Autonomie im Ausnahmezustand. Eine
moralische Untersuchung der Lebensbedingungen in Notlagern für Geflüchtete.

Autonomy in a State of Exception: A Moral Inquiry into the Living Conditions in Refugee Emergency Camps.

LISA CLARA BURGER, BERLIN

Zusammenfassung: Dieser Aufsatz untersucht die weitreichenden Einschränkungen der persönlichen Autonomie von Geflüchteten, die in Notlagern untergebracht sind. Notlager werden als eine spezifische Form von Geflüchtetenlagern definiert, die in hohem Maße durch den Ausnahmezustand geprägt sind und mit verstärkten Einschränkungen der Autonomie ihrer Bewohner*innen einhergehen. Diese Lager sind ursprünglich als Übergangseinrichtungen konzipiert, entwickeln sich in der Realität jedoch oft zu semi-permanenten Lebensräumen, in denen Menschen unter haftähnlichen Bedingungen leben. Die räumliche Isolation, der kontrollierte Zugang, sowie die weitreichende Reglementierung alltäglicher Handlungsräume, schaffen Bedingungen, unter welchen die Fähigkeit, sich als autonome Individuen wahrzunehmen, für die Bewohner*innen stark beeinträchtigt ist. Dieser Beitrag stützt sich auf ein Verständnis von Autonomie, das über die bloße Entscheidungsfreiheit hinausgeht und die Möglichkeit umfasst, ein kohärentes Selbstbild zu entwickeln und in Übereinstimmung damit zu leben. Um dies zu ermöglichen ist es wesentlich, dass einer Person eine Vielfalt von Auswahlmöglichkeiten in den verschiedenen Bereichen des Lebens zur Verfügung steht. Autonomie wird dabei als konstitutiv für Wohlergehen betrachtet. Die durchgeführte analytische Betrachtung legt dar, dass ein Mangel an Autonomie eine Entfremdung des Selbst zur Konsequenz haben kann, da eine Person das Bild, das sie von sich selbst hat, nicht durch ihre Handlungen zum Ausdruck bringen kann. Die Lebensbedingungen in Notlagern beeinträchtigen die persönliche Autonomie und somit das Wohlergehen ihrer Bewohner*innen massiv und können daher aus moralischer Perspektive nicht gerechtfertigt werden. Um minimales Wohlergehen von Notlagerbewohner*innen sicherzustellen, sollte ihnen, dafür wird in diesem Aufsatz argumentiert, das maximal mögliche Maß an Autonomie zugestanden werden. Es wird postuliert, dass der Aspekt der Autonomie, im Sinne von vielfältigen Auswahlmöglichkeiten, in möglichst vielen Bereichen des Lebens bei Erwägungen zu Struktur und Organisation von Lagern für Geflüchtete berücksichtigt werden sollte. Der Aufsatz gelangt zu dem Schluss, dass es für eine autonome Person essenziell ist, auf eine Vielzahl von Optionen, sowohl bei Lebens- als auch bei Alltagsentscheidungen, zurückgreifen zu können. In Bezug auf Notlagerbewohner*innen ist es allerdings von besonderer Wichtigkeit, dass sie bei Alltagsentscheidungen möglichst viele Optionen haben. Aus den gewonnenen Erkenntnissen lassen sich konkrete Handlungsempfehlungen zur Neustrukturierung von Notlagern für Geflüchtete ableiten.

Schlagwörter: Autonomie, Wohlergehen, Entfremdung, Geflüchtetenlager, Humanitäre Hilfe

Abstract: This article examines the extensive restrictions on personal autonomy of refugees housed in emergency camps. Emergency camps are defined as a specific form of refugee camps that are strongly shaped by a state of exception and are associated with intensified limitations of their residents’ autonomy. Although originally designed as temporary accommodations, these camps often evolve into semi-permanent living environments in which people live under quasi-detention conditions. Spatial isolation, controlled access, and the extensive regulation of everyday activities create conditions under which residents’ ability to perceive themselves as autonomous agents is significantly impaired. This article builds on a concept of autonomy that goes beyond mere freedom of choice. It includes the capacity to develop a coherent self-concept and to live in accordance with it. To enable this, it is essential that individuals have a broad range of options available to them in various areas of life. Autonomy is thus considered a constitutive element of well-being. The analysis presented demonstrates that a lack of autonomy can lead to self-alienation, as individuals are unable to express their self-conception through their actions. The living conditions in emergency camps severely compromise personal autonomy and, consequently, the well-being of their inhabitants, and are therefore morally unjustifiable. This paper argues that, in order to ensure a minimal level of well-being for residents of emergency camps, the highest possible degree of autonomy must be granted to them. It posits that autonomy, understood as having a wide range of choices in as many areas of life as possible, should be a central consideration in the structural and organizational planning of refugee camps. The paper concludes that for an individual to be autonomous, it is essential to have a multitude of options concerning both life and everyday decisions. Regarding emergency camp residents, however, it is particularly important that they have as many options as possible when making everyday decisions. Specific recommendations for the restructuring of emergency camps can be derived from these results.

