Weltoffenheit und Kontrolle: Die Einführung der Bezahlkarte für Asylsuchende in
Deutschland als Maschine der Kontrolle?

Cosmopolitanism and control: The introduction of the payment card for asylum seekers in Germany as a control machine?

JULIAN KOPTISCH, FRANKFURT AM MAIN
& JOSEF BARLA, FRANKFURT AM MAIN

Zusammenfassung: Im April 2024 hat der Deutsche Bundestag die Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber:innen beschlossen. Unter Verweis auf den »Bürokratieabbau« und die Eindämmung der »Finanzierung von Schlepperkriminalität« steht diese für eine Technologie, die es ermöglichen soll, Sozialleistungen Asylbewerber:innen künftig überwiegend bargeldlos zur Verfügung zu stellen. Vor diesem Hintergrund unternimmt der vorliegende Beitrag den Versuch, die Bezahlkarte als »Maschine« im deleuzo-guattarischen Sinne zu verstehen, die die Handlungsmacht und Subjektivierungsprozesse von Geflüchteten reguliert. Es soll aufgezeigt werden, wie die Bezahlkarte als Ausdruck sozio-technischer Verhältnisse die Modulation individueller Freiheiten und eine Stabilisierung herrschender staatlicher Ordnungen ermöglicht. Mit Bezug auf Gilles Deleuzes Gegenwartsdiagnose der »Kontrollgesellschaft« wird argumentiert, dass die Bezahlkarte nicht nur eine Reaktion auf migrationspolitische Herausforderungen darstellt, sondern auch ein Symbol für die technologische Transformation von Machtverhältnissen in modernen Gesellschaften ist. Die Analyse verdeutlicht, wie Geflüchtete durch das sozio-technische Instrument der Bezahlkarte in ihrer Bewegungsfreiheit, ihren Konsummöglichkeiten und ihrer sozialen Integration eingeschränkt werden. Vor diesem Hintergrund zielt die Analyse darauf ab, die Bezahlkarte als relationales Artefakt zu konzeptualisieren, das sowohl Ausdruck als auch Mittel staatlicher Kontrollpolitik ist. Dieses Argument wird in drei Schritten entwickelt: In einem ersten Schritt wird zunächst die machttheoretische Logik und politische Funktion der Bezahlkarte analysiert. Daran anschließend werden die materiellen Konsequenzen der Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete untersucht. Schließlich wird in einem dritten Schritt die Rolle der Bezahlkarte im Prozess der Subjektivierung von Geflüchteten erschlossen.

Schlagwörter: Bezahlkarte, Kontrollgesellschaft, Deleuze und Guattari, Migrationspolitik, Technikphilosophie

Abstract: In April 2024, the German parliament decided to introduce a payment card for asylum seekers. Referencing the goals of “reducing bureaucracy” and curbing the “financing of smuggler crime”, the payment card represents a technology designed to enable the provision of social benefits to asylum seekers predominantly without the use of cash. Against this backdrop, this article seeks to grasp the payment card as a “machine” in the Deleuzo-Guattarian sense, governing the agency and processes of subjectification of refugees. The aim is to demonstrate how the payment card, as an expression of socio-technical relations, enables the modulation of individual freedoms and the stabilisation of prevailing state orders. Drawing on Gilles Deleuze's diagnosis of the “control society”, the article hence argues that the payment card is not merely a reaction to challenges in migration policy but also a symbol of the technological transformation of power relations in modern societies. In this light, the analysis highlights how refugees are restricted in their freedom of movement, consumption options, and social integration through the socio-technical instrument of the payment card. With this in mind, the article conceptualises the payment card as a relational artefact—both an expression and a tool of state control policy. This argument is developed in three steps: First, the power-theoretical logic and political function of the payment card will be analysed. Next, the material consequences of the payment card for refugees are examined. Finally, the role of the payment card in the processes of the subjectivation of refugees is explored.

Keywords: Payment card, societies of control, Deleuze and Guattari, migration policies, philosophy of technology

1 Einleitung

»Die Menschen im Land erwarten eine Realpolitik in der Migration, die Weltoffenheit mit Kontrolle verbindet. Die Einführung einer #Bezahlkarte für Asylbewerber ist da von zentraler Bedeutung. Sie wird die Anziehungskraft des deutschen Sozialsystems effektiv reduzieren.« (Christian Lindner [@c_lindner], 1. März 2024)

Sichtlich erschöpft und dennoch verhältnismäßig enthusiastisch sind Bundeskanzler Olaf Scholz, der hessische Ministerpräsident Boris Rhein und sein niedersächsischer Amtskollege Stephan Weil am Morgen des 7. Novembers 2023 vor die Presse getreten, um einen »historischen Moment« (Scholz) zu verkünden (Richter 2023). Der Bundeskanzler und die 16 Ministerpräsident:innen der Länder hatten sich kurz zuvor auf ein »Maßnahmenpaket zur Entlastung der Kommunen und Begrenzung der irregulären Migration« (Bundesministerium des Innern und für Heimat 2023) geeinigt. Darin heißt es:

»Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind sich einig, dass die Zahl der im Wege der Fluchtmigration nach Deutschland Kommenden deutlich und nachhaltig gesenkt werden muss« (Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) 2023, 3).

So wie es auch Bundesfinanzminister Christian Lindner in seinem Tweet noch einmal in Erinnerung gerufen hat, wurde damals wie heute deutlich: Flucht und Migration erscheint politischen Entscheidungsträger:innen in Deutschland als Problem. Dabei handelt es sich um keine neue Erkenntnis, bedenke man die zentrale Rolle Deutschlands bei der Aushandlung der »EU-Türkei-Flüchtlingsvereinbarung«, die damit verbundenen Pushbacks als Methode des EU-Grenzregimes und die darin liegenden schweren Verstöße gegen die völkerrechtlichen Individualrechte von Migrierenden (Förster 2019, 324).

Im Kontext der gegenwärtigen Infragestellung von Fluchtbewegungen nach Europa und Deutschland erweisen sich jene Menschen, denen trotz des EU-Grenzregimes und der Dublin-Verordnung (Hermann 2008) eine Flucht nach Deutschland gelingt und die dort einen Asylantrag stellen als gleichermaßen zu bewältigendes Problem. Die Situation von Geflüchteten in Deutschland gestaltet sich dabei bereits als prekär. Sie sind nicht nur mit einem systematischen Ausschluss von Leistungen bei Besorgungen des täglichen Bedarfs sowie auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt konfrontiert, sondern erleben auch Diskriminierung im Bildungssystem und im öffentlichen Leben (Diekmann und Fereidooni 2019, 355). Vor diesem Hintergrund wird die Bezahlkarte für Asylsuchende als ein weiteres Instrument der Abschreckung positioniert, mit dem die »Anziehungskraft des deutschen Sozialsystems« (Lindner) reduziert und »unkontrollierte Migration« (CSU 2023) eingedämmt werden soll. Mit der Bezahlkarte sollen die Finanzleistungen, die Menschen mit laufendem oder abgelehntem Asylantragsverfahren zustehen und bislang in bar ausgezahlt wurden, künftig auf eine guthabenbasierte Karte mit Debit-Funktion übertragen werden (Deutscher Bundestag 2024).

