross 2017, S. 9).

Loretta Ross, die das Konzept der Reproduktiven Gerechtigkeit ausgearbeitet hat, stellt insofern aus der Perspektive Schwarzer Frauen eine neue Verbindung zwischen reproduktiven Rechten und sozialer Gerechtigkeit her. Damit ist das Konzept der reproduktiven Gerechtigkeit von Ross anschlussfähig an den capability approach von Martha Nussbaum. Begründet wird hierdurch die Notwendigkeit einer gesellschaftlichen Befähigung zur Ausübung des Rechts auf Elternschaft als Teil einer objektiven Liste der Güter guten Lebens (vgl. Dixon/Nussbaum 2012, S. 13).

Auch Carolyn MacLeod spricht davon, dass das „right to reproduce“, also das Recht auf Fortpflanzung, bisher nicht angemessen in der feministischen Bioethik thematisiert worden sei:

The reproductive rights of women have been a central topic in feminist bioethics. The focus has been predominantly on the right not to reproduce […]. That is the case despite many women and other members of marginalized groups experiencing anti-natalism, or in other words, social pressure to avoid biological reproduction. Included here are people who live in poverty, have disabilities, are racialized in particular ways, or have non-normative gender identities or sexualities.“ (MacLeod 2022, S. 451)

Dieses Recht auf Fortpflanzung bzw. auf Elternschaft sei als Frage der sozialen Gerechtigkeit aufzufassen, so MacLeod weiter, und nicht (allein) in Bezug auf reproduktive Autonomie (vgl. ebd., S. 456). Für Frauen im Allgemeinen und für Menschen in Armut, Menschen mit Behinderung oder rassistisch diskriminierte Menschen ist es keinesfalls selbstverständlich, ausreichende gesellschaftliche Voraussetzungen für die Realisierung von guter Elternschaft vorzufinden und nicht stattdessen vielmehr darin gezielt behindert zu werden. Dazu muss man nicht einmal die bekannten anti-natalistischen Programme totalitärer Systeme wie die des Nationalsozialismus‘ bemühen. Auch in demokratischen Gesellschaften sind Zwangsadoptionen bei schwangeren alleinstehenden jungen Frauen oder Zwangssterilisationen bei Menschen mit Behinderung systematisch durchgeführt worden. Bis vor wenigen Jahren wurde die Elternschaft von lesbischen und homosexuellen Paaren gesellschaftlich stigmatisiert; sie wird nicht nur in Deutschland, sondern weltweit bis heute durch komplexe rechtliche Auflagen bei der Anerkennung von Mutter- bzw. Vaterschaft behindert.

Reproduktive Gerechtigkeit wird in den hier behandelten objektivistischen Philosophien des guten Lebens einseitig thematisiert. Es reicht angesichts der ungleichen Voraussetzungen bestimmter gesellschaftlicher Gruppen, eine Familie zu gründen, nicht aus, allein das Recht, keine Kinder zu bekommen, als legitimen Teil eines guten Lebens zu verteidigen. „[O]pportunities for choice“ (Dixon/Nussbaum 2012, S. 6) müssen auch die Realisierung des Kinderwunsches umfassen. Dieses positive Recht auf Elternschaft bildet in Theorien des guten Lebens bisher eine Leerstelle. Dabei ist das erste Argument von Angelika Krebs, ein Grundrecht auf Elternschaft als Teil guten Lebens diskriminiere alle Personen, die keine Kinder bekommen (können), leicht zu entkräften. Es ist durchaus nicht impliziert, dass alle capabilities realisiert werden müssen.11 Wie Ingrid Robeyns betont, geht es im capability approach um das Leben, das Menschen offensteht, um das, was sie tun könnten und wie sie sein könnten: „Capabilities are precisely this kind of option freedom. What counts in the capability approach is indeed the access that a person has to a wide range of valuable alternative options.” (Robeyns 2017, S. 105) Eine dieser Optionen ist Elternschaft. Die Befähigung zur Elternschaft aus der Konzeption eines guten Lebens explizit auszuschließen, versagt den betreffenden Personen die Chance auf Realisierung eines ihnen wichtigen Guts. Im Fall von Nussbaum ist ein solcher Ausschluss sogar wider ihre eigenen Absichten, betont sie doch die problematische Wirkung von Diskriminierung, die ihrer Ansicht nach gerade darin besteht, die Möglichkeiten von Menschen, ihre Fähigkeiten zu entwickeln, zu beschränken, womit ungleiche Bedingungen für ein gutes Leben geschaffen werden. Die prinzipielle Befähigung zur Elternschaft ist im Übrigen nicht nur wichtig, um die reproduktiven Rechte von Frauen oder von marginalisierten Gruppen zu verwirklichen, sie meint auch ganz allgemein alle Personen, die an ihrem unerfüllten Kinderwunsch leiden, seien sie Männer oder Frauen, marginalisiert oder nicht marginalisiert. Wenn Elternschaft als legitimer Teil eines guten Lebens verstanden wird, sollte ihnen etwa der Zugang zu medizinischer Hilfestellung oder rechtliche Anerkennung nicht prinzipiell verwehrt werden. So verstanden kann sogar ein wichtiges Anliegen von Angelika Krebs verwirklicht werden: moralisch-politische Gleichheit zu erzielen, indem jenseits von Fragen der Geschlechterdifferenz alle Menschen zu einem menschenwürdigen Leben und damit auch zu Elternschaft befähigt werden (vgl. Krebs 1998, S. 241).