Keywords: Autonomy, Well-being, Alienation, Refugee Camps, Humanitarian Aid

1 Einleitung

Maysa ist eine junge Frau, die aus ihrem Heimatland fliehen musste und vorübergehend in einem Notlager lebt. Als sie dort ankommt, wird ihr ein Wohncontainer zugewiesen, in welchem sie mit acht weiteren, ihr unbekannten, Personen lebt. Mit fremden Männern auf so engem Raum zusammenzuleben, ist für Maysa schwierig, denn sie möchte sich vor den Männern weder ohne Kopftuch noch in Alltagskleidung zeigen. Eigentlich ist Maysa es gewohnt, mehrmals am Tag zu beten, dazu ist allerdings zum einen oft kein Platz und keine Ruhe im Container und zum anderen überschneidet sich die Zeit zum Beten mit der Essensausgabe im Lager. Denn drei Mal am Tag erhalten die Bewohner*innen des Lagers eine Mahlzeit. Dazu müssen sie immer zu einer bestimmten Uhrzeit zur Ausgabestelle kommen und sich in einer Schlange einreihen. Zum Frühstück gibt es ein in Plastik eingeschweißtes Croissant und eine kleine Packung Orangensaft, zum Mittagessen Kartoffeln oder Nudeln, zum Abendessen ein Stück Weißbrot und Käse. Normalerweise isst Maysa viel Gemüse und ernährt sich sehr gesund. Am liebsten isst sie Reis, Nudeln mag sie hingegen überhaupt nicht. Sie würde gerne selbst kochen, doch im Lager ist das verboten. Es ist auch schwierig für sie, sich selbst Lebensmittel zu besorgen, da das Lager weit von der nächstgelegenen Stadt entfernt liegt. Mit einem Bus könnte sie in die Stadt fahren, um Besorgungen zu machen, doch Maysa kann sich dort nicht verständigen, denn sie spricht die Sprache nicht und hat keine Möglichkeit, diese zu lernen. Außerdem muss sie am frühen Abend zurück im Lager sein, denn dann gilt die nächtliche Ausgangssperre. Auf die Flucht konnte sie nur wenige Dinge mitnehmen und jetzt benötigt sie dringend Kleidung. Von der Lagerleitung werden manchmal Kleidungsstücke verteilt, doch dann erhalten alle dieselbe Jacke oder denselben Pullover. Die Sachen passen Maysa nicht und sie würde derartige Kleidung normalerweise nie tragen. Zuhause hat Maysa viel Zeit mit ihrem Hobby verbracht: Singen. Seit sie auf der Flucht ist, hat sie keine Möglichkeit mehr zu üben und sie macht sich Sorgen, dass sie schon alles verlernt hat. Es gibt viele Personen im Lager, die Instrumente spielen können, doch leider besitzt niemand ein Instrument und es gibt keinen Ort, um gemeinsam zu musizieren. Generell gibt es keinen Ort, um zusammenzukommen. Maysa würde sich gerne mehr mit den anderen Bewohner*innen austauschen, doch die Lagerleitung versucht große Menschenansammlungen aus Angst vor einem Protest zu unterbinden. Schon öfter haben die Bewohner*innen überlegt zu protestieren, um Aufmerksamkeit auf ihre Bedürfnisse zu lenken. Doch schnell verbreitete sich die Warnung, dass die Teilnahme an einem Protest das Statusfeststellungsverfahren negativ beeinflussen kann. Und Maysa wünscht sich nichts mehr, als dass die Zeit des Wartens endlich vorbei ist und es eine Entscheidung über ihren Status und ihre Zukunft gibt. Jeden Tag könnte es theoretisch so weit sein, deshalb macht es keinen Sinn den nächsten Tag zu planen. Durch diesen Umstand gleicht jeder ihrer Tage dem anderen.

Maysa hat sich nicht freiwillig für die Situation entschieden, in welcher sie sich befindet und sie hat wenig Einfluss darauf, wie es für sie weitergeht. Sie hat keine Wahl, wo, mit wem und wie sie lebt. Sie kann nicht ihrer Kultur und Religion entsprechend leben, sie kann nicht essen, was sie will, sie kann nicht anziehen, was sie will, sie kann ihre Freizeit nicht frei einteilen und ihren persönlichen Projekten nicht nachgehen. Sie kann nicht hingehen, wo sie will und sie kann nicht zurückkommen, wann sie will. Maysa hat keine Kontrolle über ihr Leben und ihr werden von außen kaum Handlungsoptionen zugestanden. Über ihren Alltag und ihre Zukunft bestimmen externe Einrichtungen und Personen, welche Maysas Bedürfnisse nur wenig einbeziehen. Maysa lebt ein fremdbestimmtes Leben – es ist ein typisches Leben in einem Notlager für Geflüchtete.