Lindners Forderung nach einer neuen »Realpolitik in der Migration, die Weltoffenheit mit Kontrolle verbindet« ruft in diesem Zusammenhang die Emergenz eines Phänomens in Erinnerung, das der französische Philosoph Gilles Deleuze vor drei Jahrzehnten als »ultra-schnelle[ ] Kontrollformen mit freiheitlichem Aussehen« (Deleuze 1993a, 255) bezeichnet hat. Deleuze bezieht sich dabei auf eine neue Form sozialer Kontrolle, die über die technologische Atomisierung und Datafizierung des Individuums ausgeübt wird. Auch wenn Deleuze keine spezifische Technikphilosophie entwickelt hat, bietet sein Denken dennoch wertvolle Werkzeuge für philosophische Analysen technischer Objekte. Während Deleuzes Werk in der deutschsprachigen Medientheorie und Körperphilosophie breite Rezeption erfahren hat, erfuhr es in der Technikphilosophie bislang vergleichsweise wenig Resonanz.1 Dabei eröffnet Deleuzes Denken eine Perspektive, die es ermöglicht, die Frage nach dem Wesen der Technik für einen Moment beiseitezulegen und stattdessen zu untersuchen, was konkrete technische Objekte tun, welche Subjekte sie hervorbringen, welche Formen von Kontrolle sie ermöglichen, stabilisieren oder destabilisieren, aber auch, welche Widerstandsmöglichkeiten ihnen inhärent sind. Diese Einsicht setzt sich zunehmend auch in der Rezeption von Deleuzes Überlegungen und Konzepten für die philosophische Analyse zeitgenössischer Technologien durch (vgl. Hubatschke 2024). Besonders relevant ist in diesem Zusammenhang der gemeinsam mit Félix Guattari geprägte Begriff der ›Maschine‹, der im Zentrum ihrer technikphilosophischen Überlegungen steht und den wir in diesem Beitrag aufgreifen möchten.

Vor diesem Hintergrund möchten wir darlegen, dass eine philosophische Perspektive, die Technik ausgehend von Beziehungen denkt, es ermöglicht, konkrete technische Objekte als Ausdruck spezifischer sozio-materieller Verhältnisse in den Blick zu nehmen. Indem wir die Einführung der Bezahlkarte für Asylsuchende aus einer kontrolltheoretischen Perspektive (Deleuze 1993a) als ›Maschine‹ begreifen, werden wir ihre Rolle in der Produktion, Stabilisierung und Destabilisierung von Handlungsmacht und Subjektivitäten erschließen. Im Zentrum unserer Untersuchung stehen dabei die Überlegungen von Deleuze (1993a) in seinem Postskriptum über die Kontrollgesellschaften, dessen prägnante Analyse modulierender Machtverhältnisse entscheidende theoretische Impulse für ein Verständnis der Bezahlkarte für Asylsuchende als Maschine der Kontrollgesellschaft verspricht. Anstelle einer umfassenden und systematischen Auseinandersetzung mit dem Maschinenbegriff in Deleuze und Guattaris Philosophie verfolgt dieser Beitrag daher das Ziel, die Funktion und Dynamik der Kontrollmacht im spezifischen sozio-technischen Gefüge des deutschen Migrationsregimes theoretisch auszuloten. Wie wir verdeutlichen werden, erzählt solch eine Perspektive nicht die Geschichte einer determinierenden Technik und eines ohnmächtigen Subjekts, sondern folgt den Pfaden des Werdens, der Kontrolle, Modulation, Subjektivierung und des Widerstands.

Um dieses Vorhaben umzusetzen, werden wir in einem ersten Schritt die Bezahlkarte mithilfe des Maschinenbegriffs von Deleuze und Guattari theoretisch erschließen. Dabei werden wir argumentieren, dass die Emergenz und Funktion einer technischen Maschine – wie sie die Bezahlkarte aus deleuzo-guattarischer Perspektive darstellt – stets an konkrete sozio-technische Gefüge gebunden ist, deren Ausdruck sie darstellt ( Kap. 2). Basierend auf diesen Überlegungen erfolgt sodann eine Analyse der Bezahlkarte aus einer kontrolltheoretischen Perspektive im Anschluss an Deleuze und Guattaris Philosophie ( Kap. 3). Dies geschieht in den drei Schritten (1) Funktion, (2) Applikation und (3) Implikation. In einem ersten Schritt wird es um eine Analyse der machttheoretischen Logik und politischen Funktion gehen, die sich hinter einer Einführung der Bezahlkarte verbirgt. In einem zweiten Schritt soll dann am Beispiel der Bezahlkarte die konkrete Anwendung ihrer aus dem ersten Schritt hervorgegangenen Funktion antizipiert werden. Schließlich wird in einem dritten Schritt gefragt, welche Folgen sich aus der kontrolltheoretischen Logik und ihres praktischen Vollzugs insbesondere für das geflüchtete Subjekt ergeben.

2 Auf den Spuren eines relationalen Begriffs der Maschine

Die Geschichte der Philosophie ist durchzogen von Maschinen. Von Descartes‘ Maschinen, die als Analogien für lebende Organismen dienten und den Körper als eine Art Automat konzipierten, der von mechanischen Gesetzen gesteuert wird, über La Mettries polemische Antwort, die diese Analogie radikalisierte und vorschlug, dass der Mensch selbst als komplexe Maschine verstanden werden könne, bis hin zu Leibniz, der das Universum als ein riesiges, miteinander verbundenes System göttlicher Maschinen verstand. Maschinen kommt zweifelsohne eine prominente Rolle in der Philosophiegeschichte zu (Burckhardt 2018). Spätestens mit dem 19. Jahrhundert fanden Maschinen nicht nur als Metaphern, sondern auch als Gegenstände ihren Platz im philosophischen Denken. So kommt der Maschine bei Marx und Engels ([1867] 1962) etwa eine entscheidende Rolle im Prozess der Entmenschlichung der Arbeit zu, während der deutsche Ingenieur Franz Reuleaux Maschinen analog zu Organismen als »widerstandsfähige Körper« beschrieb, die so eingerichtet sind, »dass mittelst ihrer mechanische Naturkräfte genöthigt werden können, unter bestimmten Bewegungen zu wirken« (Reuleaux 1875, 38). Gegen solche reduktionistischen Auffassungen von Maschinen als bloße Werkzeuge oder Verlängerungen des menschlichen Willens wenden sich Deleuze und Guattari in ihrem Denken. Eine Maschine ist nicht bloß ein Arbeitsmittel, in dem sich gesellschaftliches Wissen absorbiert und verschlossen wiederfindet, und noch weniger eine fremde Macht, die individuelles und kollektives Handeln determiniert. Vielmehr »öffnet [sie] sich in je verschiedenen gesellschaftlichen Zusammenhängen zu verschiedenen Verkettungen, Konnexionen, Koppelungen« (Raunig 2006, 4). Wie Christoph Hubatschke (2024) zeigt, zeichnet sich der Maschinenbegriff, den Deleuze und Guattari über ihre Schaffenszeit hinweg in unterschiedlichen Phasen und Versionen theoretisieren, durch eine dichte Komplexität und Heterogenität aus. Abstrahiert vom Entstehungsprozess lassen sich als Eigenschaften der Maschine ein Pluralismus aufführen, der auf die »Komplexität, Vielschichtigkeit und Verwobenheit der Technologien und technischen Objekte« (ebd., 174) verweist; eine prozessuale Emergenz, nach der »überall und ständig Maschinenprozesse im Gange« (ebd., 91) sind; sowie eine geschichtsphilosophische Anti-Teleologie, die sich in gleichzeitiger Ablehnung von Technik- und Sozialdeterminismus der Auffassung zuwendet, dass im Prozess selbst Zweck und Ziel liegen (ebd., 92; 172). Ein solches Verständnis der Maschine richtet sein Augenmerk nicht vorrangig auf die Funktionsweise einer Maschine als materielle Entität oder Sachtechnik, sondern auf das dynamische Zusammenspiel unterschiedlicher Körper, Entitäten und Kräfte, die in einem spezifischen sozio-technischen Zusammenhang miteinander interagieren.