5 Fazit

Elternschaft sowie ganz allgemein menschliche Fortpflanzung sind zentrale Aspekte individueller Vorstellungen eines guten Lebens. Fast alle Menschen werden sich im Laufe ihres Lebens mit der Frage nach einer möglichen Elternschaft und Familiengründung auseinandersetzen und Stellung dazu beziehen, ob sie dies individuell als Teil eines guten Lebens begreifen oder aber (zu diesem Zeitpunkt) nicht (Wiesemann 2025). Diese zum Lebensverlauf konstitutiv zugehörige Frage nach der Möglichkeit von Elternschaft sollte auch in Theorien des guten Lebens ihren Platz finden. Daher schlagen wir vor, Martha Nussbaums Liste der Fähigkeiten, die potentiell zu einem guten Leben gehören, um die Befähigung zur Ausübung des Rechts auf Elternschaft zu erweitern – und zwar als eigene capability. Dagegen könnte zwar eingewandt werden, dass das Recht auf Elternschaft aus anderen Befähigungen hergeleitet werden könnte. Doch wäre dies aus dreierlei Gründen problematisch. Das Recht auf Elternschaft lässt sich erstens nicht vollumfänglich aus anderen Befähigungen, etwa zu körperlicher Unversehrtheit oder zu praktischer Vernunft ableiten, da es zu seiner Realisierung weiterer Ermöglichungsbedingungen bedarf. Zweitens ist das Recht auf Elternschaft selbst komplex und lässt sich vielfältig sowohl als negatives als auch als positives Recht konkretisieren. Schließlich sprechen auch die historische und gesellschaftliche Bedeutung von Elternschaft für ein gutes Leben sowie die heute noch stattfindenden Verstöße dagegen, dieses Recht lediglich als eine abgeleitete Fähigkeit in den cabability approach zu integrieren.

Mit Martha Nussbaums capability approach lässt sich damit auch die politisch aktuelle Forderung verbinden, dass die Gesellschaft entsprechende Rahmenbedingungen schaffen sollte, um allen Bürger*innen gleichermaßen Möglichkeiten zu bieten, Elternschaft zu realisieren – wenn sie es denn wünschen. Dies liegt bei Martha Nussbaum weiterhin in der Entscheidungsfreiheit der Einzelnen. Erst wenn ein positives Recht auf Elternschaft in Theorien des guten Lebens aufgenommen ist, können marginalisierte Personen daraus einen Gerechtigkeitsanspruch ableiten. Um diesen Anspruch mit Nachdruck einfordern zu können, ist es unabdingbar, die Befähigung zur Elternschaft explizit als capability zu benennen. Erst daran anschließend ließen sich weitergehende Fragen behandeln, etwa welche Zugangsbeschränkungen bei reproduktionsmedizinischen Behandlungen gerechtfertigt wären oder ob solche Behandlungen auch solidarisch finanziert werden müssten. Dabei müssten Grenzen durch Ansprüche Dritter berücksichtigt werden, weil deren körperliche Unversehrtheit und reproduktive Autonomie ebenfalls Teil eines guten Lebens ist.

Das Beispiel Elternschaft zeigt, dass Konzeptionen des guten Lebens kritisch in Bezug auf ihre normativen Implikationen zu reflektieren sind. Wie Krebs zu Recht bemängelt und auch in weiteren feministischen Perspektiven auf philosophische Theorien des guten Lebens kritisiert wird, liegen vielen Konzeptionen des guten Lebens normative Vorstellungen zugrunde, die Ausschlüsse aufgrund von Geschlecht, sexueller Orientierung oder Ethnie reproduzieren (Marcinski-Michel 2024; Holroyd 2016). Es muss also stets kritisch hinterfragt werden, welche Lebenswelt und wessen Vorstellungen des guten Lebens in spezifischen Konzeptionen entworfen und adressiert werden. Es ist damit nicht nur eine politische, sondern auch ethisch bedeutsame Frage, ob und wie Fragen von Elternschaft ernst genommen werden.