Maysa ist eine fiktive Person, doch ihre Lebensumstände sind nicht fiktiv. Die beschriebenen Lebensbedingungen basieren auf meinen eigenen Erfahrungen bei der Arbeit in Lagern an den europäischen Außengrenzen sowie auf dokumentierten Berichten von Betroffenen (AmnestyInternational 2018; Grillmeier 2023). Die Lagersituation, in welcher Maysa lebt, repräsentiert keinen der oft als katastrophal beschriebenen Fälle, über welche regelmäßig berichtet wird. In diesem Lager herrschen in diesem Sinne optimale Bedingungen – es gibt eine ausreichende Anzahl an Schlafplätzen, eine ausreichende Versorgung mit Nahrung und es gibt keine Hinweise auf Gewalt oder Missbrauch. Trotz dessen soll das vorliegende Beispiel demonstrieren, dass die Unterbringung von Maysa mit einer Vielzahl von Problemen verbunden ist, von denen viele ethische Valenz haben. Ein zentrales Problem ist dabei die Einschränkung der persönlichen Autonomie der Lagerbewohner*innen, welcher sich dieser Aufsatz mit besonderer Aufmerksamkeit widmet. Das Beispiel von Maysa demonstriert, dass Faktoren wie mangelnde kulturelle Sensibilität, ein disziplinierter und routinierter Alltag, Isolation, sowie fehlende Beschäftigungsmöglichkeiten direkte Implikationen für die persönliche Autonomie Maysas haben. In wissenschaftlichen Untersuchungen von Geflüchtetenlagern wird der Aspekt der Autonomieeinschränkungen selten berücksichtigt, da dieses Problem weniger offensichtlich ist als bspw. mangelhafte hygienische Bedingungen, Hunger, (sexueller) Missbrauch oder Gewalt. Autonomieeinschränkungen sind, anders als die anderen genannten Missstände, Bestandteil des Phänomens Geflüchtetenlager und werden nicht als Ergebnis fehlerhaften Verhaltens verstanden. Stattdessen wird die Einschränkung der Autonomie Geflüchteter von humanitärer und politischer Seite normalisiert. Selbst bei Einhaltung aller Standards und Vorschriften gemäß offizieller Anleitungen1 bestehen Einschränkungen hinsichtlich der Autonomie. Diese Einschränkungen sind moralisch fragwürdig, denn die Respektierung von Autonomie gehört zu den wenigen moralischen Prinzipien, die als allgemein anerkannt und weitgehend unbestritten gelten (Birnbacher 2007, 77–78).

Geflüchtetenlager wurden von Historiker*innen, Jurist*innen, Soziolog*innen und Anthropolog*innen untersucht, gleichwohl kaum von Philosoph*innen. Dies mag der Grund dafür sein, dass in der philosophischen Literatur bisher keine Phänomenologie des Lebens im Lager zu finden ist (Cesare 2021, 248). Doch das Phänomen Geflüchtetenlager wirft viele ethische Fragen auf. Allein die Legitimation der Unterbringung von Geflüchteten in Lagern ist ethisch fragwürdig. Warum beschäftige ich mich mit der Untersuchung einer Situation, welche womöglich auf moralisch problematischen Grundannahmen beruht? Auch wenn ich eine dezentrale Unterbringung von Geflüchteten außerhalb von Lagern für erstrebenswert halte, erachte ich die Argumentation dafür nicht als die wichtigste ethische Arbeit, abgesehen davon, dass andere diese bereits geleistet haben (Harrell-Bond 1986; Parekh 2020; Betts 2021; Trautmann 2023). In Anbetracht des globalen Anstiegs der Zahl von Menschen auf der Flucht sowie der Zahl von Menschen, die in Lagern untergebracht sind, erscheint es dringlicher, die aktuellen, nicht-idealen Umstände zu betrachten. Die andauernde Existenz von Grenzen, das vorrangige Ziel von Zielstaaten Asylbewerber*innenzahlen zu reduzieren und das Interesse von Aufnahmestaaten Fluchtbewegungen abzufangen und zu kontrollieren, resultieren im Fortbestand von Lagern. Eine Veränderung zahlreicher Faktoren auf globaler Ebene wären erforderlich, um die Existenz von Geflüchtetenlagern zu beenden. Im vorliegenden Aufsatz wird nicht für die Modifikation dieser Faktoren argumentiert, sondern es wird von dem nicht-idealen Zustand ausgegangen, dass Geflüchtetenlager die am häufigsten genutzte und politisch bevorzugte Form der Unterbringung von Geflüchteten sind (Kibreab 2007, 27–35). Aus diesem Grund widme ich mich der Fragestellung, was wir Menschen schulden, wenn wir sie in Geflüchtetenlagern unterbringen. Durch die Beschäftigung mit dieser Frage will ich keinesfalls voraussetzen, dass es in Ordnung ist, Menschen in Lagern unterzubringen.

Die moralische Rechtfertigbarkeit der Autonomieeinschränkungen in Notlagern zu untersuchen, ist dringend geboten, denn nicht nur in Europa ist die vollumfängliche Einschränkung der Autonomie von Geflüchteten als ein Trend zu beobachten (Petrovska u. a. 2023; Trautmann 2023). Global wird in Regionen mit hohen Einwanderungs – und Asylantragszahlen der Freiheitsentzug als ein gängiges Mittel im Umgang mit Geflüchteten angewandt. Die fünf Closed Controlled Access Centers auf den ägäischen Inseln stehen paradigmatisch für diese Entwicklung. Sie wurden errichtet mit der Intention, die Weiterreise von Flüchtenden auf das europäische Festland zu unterbinden. Zu diesem Zweck werden die Betroffenen in geschlossenen Hafteinrichtungen untergebracht, bis über ihren Status entschieden wurde (Deleja-Hotko 2021; Grillmeier 2023) . Ein ähnliches Vorgehen ist auch vom australischen Staat zu beobachten, der Hochsicherheitslager für Geflüchtete auf Inseln im Pazifik betreibt (AmnestyInternational 2013; Trautmann 2023). Es ist zudem festzustellen, dass solche Praktiken auch in den USA und Mexiko angewandt werden, indem Flüchtende an den jeweiligen Südgrenzen inhaftiert werden (HRW 2020; UNHCR 2023; Fernandez 2022).