Der Maschinenbegriff, mit dem Deleuze und Guattari operieren, erhält seine epistemische Originalität aus einer relationalen Ontologie, die Maschinen sowohl in ihrer technischen Erscheinung wie auch in ihrer politischen Funktion und sozialen Konstitution betrachtet und dabei stets auf wechselseitige Verhältnisse der Erzeugung, Mobilisierung und Rekonfiguration verweist. Innerhalb dieses Verhältnisses kommt der Maschine besonderes Interesse zu, weil sie spezifische Handlungsfelder eröffnen und gleichzeitig bestimmte Formen des Handelns ausschließen kann (Guattari 1996: 96). Jede Maschine oder Technologie ist diesem Verständnis nach sozial, bevor sie technisch ist (Savat 2009b, 3). Was damit gezeigt werden soll, ist die Idee, dass Technologien Ausdruck sozio-materieller Beziehungen sind, anstatt lediglich ihre Ursache oder ihr Effekt. Maschinen drücken stets jene Gesellschaftsformen aus, die in der Lage sind, sie ins Leben zu rufen und einzusetzen (Deleuze 1993, 258f.). Solch ein Verständnis der Maschine positioniert sich ausdrücklich gegen den technologischen Determinismus – das heißt, gegen die Vorstellung, dass sich die Entwicklung der Technik quasi-autonom vollziehen würde und außerhalb des Einflusses gesellschaftlicher Kontrolle stünde, aber dennoch soziales Handeln und gesellschaftliche Organisation bestimmen würde.

Die Bezahlkarte soll deshalb im Folgenden als materialisiertes maschinelles Artefakt betrachtet werden, das Auskunft darüber gibt, mit welcher Gesellschaftsform ihre Ermöglichung einhergeht. In Anlehnung an Deleuzes Verwendung des Begriffs von Regimen, in denen sich der »fortschreitende und gestreute Ausbau einer neuen Herrschaftsform« (Deleuze 1993b, 262) beobachten lässt, kann die Bezahlkarte zunächst innerhalb eines Migrationsregimes verortet werden, in welchem Akteure, Positionen, Machtbeziehungen und deren Materialisierung stattfinden. Wie aber kann eine Erfassung dieses unübersichtlich daherkommenden Netzes aus verschiedensten Aspekten symbolischer, diskursiver und materieller Natur konzeptuell erfasst werden? Mit dem Begriff des Gefüges stellen uns Deleuze und Guattari auch hierfür ein konzeptuelles Deutungsangebot zur Verfügung, das sich für eine kontrolltheoretische Analyse des Forschungsgegenstands als ebenso anschlussfähig wie vielversprechend erweist. Das Gefüge tritt zu einem späteren Zeitpunkt in der Theoriebildung von Deleuze und Guattari auf als die Maschinen, integriert aber den Maschinenpluralismus in sich: »Aber es ist das Prinzip jeder Technologie, zu zeigen, daß ein technisches Element abstrakt und völlig unbestimmt bleibt, wenn man es nicht auf ein Gefüge bezieht, das es voraussetzt.« (Deleuze und Guattari 1992, 549, Herv. i.O.) Der Begriff des Gefüges eignet sich hier deshalb so gut, weil er es vermag, sowohl die materialisierte Erscheinung oder Verdichtung eines Gefüges zu erfassen (Inhalt), wie auch ihre diskursive Stellung und Semiotik (Ausdruck) und dabei auf die konstitutive Wechselseitigkeit ihrer Beziehung eingeht (Deleuze und Guattari 1992, 698).2

3 Die Bezahlkarte als Maschine der Kontrolle

Wie lässt sich eine kontrolltheoretische Analyse der Einführung eines digitalen Bezahlsystems für Asylsuchende im Anschluss an Deleuze und Guattaris Philosophie durchführen, ohne diese auf Zeichen oder Symbole zu reduzieren oder lediglich als materiellen Zwang zu betrachten? Welchen Erkenntnisgewinn verspricht eine Analyse der Bezahlkarte, die ihren Ausgangspunkt in den sozio-materiellen Relationen und ihren materialisierenden Effekten hat, anstatt lediglich die Frage in den Blick zu nehmen, wie und zu welchen Zwecken technische Objekte Verwendung finden? Vor dem Hintergrund dieser Fragen soll im Folgenden innerhalb des ausgewiesenen Migrationsregimes von Gefügen ausgegangen werden, in denen sich Technik und Mensch in soziomateriellen Praktiken miteinander verschränken. Über die konkrete Lebensrealität von Asylsuchenden im laufenden Verfahren und deren verpflichtende Nutzung einer Bezahlkarte zur Sicherstellung der finanziellen Grundversorgung (vgl. §3 Asylbewerberleistungsgesetz) lädt eine solche kontrolltheoretische Perspektive zu einer multidimensionalen Betrachtung der hier zu beobachtenden Wechselbeziehungen ein. Die Analyse lässt sich entlang dreier Dimensionen entwickeln:

  1. Welche machttheoretische Logik und politische Funktion verbirgt sich hinter der Bezahlkarte?

  2. In welcher Form materialisiert sich die Bezahlkarte konkret?

  3. Welche Auswirkungen hat die Bezahlkarte im Kontext des deutschen Migrationsregimes auf die Subjektivierungsweise des geflüchteten Selbst?