Literatur


  1. Die Einteilung von objektivistischen und subjektivistischen Ansätzen übernehmen wir von Holmer Steinfath (1998, S. 17-23). Eingeführt wurde die Typologie von Derek Parfit (1984, S. 493), der allerdings eine Dreiteilung vornimmt und hedonistische Ansätze, Wunscherfüllungstheorien und objektive Listentheorien unterscheidet.↩︎

  2. Unter Elternschaft fassen wir nicht nur biologische, sondern auch soziale Elternschaft, etwa durch Adoption der Keimzellspende.↩︎

  3. Siehe etwa den Bericht des australischen Parlaments zu Zwangsadoptionen von Kindern der Aborigines: Commonwealth Contribution to Former Forced Adoption Policies and Practices. Canberra: Parliament of Australia. 29 February 2012. https://www.aph.gov.au/Parliamentary_Business/Committees/Senate/Community_Affairs/Completed_inquiries/2010-13/commcontribformerforcedadoption/report/~/media/wopapub/senate/committee/clac_ctte/completed_inquiries/2010-13/comm_contrib_former_forced_adoption/report/report.ashx; sowie zu Kanadas Umgang mit den First Nations: Hidden From History: The Canadian Holocaust. A Summary of an Ongoing, Independent Inquiry into Canadian Native "Residential Schools" and their Legacy (Report). The Truth Commission into Genocide in Canada. 2001. http://canadiangenocide.nativeweb.org/genocide.pdf.↩︎

  4. Vgl. etwa die Stellungnahme der Leopoldina (2019), in der auf verschiedenen Ebenen gezeigt wird, wo Personen mit unerfülltem Kinderwunsch ungerechtfertigter Weise auf rechtliche, medizinische und ökonomische Hindernisse stoßen.↩︎

  5. Holmer Steinfath (1998, S. 7-23) skizziert eine spannende Philosophiegeschichte der Frage nach dem guten Leben, die hier jedoch nicht weiter ausgeführt werden kann.↩︎

  6. Die Liste umfasst auch noch weitere Fähigkeiten, wie beispielsweise Lachen und Spielen, Anteilnahme an der Natur. Wir haben hier jedoch die Fähigkeiten genannt, die für das Thema des Beitrags von besonderer Relevanz sind. Bei der Liste ließe sich zudem durchaus fragen, inwieweit das, was als gutes Leben aufgefasst wird, eine spezifische Perspektive einer weißen, bürgerlichen und ableistischen Gesellschaftsschicht widerspiegelt. Vgl. auch die Diskussion in Nussbaum 2006.↩︎

  7. Martha Nussbaum hat sich auch wiederholt mit Care-Arbeit beschäftigt und sich die Frage gestellt, ob ein Leben, das vor allem aus Care-Arbeit besteht, ein gutes Leben sein kann. Dies hat sie verneint, da durch den Fokus auf Care-Arbeit andere wichtige Fähigkeiten, die zu einem guten Leben dazu gehören, zu kurz kommen, so vor allem „employment, citizenship, play and self-expression.“ (Nussbaum 2000, S. 222) Gerade in Hinblick auf die zentrale Fähigkeit der praktischen Vernunft, die darin besteht, eine Vorstellung des guten Lebens zu entwickeln und das eigene Leben diesbezüglich zu reflektieren, ist ein Fokus auf Care-Arbeit problematisch, schließe doch diese heutzutage ein, „being able to seek employment outside the home and to participate in political life“ (Nussbaum 1995, S. 84). Da die Care-Arbeit immer noch vor allem von Frauen übernommen werde, würden so Geschlechterungerechtigkeiten reproduziert, auch im Bereich des guten Lebens (vgl. Nussbaum 2013, S. 151f.). In eine ähnliche Richtung argumentiert Elaine Agyemang Tontoh, wenn sie Mutterschaft als capability suppressor beschreibt, der andere capabilities, die zu einem guten Leben beitragen, einschränke und zwar vor allem über die Care-Arbeit, die mit Mutterschaft verbunden sei. Dies sei ein Problem sozialer Ungerechtigkeit (vgl. Tontoh 2022).↩︎

  8. Dejong beschäftigt sich in einem Aufsatz mit dem capability approach in Hinblick auf Fragen der reproduktiven Gesundheit.↩︎

  9. Diese Leerstelle ist vermutlich auch auf die privilegierte Position einer wohlhabenden weißen Frau des globalen Nordens zurückzuführen, aus der Nussbaum schreibt. Für sie steht insofern das Recht, keine Kinder zu bekommen, im Vordergrund.↩︎

  10. Krebs betont zudem, dass die soziale Anerkennung auch Familienarbeit und Reproduktion umfassen sollte und dies über eine Entlohnung von Care-Arbeit erfolgen könne. Hier setzt sie sich ab von Martha Nussbaums Überlegungen, da Krebs von einer Gleichrangigkeit von Erwerbsarbeit und Familienarbeit ausgeht, wenn diese entlohnt werden würde (vgl. ebd., S. 245f.) Dies hängt mit ihrer Konzeption einer feministischen Ethik zusammen, die „das moralische Wissen von Frauen in der traditionell weiblichen Sphäre der Fürsorge“ ernst nehme und gegen die „dominante, männliche Verengung moralischer Rücksicht auf die eine Hinsicht Autonomie“ einzutreten habe (ebd., S. 242).↩︎

  11. Angelika Krebs‘ Argumentation legt nahe, dass ihrer Meinung nach alle Fähigkeiten der Liste für ein gutes Leben realisiert werden sollten, sonst würde sie Elternschaft und Familie nicht explizit ausschließen. Nussbaum vertritt hinsichtlich der Realisierung von Fähigkeiten grundsätzlich ein fluideres und offeneres Konzept, das unseres Erachtens zu favorisieren ist.↩︎