Im vorliegenden Aufsatz wird zu Beginn dafür argumentiert, dass die Limitierung der persönlichen Autonomie Bestandteil des Phänomens Notlager ist. Der Terminus Notlager bezeichnet eine bestimmte Form von Geflüchtetenlagern, die sich durch eine Notsituation und den Ausnahmezustand auszeichnet. Im Folgenden werden Notlager klar von anderen Geflüchtetenlagern abgegrenzt und es wird gezeigt, dass sie aufgrund der verstärkten Autonomieeinschränkungen von besonderer Relevanz für eine moralische Untersuchung sind. Die Argumentation geht davon aus, dass die einschränkenden Bedingungen in Notlagern nicht als unbeabsichtigte Nebeneffekte zu betrachten sind, sondern ein integraler Bestandteil intendierter Maßnahmen sind. Die vorliegende Untersuchung widmet sich im Wesentlichen der Fragestellung, inwiefern eine Reform der Lagerstrukturen unter der Prämisse der maximalen Ermöglichung autonomer Handlungsspielräume für Notlagerbewohner*innen als moralisch geboten erachtet werden kann. Es wird die These verteidigt, dass wir Notlagerbewohner*innen das maximal mögliche Maß an Autonomie schulden, um ihr Wohlergehen sicherzustellen.2 Diese These stützt sich auf die Ergebnisse des zweiten Teils des Aufsatzes, in welchem dargelegt wird, worin der Wert von Autonomie besteht und welche Konsequenzen der Verlust von Autonomie hat. Aus dieser Analyse wird das zentrale Argument abgeleitet, dass die Autonomiefähigkeit von Notlagerbewohner*innen erheblich gesteigert werden kann, indem die Einschränkungen bei alltäglichen Tätigkeiten verringert oder sogar behoben werden.

Einige der in diesem Aufsatz präsentierten Thesen sind bereits bekannt. Doch obwohl kaum jemand offen bestreitet, dass wir Geflüchteten ein Mindestmaß an Wohlergehen schulden, wird ihnen dies in Notlagern größtenteils verweigert. Auch die Erkenntnis, dass die Befriedigung physiologischer Grundbedürfnisse allein nicht ausreicht, um das Wohlergehen einer Person zu gewährleisten, ist in diesem Kontext vermutlich keine neue Erkenntnis. Wenn den Bewohner*innen von Notlagern dennoch ein minimales Maß an Wohlergehen verweigert wird, sollten selbst marginale Verbesserungen hinsichtlich der Lebensbedingungen in Notlagern Beachtung geschenkt werden. Der vorliegende Aufsatz präsentiert Faktoren, die auch vor dem Hintergrund suboptimaler Lebensbedingungen in Notlagern zur Gewährleistung eines Mindestmaßes an Wohlergehen in Notlagern beitragen können. Es werden normative Mindeststandards diskutiert, welche insbesondere den Aspekt der Autonomie beleuchten.

2 Geflüchtetenlager

Zunächst wird ein Überblick über das Phänomen Geflüchtetenlager sowie dessen unterschiedliche Konzeptionen gegeben. Dabei erfolgt eine Abgrenzung des Phänomens Notlager zu anderen Lagertypen, um den Untersuchungsschwerpunkt dieses Aufsatzes zu konkretisieren.

Die Orte, an welchen Flüchtende und Geflüchtete untergebracht werden, zeigen sich in vielfältiger Form. Die Bewohner*innen von Geflüchtetenlagern leben in Zelten, Baracken, Containern und selbstgebauten Unterschlupfen. In manchen Lagern leben nur eine Handvoll Menschen, andere haben die Dimension von Großstädten. Manche Lager ähneln Städten mit eigener Infrastruktur und andere können eher als Gefängnisse verstanden werden. Im Folgenden werden nicht inoffizielle und selbstorganisierte Lager untersucht, sondern offizielle und organisierte Lager mit definierten Territorien, welche unter der Kontrolle des Ankunfts- oder Transitstaates, des UNHCR3 oder einer vom UNHCR implementierten Partnerorganisation stehen. Inoffizielle Lager unterliegen keiner Standardisierung hinsichtlich Strukturen und Zuständigkeiten. Im Rahmen dieses Beitrags soll jedoch eine kritische Hinterfragung der vorgegebenen Strukturen bezüglich der Autonomieeinschränkungen erfolgen.

Offizielle Geflüchtetenlager sind im allgemeinen hybride Strukturen, deren dauerhafte Existenz nicht geplant ist und die nur als Übergangslösungen errichtet werden. Trotzdem leben Menschen an diesen Orten oft über einen langen Zeitraum hinweg und nutzen diese als Lebensraum, der zwar prekär, aber trotzdem längerfristig bewohnbar ist. Anhand der Analyse der relevanten Literatur habe ich eine Differenzierung der verschiedenen Formen offizieller Geflüchtetenlager nach ihrer Funktion vorgenommen und die folgenden vier Funktionen identifiziert: Ansiedeln, Auffangen, Sortieren und Aufnehmen.