3.1 ›Funktion der Funktionalität‹ als abstrakte Maschine der Kontrolle

Félix Guattari (1995, 35) hat mit dem Begriff der »abstrakten Maschine« definitorisch erfasst, worum es hier gehen soll. Nämlich das leitende Prinzip und die Logik einer Maschine, welche sich transversal zu ihren anderen Komponenten verhält und ihr Effizienz und Dynamik verleiht (ebd.). Die zuvor erwähnte Idee, dass Maschinen bereits sozial sind, noch bevor sie technisch werden, folgt aus dem Umstand, dass die »abstrakte Maschine« Ausdruck dessen ist, was die konkrete Maschine leisten soll. Die Funktion der Maschine leitet sich aus dem sozialen Kontext ab, innerhalb dessen sie operiert. Zur Beschreibung des sozialen Kontextes der Gegenwartsgesellschaft historisiert Deleuze Foucaults (1977, 279) Analyse der »Disziplinargesellschaft«, indem er von einer Ablösung jener durch Kontrollgesellschaften spricht: »Kontrolle ersetzt Disziplinierung« (Deleuze 1993b, 255). Einer solchen Kontrollmacht liegt eine wesentlich veränderte Logik zugrunde. Während die Disziplinarmacht das Individuum zum Objekt hat, das entsprechend einer Logik der Einschließung regiert wird, konzentriert sich die Kontrollgesellschaft auf die numerische Einheit (Bächle 2016, 164; Deleuze 1993b, 256). Diese numerische Logik nimmt nicht wie die Einschließung eine konkrete Form an (Deleuze 1993b, 256). Disziplinarmacht formt Individuen, während Kontrollmacht sie moduliert (ebd.). Modulation entspricht einem fließenden Format von Macht, das im Gegensatz zur Disziplin in der Lage für einen unmittelbaren Formwandel ist (Balzer 2015, 19), sich also immer wieder an den zu kontrollierenden Inhalt anpassen kann. Disziplinarmacht ist angewiesen auf und kann sich nur dort entfalten, wo ihr eine starre Form, das unteilbare Subjekt, begegnet: das In-Dividuum (Bächle 2016, 163). Kontrollmacht hingegen setzt sich nicht mit dem konkreten Körper auseinander, sondern mit numerischen Informationen, mit denen sich der Körper erfassen lässt (ebd., 166). Der Körper wird also numerisch abstrahiert. Die Sprache der Kontrolle ist der Code (Deleuze 1993b, 258), das unteilbare Subjekt wird in verschiedenste numerische Informationen aufgelöst, qua derer Kontrollmacht evoziert wird. Das In-Dividuum wird auf diese Weise zum Dividuum (Deleuze 1993b, 258). Der Typus der Kontrollmacht und die Subjektform des Dividuums sind wechselseitig konstitutiv füreinander. Obwohl das Dividuum kein bloßer Effekt repressiver Machttechnologien ist, wird das Subjekt auf diese Weise zu einer Datenverteilung, die präzise modulierbar ist und kontextabhängig auf das Informationskonstrukt reduziert werden kann, das für eine bestimmte Intervention erforderlich ist (Bogard 2009, 22).

Worin liegt das Ziel dieser veränderten Logik von Macht? Im Gegensatz zur Disziplinierung von Körpern, ist die Kontrollmacht vielmehr an den Codemustern interessiert, die das Dividuum messbar machen (Savat 2009a, 54). Die Kontrollmacht ist nicht an der Produktion von Verhaltensweisen interessiert, sondern an ihrer Vorhersage (ebd.). Entsprechend ihrer immerwährenden kontextspezifischen Variation kennt das modulierende Wirken der Kontrollmacht keinen Anfang oder Ende und bewegt sich im stetigen Fluss (ebd., 55). Deleuze bemerkt deshalb, dass die Funktion der Kontrollmacht – und folglich das Ziel, das ihr als beherrschende Logik innewohnt – reine Funktionalität ist (Deleuze 1993c, 18). Wichtig ist hierbei allerdings zu erwähnen, dass diese veränderte Logik von Macht nach wie vor einem ökonomischen Kalkül folgt. Im Lichte der historisch-ökonomischen Tendenz eines zunehmend überproduzierenden Kapitalismus analysiert Deleuze in der Kontrollmacht eine notwendige Anpassung des Kapitalismus zur eigenen Reproduktion; eine »Mutation«, die auch jene Bereiche kommodifiziert, die es bislang nicht waren (Deleuze 1993b, 259f.). Das Erscheinungsbild dieser veränderten abstrakten Maschine von Macht entspricht also einer ›Funktion der Funktionalität‹. Daraus leiten sich bedeutende Folgen für die Politiken einer damit einhergehenden Kontrollgesellschaft ab.

Die politische Sphäre spielt eine zentrale Rolle im Gefüge des Migrationsregimes. Hier werden Entscheidungen wie die der Bezahlkarte getroffen. Durch die Logik der Funktionalität scheinen sich politische Entscheidungen zunehmend auf eine reaktive Wirkung nach außen zu richten:

»[I]n such a context, politics becomes increasingly concerned with the performativity of the system, or rather, with arranging flows in such a manner as to be most functional.« (Savat 2009a, 57)

Die Legitimierung der politischen Institutionen geschieht demnach in einer reaktiv-performativen Vermeidung von Risiken (ebd.). Potenzielle Faktoren, die die Performativität des Systems beeinträchtigen könnten, gilt es dieser politischen Logik entsprechend zu identifizieren und zu bekämpfen (ebd.). Es liegt auf der Hand, dass hierin eine anschlussfähige Erklärung für die politischen Beweggründe der Einführung einer Bezahlkarte liegen. Migration wird seit Jahren im Kontext rechter Narrative als »Mutter aller Probleme« (Roßmann 2018) verhandelt und als monokausale Erklärung für durch »Vielfachkrisen« (Demirović et al. 2011) herausgeforderte Dynamiken westlicher Gesellschaften instrumentalisiert. In der Bezahlkarte können auf die vermeintliche ›Migrationskrise‹ zwei mögliche Erklärungen des politischen Handelns liegen. Erstens liegt es nahe, dass darin eine aggressive Form der Wiederbehauptung nationalstaatlicher Souveränität liegt, die modernen Staaten durch den Erfolg neoliberaler Herrschaft teilweise abhandengekommen ist (Newman 2009, 110). Zweitens kann die Bezahlkarte als Apparat der Überwachung verstanden werden. Überwachung wiederum wird im Kontext der Kontrollgesellschaft als politische Methode analysiert, nicht vordergründig dem propagierten praktischen Nutzen von Verbrechensbekämpfung und Bevölkerungsschutz zu dienen, sondern zur Simulation politischen Handelns (Bächle 2016, 170). Der Einsatz der Bezahlkarte sowie der gesamte politische Akt des »Maßnahmenpaket[s] zur Entlastung der Kommunen und Begrenzung der irregulären Migration« (Bundesministerium des Innern und für Heimat 2023) kann entsprechend als »kümmernde und beschützende Geste der politischen Macht« (Bächle 2016, 170) interpretiert werden, die eine Performativität des politischen Systems simuliert. In beiden Fällen folgt Politik nicht mehr normativen oder parteipolitischen Überzeugungen, sondern erfüllt einen instrumentellen Nutzen in der bloßen Aufrechterhaltung einer politischen Ordnung. Sie kann folglich als »post-politics« (Newman 2009, 113) bezeichnet werden.

Als abstrakte Maschine der Kontrolle verstanden, lassen sich in einem ersten Schritt drei vorbereitende Erkenntnisse über die Ausdrucksform der Bezahlkarte festhalten. Erstens betrifft dies eine Form der Macht, die einer numerischen, dezentralen und dividuierenden Logik entspricht. Diese richtet sich nicht auf Individuen als unteilbare Subjekte, sondern auf verschiedenste numerische Daten, die über das Subjekt und seine Lebensführung erhoben werden können und entsprechend für Kontrolle und Überwachung zugänglich sind. Das Ziel einer solchen Kontrollmacht liegt zweitens in einer Reproduktion der Kontrollgesellschaft und einer Kommodifizierung auch bislang nicht-ökonomischer Bereiche innerhalb jener. Hieran schließt sich drittens eine politische Regierungsweise der »post-politics« an, deren vorrangiges Ziel ebenfalls ist, die Performativität der herrschenden Ordnung (und damit auch sich selbst) aufrechtzuerhalten und dafür etwa auf die symbolische Einführung von Überwachungssystemen zurückgreift.

3.2 Applikation: Die Inhaltsform des sozio-technischen Gefüges der Kontrolle

Was bedeutet die Einführung der Bezahlkarte konkret für die Lebensrealität von Menschen im Asylantragsverfahren? Und wie kann diese empirische Realität als materialisierte Inhaltsform eines sozio-technischen Gefüges der Kontrolle theoretisiert werden? Unter dem Leitmotiv »Humanität und Ordnung« (MPK 2023, 1) haben sich Bund und Länder am 6. November 2023 über die Rahmenbedingungen der Einführung einer Bezahlkarte für leistungsberechtigte Asylsuchende geeinigt. Es handelt sich dabei um Leistungen für Menschen mit laufendem oder abgelehntem Asylantragsverfahren nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) (ebd., 10). Rechtlich steht Geflüchteten mit unsicherem Aufenthaltsstatus eine finanzielle Grundversorgung zu. Bislang wurde diese vorrangig durch Bargeldzahlungen gedeckt, was durch den Beschluss eingeschränkt werden soll, »um den Verwaltungsaufwand bei den Kommunen zu minimieren« (ebd.). Als weiterer Grund für das Vorgehen wird später angegeben, »dass die Anreize für eine Sekundärmigration innerhalb Europas nach Deutschland gesenkt werden müssen« (ebd., 11). Es soll politisch verhindert werden, dass Geflüchtete an den europäischen Außengrenzen, wo häufig prekäre Lebensumstände wie Obdachlosigkeit oder Zustände, wie sie in der Geflüchtetenunterkunft in Moria herrschten und weiterhin herrschen (Gerner 2021), ihre Fluchtwege in zentraleuropäische Flächenstaaten wie Deutschland fortsetzen.

Seit dem 1. Januar 2024 steht einer erwachsenen alleinstehenden Person nach §3a des Asylbewerberleistungsgesetzes eine finanzielle Absicherung von 460 Euro zu. Der Betrag schlüsselt sich auf in den notwendigen (256 Euro) und persönlichen Bedarf (204 Euro). Auf den notwendigen Bedarf hat die Person keinen Zugriff; hieraus werden je nach Fall etwa die Unterbringung in Geflüchtetenunterkünften, Heizkosten und Essenausgaben in Kantinen finanziert (Bayerischer Flüchtlingsrat 2023). Auf den persönlichen Bedarf hat die Person bis dato freie Verfügung und kann den Betrag an entsprechenden Stellen der Sozialämter und Behörden als Barbetrag abheben (Deutscher Bundestag 2017, 6). Mit dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz im November 2023 und dem darauf folgenden Gesetzesbeschluss im April 2024 ändert sich dies3: neben einer Reihe von technischen Regelungen (Debit-Funktion, Einsicht in den Guthabenstand, »Design neutral und diskriminierungsfrei«) werden hier entlang dreier Dimensionen Ein- oder Beschränkungen von Asylbewerber:innen im Zugriff auf den durch das Asylbewerberleistungsgesetz zugesicherten persönlichen Bedarfsbetrag von 204 Euro realisiert (Rathaus Bremen 2024).

Einschränkung in der Benutzung von und freien Verfügung über Bargeld

Die naheliegendste Veränderung, die sich durch die Bezahlkarte für Asylbewerber:innen ergibt, liegt in einer Einschränkung der Verfügungsgewalt über den persönlichen Bedarfsbetrag der 204 Euro. Dieser sei an drei Stellen illustriert: Erstens liegt es im Ermessensspielraum der Landesregierung, ob und wie viel Bargeld tatsächlich von der Karte oder an anderer Stelle abgehoben werden darf (Köver und Biselli 2024). Entsprechend eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1986, nach dem es die Menschenwürde gebietet, Sozialhilfezahlungen in Bargeld auszuzahlen (Classen 2022, 214), ist zwar damit zu rechnen, dass sich politische Entscheidungsträger:innen gegen eine prinzipielle Verhinderung von Bargeldauszahlungen entscheiden, allerdings wird es sich dabei aller Voraussicht nach um deutlich weniger Geld als den bisherigen Betrag von 204 Euro handeln. Ein Pilotprojekt in Hamburg etwa lässt einen maximalen Barbetrag von 50 Euro zu (Franke 2024). Zweitens werden vor dem Hintergrund der Hauptanliegen der Anreizsenkung von Sekundärmigration (MPK 2023, 11) und »Finanzierung von Schlepperkriminalität« (Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration 2023) keine Überweisungen ins In- und Ausland sowie zwischen Karten erlaubt sein (Rathaus Bremen 2024). Überweisungen gehören zum integralen Bestandteil des Alltags. Alltagspraktische Aspekte wie der Abschluss von Handyverträgen oder Haftpflichtversicherungen wie auch spezifische Notwendigkeiten des Zahlens von Rechtsbeiständen für das Asylantragsverfahren werden auf diese Weise verunmöglicht (PRO ASYL 2024). Drittens schließt der Ausschluss von Bargeld automatisch eine ganze Reihe von Läden des Einzelhandels aus. Betroffene berichten etwa davon, gezwungen zu sein, große Supermarkt-Ketten aufzusuchen und nicht mehr in kleine Geschäfte gehen zu können (SWR Aktuell 2024).

Geo-fencing: Standortbeschränkung der Zahlung und indirekte Einschränkung der Bewegungsfreiheit

Die Punkte 4 und 20 der bundeseinheitlichen Mindeststandards beschränken maßgeblich den Bewegungsradius von Nutzer:innen der Bezahlkarte. Punkt 4 sieht vor, dass die Bezahlkarte nicht im Ausland eingesetzt werden kann, während Punkt 20 eine Einschränkung der Nutzung etwa entsprechend der Postleitzahl ermöglicht (Rathaus Bremen 2024). Auch hier ist der Ermessensspielraum wieder stark abhängig von den jeweiligen Entscheidungen der Landesregierungen. Eine normalisierte Position im Diskurs orientiert sich allerdings bereits an einer Beschränkung des Radius auf einen Bereich rund um die Unterkunft der Nutzer:in der Bezahlkarte (Bayerischer Rundfunk 2024). Dies würde bedeuten, dass Asylbewerber:innen zwar faktisch keine rechtliche Bewegungseinschränkung erfahren würden, aber in Relation zur gesamten Fläche Deutschlands nur in einem verschwindend geringen Teil zahlungskräftig wären. Um das Geld nutzen zu können, das ihnen als persönlicher Bedarf zusteht, können sie nur auf Einkaufsstellen zurückgreifen, die die Landesregierung beliebig festlegen kann. Es wird hier also soziomateriell ein Radius festlegt, innerhalb dessen Asylbewerber:innen ihrer Konsumfreiheit nachgehen können. Eine solche Praxis der über technische Artefakte realisierten Einsperrung ohne tatsächliche Mauern kann als »Geo-fencing« (Namiot 2013) bezeichnet werden. Was sich hier zeigt, ist, dass sich die Bezahlkarte als Technologie innerhalb der Logik der Kontrollgesellschaften nicht mehr damit begnügt, in die räumliche Ordnung der Stadt selbst einzugreifen, das heißt, Einschließungsmilieus zu produzieren, sondern stattdessen auch auf der Ebene des geflüchteten Subjekts interveniert, um so dessen Bewegungsfreiheit indirekt einzuschränken.