Ansiedeln: Geflüchtetenlager entwickeln sich mit der Zeit oft zu stadtähnlichen Siedlungen. Die Bewohner*innen leben dort meist über eine längere Zeitspanne, mancherorts sogar über Generationen hinweg (Agier 2011, 56). Die Funktion dieser Lager besteht darin, Geflüchtete zentral versorgen zu können und ihre Sicherheit zu gewährleisten. Meist warten die Bewohner*innen darauf, in ihre Heimat zurückkehren zu können. Bis dahin steht für sie fest, dass das Lager nun ihr Wohnort ist und dass sie sich dort übergangsweise ansiedeln.4

Auffangen: Auffanglager dienen dazu, Menschen unterzubringen, die sich auf der Flucht befinden. Die Bewohner*innen planen weder an dem Ort noch in der Region oder in dem Staat zu bleiben, in dem sich das Lager befindet. Die Auffangstationen sollen dazu dienen, den Flüchtenden5 humanitäre Unterstützung und eine Unterbringung zur Verfügung zu stellen. Die Flüchtenden werden in Auffanglagern teilweise registriert, jedoch durchlaufen sie dort nur selten ihr Statusfeststellungsverfahren. Stattdessen ruhen sie sich an diesen Orten aus oder warten auf eine Veränderung der Situation. Teilweise werden Flüchtende auch aufgegriffen und dazu gezwungen, sich vorübergehend in Auffanglagern aufzuhalten.6

Sortieren: In Verteilungszentren werden Geflüchtete registriert, in Datenbanken aufgenommen und durchlaufen sogenannte Screenings, welche Identitäts- und Gesundheitskontrollen, sowie die Prüfung der Schutzbedürftigkeit umfassen. Anschließend werden sie in verschiedene ‚Identitätskategorien‘ eingeteilt, welche darüber entscheiden, was als Nächstes mit ihnen passiert (Agier 2011, 47). Lager, in welchen Geflüchtete festgehalten werden, bis sie kategorisiert und verteilt werden, sind vor allem in Regionen zu finden, in welchen sich viele Menschen um Asyl bewerben, wie in den Vereinten Staaten von Amerika (USA), Australien und der Europäischen Union (EU). Solche Transitbereiche befinden sich auch an Flughäfen oder an Orten außerhalb des Staatsterritoriums7, in denen Asylsuchende verbleiben müssen, bis eine Entscheidung über ihren Status gefallen ist (Agier 2011, 47).

Aufnehmen: Geflüchtete, welche offiziell in einem Staat aufgenommen wurden, werden typischerweise in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Diese befinden sich meist in festen Gebäuden oder Containern und sind weniger kurzfristig errichtet als Unterkünfte, welche dem Auffangen oder Sortieren dienen. Dennoch weisen diese Einrichtungen einen lagerartigen Charakter auf.

Es ist zu berücksichtigen, dass Geflüchtetenlager oft keine Funktion für ihre Bewohner*innen erfüllen und diese häufig nicht freiwillig in Lagern leben. Offizielle Geflüchtetenlager sind von außen auferlegte Strukturen, welche die Ziele, Interessen und Bedürfnisse ihrer Bewohner*innen wenig bis gar nicht berücksichtigen. Diese Orte dienen primär den Interessen der staatlichen und staatenübergreifenden Institutionen, welche sie errichten und verwalten. Deren Interessen liegen nicht vorrangig darin, Geflüchteten Schutz zu gewähren, sondern darin die Bewegungen der Flüchtenden zu kontrollieren und das Grenzregime8 aufrechtzuerhalten (Agier 2011; Trautmann 2023). Geflüchtete werden von Transit– und Ankunftsstaaten gemeinhin als sicherheitspolitisches Problem und als ökonomische Bürde beschrieben. Dies führt zu einer Politik, die darauf abzielt, Geflüchtete zu kontrollieren, zu isolieren und zu immobilisieren (Nabuguzi 1993). Internationale Hilfswerke und NGOs, welche die Lager meist verwalten, sind stark beeinflusst von den Regierungen, welche als Auftraggeber*innen die Hilfseinsätze anweisen oder sie finanzieren. Außerdem liegt es im Interesse des humanitären Apparates, Notsituationen aufrechtzuerhalten, um ihr eigenes Überleben zu sichern. Dabei ist es hilfreich, Geflüchtete als hilflos und hilfsbedürftig darzustellen und Abhängigkeiten zu schaffen (Harrell-Bond 2002, 57).

Auffanglager und Verteilungszentren sind im Vergleich zu Siedlungen und Aufnahmezentren kurzfristiger konzipiert und haben eine verstärkte Kontrollfunktion, was zu ausgeprägteren Autonomieeinschränkungen führt.9 Deshalb liegt der Fokus der folgenden Untersuchung auf diesen beiden Formen von Geflüchtetenlagern. Ich nenne diese Lagertypen übergreifend Notlager, weil sie von einer besonderen Ausnahmesituation geprägt sind und ihre Existenz durch eine Notsituation gerechtfertigt wird.