Einschränkung der Konsumfreiheit

Das Stichwort der Konsumfreiheit leitet auf eine dritte massive Einschränkung über, die durch die Bezahlkarte realisiert wird. Punkt 22 der bundeseinheitlichen Mindeststandards sieht die »Möglichkeit des Ausschlusses bestimmter Händlergruppen/Branchen« (Rathaus Bremen 2024) vor. Im politischen Diskurs wird dies etwa damit begründet, dass auf diese Weise Online-Shopping und Glücksspiel gestoppt werden (Markus Söder [@Markus_Soeder] 2024). Damit wird nicht nur ein stigmatisierendes Bild von Asylbewerber:innen produziert, die die ihnen zustehenden 204 Euro im Monat ›verzocken‹, sondern auch eine Trennung zwischen Mehrheitsbevölkerung und Asylbewerber:innen vorgenommen. Letzteren wird dabei die Konsumfreiheit verweigert, die ein integraler Bestandteil der individuellen Freiheitsrechte im Kontext des deutschen Selbstverständnisses als soziale Marktwirtschaft ist (Weber 2010).

Die Bezahlkarte verdeutlicht vor diesem Hintergrund, was Deleuze (1993b) mit dem Begriff der »Modulation« vorschwebt. Macht entfaltet sich anonym und dezentral über die Maschine der Bezahlkarte – sie wird moduliert. David Savat (2009a, 53f.) formuliert in Anschluss an Deleuze drei Instrumente der Modulation, anhand derer sich zeigen lässt, dass in einer Verortung der Bezahlkarte innerhalb des sozio-technischen Gefüges des Migrationsregimes eine naheliegende Interpretationsweise liegt. Ein erstes Instrument der Modulation liegt in der Computermodellierung oder -simulation (ebd., 53). Hiermit ist die Beobachtung qua digitaler Technologie gemeint, die entgegen der Beobachtung in Disziplinargesellschaften als deutlich flacher erscheint und ohne Zentrum auskommt (ebd.). Die Bezahlkarte steht symptomatisch für eine veränderte Machtsituation. Sie markiert den Übergang zu einer Beherrschungsstrategie, die nicht mehr auf Einschließung basiert. Vielmehr wird damit eine Technik eingesetzt, in der sich politische vermeintliche Notwendigkeiten materialisieren: »Bürokratieabbau«, »Verhinderung von Sekundärmigration«, usf. In der Folge sind Asylbewerber:innen nach wie vor Benachteiligte einer asymmetrischen Herrschaftsbeziehung. Ihnen wird der Alltag sogar durch die drei skizzierten Dimensionen der durch die Bezahlkarte produzierten Probleme erschwert. Allerdings entfaltet sich diese Verschlechterung nicht ›pyramidal‹ durch einen von oben nach unten durchgesetzten Befehl, sondern anonym und subtil durch die Maschine der Bezahlkarte selbst:

»In der Kontrollgesellschaft […] ist das Wesentliche nicht mehr eine Signatur oder eine Zahl, sondern eine Chiffre. Die Chiffre ist eine Losung, während die Disziplinargesellschaften durch Parolen geregelt werden« (Deleuze 1993b, 258).

So ergibt sich die Erfahrung von zunehmenden Hindernissen in der praktischen Bewältigung des Alltags für Asylbewerber:innen, welche zunächst nur an die anonyme Entität der Bezahlkarte selbst adressiert werden kann und nicht an die Entscheidungsträger:innen im Beobachtungsturm des Panopticons.

Das zweite Instrument der Modulation widmet sich der kategorischen Sortierung (Savat 2009a, 53). Auch für Disziplinargesellschaften sind Normen und Kategorien integral, jedoch werden diese je nach Einhaltung der Norm durch einen Mechanismus von Belohnung und Bestrafung reproduziert. Die Modulation besteht innerhalb des sozio-technischen Gefüges der Kontrolle entsprechend ihrer Auflösung von Einschließungen in einem mehr oder weniger unendlichen Vergleichsprozess, der bestimmt, welchen Normen oder Kategorien Subjekte angehören (ebd., 53f.). Die Bezahlkarte übernimmt diesen Prozess der Kategorisierung im sozio-technischen Gefüge des Migrationsregimes. Sie beschränkt die Verfügung über Bargeld und damit verbundene Konsummöglichkeiten, limitiert den Bewegungsradius und bestimmt darüber, was konsumiert werden darf und was nicht. Es liegt nahe, dass dem Subjekt über die kategorische Sortierung als Instrument der Modulation angezeigt werden soll, welcher Norm es angehört. Sollten die bisherigen Erfahrungen rassistischer Diskriminierung, die Unterbringung in Geflüchtetenunterkünften und die alltägliche Prekarität noch nicht ausgereicht haben, um Asylbewerber:innen zu signalisieren, dass sie nicht der Norm ›Deutsche:r Staatsbürger:in‹ entsprechen, so übernimmt dies spätestens die Bezahlkarte, indem sie Freiheitsrechte auf derartige Weise beschneidet, dass für das geflüchtete Subjekt unmissverständlich klar wird, nicht Teil der Mehrheitsgesellschaft zu sein.

Als drittes Instrument der Modulation tritt an die Stelle der Untersuchung in der Disziplinargesellschaft die Stichprobe (Savat 2009a, 54). Diese schließt sich als Methode der kategorischen Sortierung an jene an. In der Disziplinargesellschaft kann sich das Individuum auf eine Untersuchung der Normerfüllung im Einschließungsmilieu einstellen. Die Kontrollgesellschaft entfaltet ihre Kontrollmacht hingegen nicht in einem Raum, sondern eher einem Netz von Macht. Der bereits erwähnte ewige Vergleichsprozess wird in seiner Autorität so immer wieder punktuell und stichprobenartig reproduziert. Bezogen auf die Bezahlkarte lässt sich diese Stichprobe im Bezahlprozess selbst verorten. An der Kasse materialisiert sich in der Verschränkung von Nutzer:in und Bezahlkarte – mit all ihren Beschränkungen des Standortes, der Konsummöglichkeiten usf. – die Erfüllung der Norm des Status als Asylbewerber:in. Das sozio-technische Gefüge des Migrationsregimes entfaltet seine volle Kontrollmacht in dem Moment der Bezahlung als Stichprobe, während andere Subjekte an der Kasse ohne eine Abhängigkeit von der Bezahlkarte freie Standort- und Konsumentscheidungen treffen und dies womöglich noch in Bargeld abwickeln können.4

3.3 Implikation: Die Auflösung des geflüchteten Subjekts

Wie bereits erwähnt, betont Deleuze (1993b, 258), dass im Kontext der historischen Genese von Kontrollgesellschaften Subjekte besonders stark in ihrer dividualisierten Eigenschaft angesprochen werden. Ausgehend von einer solchen Abhängigkeit der Subjektivität vom Kontrollregime, in dem es lebt, kann basierend auf der vorangegangenen Analyse in einem letzten Schritt im Kontext des sozio-technischen Gefüges des Migrationsregimes gefragt werden, welche Rolle der Bezahlkarte in der Subjektivierung Geflüchteter zukommt. Ein Gefüge wie jenes innerhalb des Migrationsregimes, hat auf die Subjektivität konstitutives Potenzial. Der Vollzug der Produktion von Subjektivitäten geschieht dabei über die dezentralisierten Instrumente der Modulation. Ihr Wirken als fließendes Format, das sich mit dem zu formatierenden Inhalt verändert, bedingt den Subjektivierungsprozess der Dividuation (Bogard 2009, 21). Das Subjekt wird durch die dividuierende Wirkung der Modulation aufgelöst. Sein Körper ist nicht mehr primärer Gegenstand von Macht. Nicht seine physische Einheit, »sondern seine symbolische Segmentierung und Übersetzung bilden die Körperidentität« (Bächle 2016, 188). An die Stelle des Körpers tritt die Chiffre (Deleuze 1993b, 258). Nicht das Ich als physische Einheit ist Ziel der Kontrollmacht, sondern numerische Werte, die unendliche fragmentierte Datendoubles des Ichs vermitteln. In der Konsequenz dieses Verschwindens des Körpers rücken soziale Klassifikationen in den Mittelpunkt (Bächle 2016, 188). Es werden biografische und persönliche Daten über größere Personengruppen und Populationen erhoben, die segmentiert betrachtet werden können (ebd.). Je nach Ausprägung in einer bestimmten Variable kann eine entsprechende soziale Klassifikation vorgenommen werden. Nicht vom Individuum (dem Delinquenten etwa) als Einheit, sondern von jeder Ausprägung, die sich über das Dividuum erheben lässt, geht eine potenzielle Gefahr aus. Es bedarf deshalb Kontrolltechniken, die das Dividuum in seiner Heterogenität als Risiko- und Verdachtsobjekt erfassen (Newman 2009, 106). Solche Kontrolltechniken müssen entsprechend der Dividuation von Subjekten jenes durch Modellierungen und Simulation im Voraus kontrollieren und dabei eher gestalten als gefügig machen (Bogard 2009, 21).

Angetrieben durch das Bestreben, die Performativität der herrschenden Ordnung aufrechtzuerhalten, werden von Asylbewerber:innen als eine potenzielle Bedrohung für den staatlichen »Vereinnahmungsapparat« (Deleuze und Guattari 1992, 534) wahrgenommen. Die diskursive Spannbreite reicht hier von einem kollektiven Verdacht des Terrorismus und einer ›Islamisierung‹, über einen Anstieg der Kriminalität bis hin zur Belastung der deutschen Sozialsysteme und des Arbeitsmarktes (Haarfeldt und Tietze 2015, 24ff.). Dieser Gefahr widmet man sich in der Einführung der Bezahlkarte auf gleich zwei Ebenen. Einerseits wird mit der Bezahlkarte tatsächlich eine Überwachungstechnologie eingeführt, anhand derer sich etwa der Bewegungsradius massiv indirekt beschränken lässt. Zusätzlich sehen die bundeseinheitlichen Mindeststandards in Punkt 13 vor, die Bezahlkarte mindestens mit der AZR-Nummer zu verknüpfen, um eine doppelte Ausstellung zu verhindern (Rathaus Bremen 2024). Eine solche Verknüpfung bedeutet, über die Nutzung der Bezahlkarte und eine potenzielle damit verbundene Standortbeschränkung einsehen zu können, welche Personen mit Eintrag im Ausländerzentralregister in welcher Region aktiv sind. Je nach Intensität der politischen Umsetzung der Bezahlkarte, kann damit also durchaus ein Überwachungsinstrument ins Leben gerufen werden, das über die Verschränkung biometrischer Daten und dem technischen Artefakt der Bezahlkarte realisiert wird. Andererseits wird die Bezahlkarte auch gleichzeitig als »Diskriminierungsinstrument« kritisiert, dem die Absicht unterstellt wird, Geflüchteten das Leben und die Integration zu erschweren (PRO ASYL 2024). Kate Coddington (2019, 2) hat den Begriff »slow violence« formuliert, der am Beispiel von Bezahlkarten migrationspolitische Programmatiken beschreibt, die Ausgrenzung verstärken und eine vollständige integrative Teilhabe an der Mehrheitsgesellschaft verhindern. Die von Finanzminister Christian Lindner propagierte Hoffnung auf eine Reduzierung der Anziehungskraft des deutschen Sozialsystems lässt sich durchaus als eine Form von »slow violence« in diesem Sinne begreifen.

Unabhängig davon, welche der beiden Dimensionen politischen Kalküls sich hinter der Bezahlkarte verbirgt: beide funktionieren nur dann besonders effektiv, wenn das geflüchtete Subjekt in dessen Dividuation wahrgenommen und ansprechbar für Instrumente der Modulation gemacht wird. Innerhalb des sozio-technischen Gefüges des Migrationsregimes tätigt das geflüchtete Subjekt in der alltäglichen Besorgung des persönlichen Bedarfs den Bezahlvorgang mit der Bezahlkarte. Im Moment der Bezahlung materialisiert sich das laufende (oder bereits abgelehnte) Asylantragsverfahren für alle beteiligten Entitäten des Gefüges: die Standort- und Konsumbeschränkung des Einkaufs selbst; die soziale Klassifikation als Asylbewerber:in; die diskursiven Dimensionen rassistischer Stereotypisierung, die durch die soziale Klassifikation eröffnet werden; die Möglichkeit der Überwachung und Nachverfolgung von Bewegungsprofilen, usf. Es ergibt sich ein heterogenes und komplexes Gefüge aus materiellen, diskursiven und psychodynamischen Prozessen, innerhalb dessen politische Entscheidungsträger:innen eine diskriminierende Klassifikation von Geflüchteten mindestens bereit sind, billigend in Kauf zu nehmen. Das Kalkül, solche Strategien zu nutzen, um Deutschland als Zielort von Fluchtbewegungen unattraktiver zu machen, wird indes trotz aller empirischer Evidenz, die gegen ein Funktionieren dieser Strategie spricht (Beber et al. 2024), gar nicht erst verschleiert (taz 2023).

4 Resümee

Die im Frühling 2024 vom Bundestag und Bundesrat beschlossene Bezahlkarte für Asylbewerber:innen wurde im vorliegenden Beitrag innerhalb eines sozio-technischen Gefüges des deutschen Migrationsregimes situiert. Aus einer kontrolltheoretischen Perspektive wurde der Versuch unternommen, die Bezahlkarte als Maschine im deleuzo-guattarischen Sinne zu verstehen. Die Bezahlkarte gelangt dabei als eine Technologie in den Blick, die sich in einem konkreten sozio-technischen Gefüge maschinisiert, das heißt, als technisches Objekt Gestalt annimmt und zugleich das sozio-technische Gefüge des Migrationsregimes materialisiert und aktualisiert. Wie deutlich wird, ermöglicht solch ein Zugang die Erklärung der relationalen Verwobenheit von Mensch und Technik (Geflüchtete:r und Bezahlkarte) in ihrer Berücksichtigung auf das wechselseitige Interagieren zwischen verschiedenen Akteuren, politischen und räumlichen Positionen, Machtbeziehungen und Materialisierungen. Das Gefüge bezieht sich dabei stets sowohl auf den Inhalt und die materialisierten Knotenpunkte als auch auf den Ausdruck, also deren diskursive Verarbeitung. Anstatt von der Technik auszugehen, verschiebt solch ein relationaler Zugang somit den Blick auf die Rolle konkreter technischer Objekte in konkreten Gefügen, die weder technikdeterministisch begriffen noch als die »monokausale Ursache dieser Gefüge« (Hubatschke 2024, 389) verhandelt werden können.