3 Notlager

Notlager sind Einrichtungen zur Unterbringung von Geflüchteten und Binnengeflüchteten10, die räumlich und zeitlich begrenzt und durch den Notfall gerechtfertigt, an abgelegenen Orten errichtet werden und in welchen die Bewohner*innen unter der Autorität von humanitären Organisationen oder staatlichen Institutionen festgesetzt werden. Eine strenge Definition mit notwendigen und hinreichenden Bedingungen ist kaum möglich, da Notlager fluide Einrichtungen sind, die sich ständig verändern können. Diese Definition orientiert sich an den empirischen Gegebenheiten zum aktuellen Zeitpunkt.

Notlager werden typischerweise isoliert von florierenden, urbanen Gegenden und weit weg von der Bevölkerung des Ankunftsstaates in unbesiedelten Gebieten oder in Grenzregionen errichtet (Loescher und Milner 2006, 114). Aufgrund des undefinierten Zeitumfangs der Existenz der Lager und des Aufenthalts der Bewohner*innen im Lager, herrscht dort eine Situation, die per Definition provisorisch ist (Agier 2011, 72). Die Ausnahmesituation und der Notfall rechtfertigen die Existenz dieser Orte, denn eine Verstetigung der Lager würde ihre Daseinsberechtigung und ihre Struktur in Frage stellen. Der Ausnahmezustand ist als eine zeitlich begrenzte Aufhebung der Ordnung zu verstehen. Notlager gehören in einem gewissen Sinne nicht zum nationalen Territorium, auf welchem sie errichtet sind, denn für die Notlagerbewohner*innen gelten nicht dieselben Rechte und Gesetze wie für alle anderen Bewohner*innen des Staatsgebiets (Turner 2015, 141). Meistens machen NGOs oder private Firmen, welche mit der Lagerleitung beauftragt sind, die Regeln und Gesetze für das Leben im Lager. Die Lager sind begrenzt, meist durch hohe Zäune und die Ein- und Ausgänge werden von Sicherheitspersonal überwacht. Die Merkmale Abgelegenheit, Zeitlichkeit, Ausnahmezustand, Extra-Territorialität und Internierung haben eine Einschränkung der persönlichen Autonomie der Bewohner*innen zur direkten Folge. Autonomieeinschränkungen in Notlagern sind keine Einzelfälle besonders schlechter Lagerplanung, sondern gehören zur typischen Struktur dieser Lager.

Aufgrund der Extra-Territorialität gelten in Notlagern eigene Regeln und Gesetze. NGOs agieren dort bei verwalterischen Aufgaben wie separate Regierungen (Feldman 2015, 244). Dies führt zu stark asymmetrischen Machtstrukturen zwischen den Bewohner*innen und den humanitären Arbeiter*innen, welche direkte Macht über das Leben und die Lebenssituation der Bewohner*innen ausüben (Agier 2011, 82). Diese haben hingegen keine Möglichkeit, die Regeln und Strukturen, welche für sie gelten, mitzugestalten, zu verändern oder sich gegen diese zu wehren (Bender 2021, 4). Eine Demokratisierung der Lager wird im humanitären Sektor oft als mögliche Gefährdung des Friedens und der Ordnung gesehen (Holzer 2011, 275; Omata 2017, 108; Turner 2015, 143). Stattdessen werden starke Regulierungen bis in die persönlichsten Lebensbereiche hinein eingeführt, die klare Grenzen zwischen Herrschenden und Beherrschten ziehen. Der Alltag wird von außen reglementiert, diszipliniert und routiniert (Hyndman 1997, 663). Jegliche sozio-ökonomischen, politischen oder kulturellen Möglichkeiten sind stark begrenzt (Janmyr 2014, 111). Es fehlt an Infrastruktur zur Freizeitgestaltung oder Beschäftigung und die dadurch entstehende kollektive Langweile und Antriebslosigkeit kann als eine Strategie zur besseren Kontrollierbarkeit der Bewohner*innen verstanden werden (Wagner und Finkielsztein 2021, 669).

Die Bewegungen der Bewohner*innen werden häufig überwacht und aufgezeichnet, einschließlich Iris- oder Fingerabdruckscans (Hyndman 1997, 17). Manche Notlager sind vollständig geschlossen, andere unterliegen Ausgangsbeschränkungen. Die Lagerbewohner*innen erleben eine Inhaftierung, während der Haftgrund für sie oft unverständlich ist. Selbst wenn es Ausgangsmöglichkeiten gibt, geschieht die Internierung informell dadurch, dass Notlager sich in abgelegenen Gegenden befinden. (Janmyr 2014, 113). Die eingeschränkte Mobilität verhindert eine eigenständige Versorgung und befördert die Passivität und die Abhängigkeit.

Aufgrund der Zeitlichkeit der Lager, wissen Bewohner*innen nicht, wie lange ihr Aufenthalt dauern wird. Sie haben die Situation, vor welcher sie fliehen mussten, hinter sich gelassen, aber eine langfristige andere Lösung fehlt (Loescher und Milner 2006, 2). Ihre Zukunft ist inhaltlich und zeitlich unklar (Wagner und Finkielsztein 2021, 669). Der andauernde Zustand der Vorläufigkeit und Übergangssituation verhindert langfristiges Denken und Handeln, stattdessen leben Notlagerbewohner*innen in einem permanenten Schwebezustand (Inhetveen 2010, 255). Die Ungewissheit erschwert es, Zukunftspläne zu machen, langfristige Beziehungen aufzubauen und das eigene Leben zu gestalten (Buxton 2023, 57) .

Das alltägliche Leben in Notlagern ist für ihre Bewohner*innen geprägt von ungleichen Machtverhältnissen, Unterdrückung, willkürlich erscheinenden Einschränkungen des Privaten und der Bewegungsfreiheit, sowie einem anhaltenden Schwebezustand. Auf diese Situation resilient zu reagieren und sie ‚auszuhalten‘ ist für Menschen herausfordernd. Die Einschränkung der persönlichen Autonomie gehört zu den prägenden Elementen des Lebens im Notlager. Die Bewohner*innen werden in ihrem Alltag der Autorität von Gruppen unterworfen, deren Legitimität fraglich ist und erleben dabei ein hohes Maß an Ohnmacht und erzwungener Passivität. Weil sie nicht nur in ihrer Bewegungsfreiheit und Zukunftsplanung eingeschränkt sind, sondern auch bei alltäglichen Dingen wie Ernährung, Kleidung oder Freizeitgestaltung keine Optionen haben, ist es ihnen kaum möglich, ihr Leben ihren individuellen Präferenzen und ihrem Verständnis von sich selbst entsprechend zu leben. Ein solches Ausmaß an Fremdbestimmung birgt das Risiko einer weitreichenden Entfremdung des Selbst und eines Identitätsverlustes. Im Folgenden werde ich zeigen, dass Autonomieeinschränkungen in diesem Ausmaß der Begrenzung persönlicher Autonomie nicht zu rechtfertigen ist. Im nächsten Abschnitt wird mithilfe eines geeigneten Autonomiekonzepts gezeigt, warum insbesondere die Restriktion alltäglicher Tätigkeiten ethisch problematisch sind.

4 Autonomie

Die Diskussion um die Autonomie von Notlagerbewohner*innen erfordert die Bezugnahme auf ein Autonomiekonzept, welches die Relevanz von Autonomie trotz widriger Umstände als wesentliches Gut berücksichtigt. Dies impliziert die Anerkennung von Einschränkungen der Autonomie als Missstand, ohne den Betroffenen die Fähigkeit zur Autonomie dadurch gänzlich abzusprechen. Bezugnehmend auf Sally Haslangers Vorschlag des ameliorativen Vorgehens bei Begriffsexplikationen habe ich mich auf die Suche nach einem Autonomiekonzept gemacht, das geeignet ist, um für eine Stärkung der Autonomiefähigkeit von Notlagerbewohner*innen zu argumentieren. (Haslanger 2012, 386–389).11 Autonomie ist ein polysemisches Konzept, d.h. es beinhaltet viele stark divergierende Bedeutungen. Einige der einschlägig bekannten Konzepte von Autonomie sind ungeeignet, um die Bedingungen in Notlagern als autonomieeinschränkend und damit die soziale Realität dieser Umstände beschreiben zu können.

Für diesen Zweck ungeeignet erweisen sich Theorien, die Autonomie primär als inneren Zustand verstehen, wie beispielsweise die von Immanuel Kant oder Harry Frankfurt. Gemäß dem Konzept von Harry Frankfurt ist eine Person autonom genau dann, wenn Harmonie zwischen ihren Wünschen erster Ordnung und ihren Wünschen zweiter Ordnung besteht oder wenn sie die Fähigkeit besitzt, ihren Wunsch erster Ordnung an den Wunsch zweiter Ordnung anzupassen (Frankfurt 1971).12 Gemäß Kants Konzept ist eine Person autonom genau dann, wenn die Prinzipien, die ihren Handlungen zugrunde liegen, durch vernünftige Entscheidungen selbst gewählt wurden (Kant 1961). Kants Verständnis von Autonomie als rationale Selbstgesetzgebung folgen auch andere Vertreter*innen rationalistischer Ansätze.13 Harry Frankfurt und später auch Gerald Dworkin, dessen Theorie auf Frankfurts Konzept aufbaut, grenzen sich von der Idee, eine autonome Person müsse ihre ‚Triebe‘ durch Rationalität kontrollieren, ausdrücklich ab und entwickeln das Autonomiekonzept der Wunschhierarchie. Rationalistische Ansätze und das Konzept der Wunschhierarchie haben gemeinsam, dass sie Autonomie als eine Eigenschaft begreifen, die allein von der inneren Konstitution abhängt. Diese internalistischen Ansätze erkennen zwar die Tatsache an, dass äußere Einschränkungen autonome Handlungen verhindern können, jedoch werden die äußeren Einschränkungen lediglich als Hindernisse für die Ausübung eines innerlich definierten Autonomiebegriffs betrachtet, nicht als konstitutives Element von Autonomie. Die Einschränkungen der Autonomie in Notlagern greifen jedoch tiefer, denn sie schränken nicht nur Handlungsfähigkeit ein, sondern auch die Entwicklung und Artikulation von Präferenzen und Selbstbildern. Dieses Phänomen können internalistische Ansätze nicht erfassen.