Vor dem Hintergrund dieser Analyse lässt sich am Beispiel der Bezahlkarte erstens ein veränderter Typus von Macht – die Kontrollmacht – in ihrer technologischen Materialisierung und sozialen Funktion beobachten. Diese entspricht einer numerischen, dezentralen und dividuierenden Logik und mobilisiert entsprechend eine Nutzung von Techniken wie jene der Bezahlkarte geradezu, um sich entfalten zu können. Zu ihrer Reproduktion ist sie auf politische Institutionen angewiesen, die vorrangig auf die Erhaltung der Performativität herrschender Ordnungen ausgerichtet und dafür technische Artefakte einzusetzen bereit sind, die der numerischen Logik der Kontrollmacht entsprechen. Zweitens kann auf dieser Logik von Macht aufbauend der Einsatz der Bezahlkarte analytisch mit Deleuzes Begriff der Modulation erklärt werden. Die Bezahlkarte tritt in ihrer (1) Einschränkung der Benutzung von und freien Verfügung über Bargeld, (2) in ihrem Geo-fencing und (3) der Einschränkung von Konsumfreiheit jeweils als Instrument der Modulation in Erscheinung. Sie bewährt sich als eine Technik, die in ihrer Ausübung von Macht zwar adressiert werden kann, allerdings in ihrer Erscheinung als anonyme Entität nicht direkt an die politischen Entscheidungsträger:innen verweist, die sie eingesetzt haben. Darüber hinaus unternimmt die Bezahlkarte eine kategorische Sortierung, die ihren Benutzer:innen anzeigt, nicht die Norm der Zugehörigkeit zur Mehrheitsbevölkerung zu erfüllen. Und schließlich zeigt die Modulation durch das Instrument der Stichprobe, wie im Kontext der Bezahlkarte die kategorische Sortierung realisiert wird – nämlich über den Bezahlvorgang selbst, innerhalb dessen in der Verschränkung von Nutzer:in und Bezahlkarte sich alle »ungeformte[n] Materien, destratifizierte[n] Kräfte und Funktionen« (Deleuze und Guattari 1992, 699) für einen kurzen Moment der rigiden Machtausübung festsetzen und Kontrolle evozieren.

Drittens erlaubt eine kontrolltheoretische Analyse der Bezahlkarte, wie sie in diesem Beitrag entwickelt wurde, einen Blick auf die Folgen ihrer Anwendung für das zur Nutzung gezwungene Subjekt. Durch das Durchsetzen der Kontrollmacht qua modulatorisch operierender Bezahlkarte wird das geflüchtete Selbst als Dividuum angesprochen und regiert. Die numerische Erfassung seiner Subjektivität macht es zu einem idealen zu überwachenden Verdachtsobjekt in potentia, das durch die Modulation nicht proaktiv (Disziplinarmacht), sondern präventiv (Kontrollmacht) beherrscht wird. Gleichzeitig schließt sich durch den Blick auf die Konsequenzen der Bezahlkarte für Subjektivität und Alltagspraxis von Geflüchteten die Klammer, die durch das politische Kalkül der Aufrechterhaltung von Performativität geöffnet wurde. Solch ein kontrolltheoretischer Ansatz kann somit plausibilisieren, dass die Bezahlkarte als Überwachungstechnologie eingesetzt werden kann, die sie als jenes »Diskriminierungsinstrument« erscheinen lässt, wofür sie bereits im politischen Diskurs problematisiert wird.

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  1. Relevante Ausnahmen bilden hier Henning Schmidgens (1997) und William Bogards (2009) Auseinandersetzungen mit dem Begriff der Maschine, Gerald Raunigs (2015; 2021) Arbeiten zu den Konzepten des Dividuums und des Gefüges, der Sammelband Deleuze and New Technology von David Savat und Mark Poster (2009) sowie Christoph Hubatschkes (2024) systematische Untersuchung der Frage nach Technik in der Philosophie von Deleuze und Guattari.↩︎

  2. In Übereinstimmung mit dem ontologischen Anspruch, rigide Entitäten und Grenzen aufzulösen, lässt sich das Verhältnis von Inhalt und Ausdruck bei Deleuze und Guattari nicht eindeutig in Materialität und Diskursivität überführen. Aus methodologischen Gründen orientieren wir uns dennoch an einer Differenzierung von Inhalt und Ausdruck, um je verschiedene Facetten des Gefüges analytisch isoliert betrachten zu können, ohne dabei ihre relationale und kontingente Verfasstheit aus dem Blick zu verlieren.↩︎

  3. Zum Zeitpunkt des Verfassens dieses Beitrages gestaltet sich das Geschehen rund um die Bezahlkarte praktisch wie diskursiv als höchst dynamischer Prozess. Der Beitrag bezieht sich hinsichtlich der Eckdaten zur Einführung der Bezahlkarten auf ein Papier, das eine von der Ministerpräsidentenkonferenz eingesetzt Arbeitsgruppe erarbeitet und darin gemeinsame Mindeststandards der beteiligten Länder für eine Einführung der Bezahlkarte formuliert hat (Hessische Staatskanzlei 2024). Eine öffentlich zugängliche Vorlage für die Sitzung des Bremer Senats am 9. Januar 2024 enthält die Anlage »Anforderungen an die Bezahlkarte (alle Punkte durch die Länder geeint)« (Rathaus Bremen 2024), bei der es sich um die Ergebnissicherung der eingesetzten Arbeitsgruppe handelt. Mit der Verabschiedung des Gesetzesentwurfes der Bundestagsfraktion der CDU/CSU im April 2024 wurde das Asylbewerberleistungsgesetz auf diese Weise angepasst, dass alle formulierten Mindeststandards an die Bezahlkarte fortan von den Landesregierungen rechtssicher umgesetzt werden können (Deutscher Bundestag 2024).↩︎

  4. Ein Vergleich zwischen geflüchteten Subjekten, die auf die Benutzung der Bezahlkarte angewiesen sind, und jenen Subjekten, die sie nicht nutzen müssen, könnte den Eindruck einer postulierten Normalität jenseits der Bezahlkarte erwecken. Eine solche Perspektive, die soziale Ungleichheiten tendenziell vernachlässigt und homogenisierend wirkt, ist hier keineswegs gemeint. Vielmehr ist davon auszugehen, dass andere soziale Stratifikationsprozesse zu einer konstitutiven Heterogenität der deutschen Bevölkerung beitragen, unabhängig von der Nutzung der Bezahlkarte. Wir danken einer der beiden anonymen Gutachter:innen für diesen wichtigen Hinweis.↩︎