Demgemäß erscheinen Theorien für geeigneter, die äußere Bedingungen einbeziehen und Autonomie davon abhängig machen, ob einer Person von außen Autonomie zugestanden wird. Solche kontextabhängigen Ansätze vertreten externalistische Theoretiker*innen wie beispielsweise Marina Oshana, Natalie Stoljar, Elizabeth Anderson und Serene Khader. Oshana, eine der meistdiskutierten Vertreter*innen, setzt für autonomes Handeln voraus, dass eine Person ihren Willen und ihre Handlungen kontrollieren kann. Die Fähigkeit zur Autonomie ist an die Bedingung geknüpft, dass eine Person Kontrolle über ihr eigenes Leben ausübt. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Person die Kontrolle über ihr Leben bewusst aufgegeben hat. Autorität über das eigene Leben zu haben, ist, nach Oshana, nur durch die soziale und strukturelle Anerkennung von Autonomie möglich (Oshana 2007, 411; Oshana 2006, 60). Andere Theoretiker*innen betonen insbesondere, dass Autonomie nicht isoliert entstehen kann, sondern nur in und durch soziale Beziehungen konstituiert wird. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass es kein autonomes Selbst außerhalb sozialer Beziehungen gibt (Nedelsky 1989; Mackenzie und Stoljar 2000; Stoljar 2017). Solche relationalen Ansätze fokussieren sich vorwiegend auf die Frage, inwiefern Fürsorge und Abhängigkeit in Beziehungen Autonomie ermöglichen oder behindern, während andere externalistische Theorien stärker auf strukturelle und institutionelle Bedingungen, wie politische Kontrolle, physische Einschränkungen oder systemische Abhängigkeit blicken. Letzteres ist eine wichtige Grundlage für die Analyse von autonomieeinschränkenden Bedingungen in Notlagern, denn externalistische Konzepte bieten den analytischen Vorteil, dass sie Autonomie als sozial und institutionell eingebettete Fähigkeit erfassen.

Doch einige externalistische Theorien sind zu voraussetzungsreich, um für die Debatte um die Autonomie von Notlagerbewohner*innen hilfreich zu sein, weil sie Autonomie im globalen Sinne verstehen. Autonomie global zu verstehen heißt, Autonomie ist entweder vollständig gegeben oder nicht. Es gibt keine Möglichkeit zur Teilausübung und dementsprechend auch keine Graduierung von Autonomie. In einzelnen Aspekten oder Lebensbereichen autonom zu sein genügt dementsprechend nicht, um Autonomie zu besitzen. Als globale Ansätze können z.B. Marina Oshanas oder Ben Colburns Autonomietheorien verstanden werden, da sie autonomen Personen abverlangen, vollumfängliche Kontrolle über ihre Lebensumstände bzw. Wahlfreiheit in allen zentralen Bereichen des Lebens zu haben (Colburn 2010; Oshana 2003; Oshana 2006). Dies kann zur Folge haben, dass die Fähigkeit zur Autonomie zu leicht als nicht mehr gegeben angenommen wird, als dass man den Notlagerbewohner*innen eine solche überhaupt zugestehen könnte. Es wäre bedauerlich, wenn stark autonomieeinschränkende Situationen, wie die von Notlagerbewohner*innen, in moralischer Hinsicht als verloren gelten würden, weil ein autonomes Leben in solchen Situationen vermeintlich ohnehin nicht möglich ist.

Ein für das vorliegende Projekt angemessenes Konzept von Autonomie ist das von Joseph Raz. Er versteht Autonomie als die Fähigkeit zur Selbstschaffung und das Führen des Lebens nach selbstgewählten Werten. Als Voraussetzung für Autonomie legt er besonderen Wert auf eine angemessene Zahl und Vielfältigkeit von Optionen. Einer autonomen Person sollten sowohl Optionen mit andauernden und weitreichenden Konsequenzen zur Verfügung stehen als auch Optionen mit geringen Konsequenzen (Raz 1986, 373–374). Ob einer Person adäquate Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung stehen oder nicht, ist abhängig davon, ob ihr diese von ihrem sozialen Umfeld zugestanden werden. Raz’ Konzept scheint für das Anliegen dieses Aufsatzes passend, da es sich um ein externalistisches Konzept handelt, das Autonomie als ein graduierbares Phänomen versteht. Es eignet sich jedoch nicht optimal, um die existenzielle Bedeutung des Verlustes von Autonomie für eine Person adäquat zu erfassen. Die Konsequenzen, die ein solcher Verlust für die personale Identität haben kann, bleiben in seinem Ansatz unterbelichtet. Autonomieverlust ist nicht bloß eine Einschränkung von Handlungsspielräumen, sondern kann eine tiefgreifende Erschütterung des Selbstverhältnisses darstellen.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Ein externalistisches Autonomiekonzept ermöglicht es, die einschränkenden Bedingungen in Notlagern angemessen zu erfassen und ethisch zu bewerten. Wenn man Autonomie Graduierbarkeit einräumt, ermöglicht dies, die moralische Relevanz auch geringer Zurückgewinnung autonomer Handlungsspielräume begründen zu können. Um überzeugend für die hohe moralische Bedeutung selbst geringfügiger Autonomiezugeständnisse argumentieren zu können, bedarf es eines Konzeptes, das beleuchtet, wie tief äußere Einschränkungen in die personale Identität eingreifen können. Hierfür ist der Bezug zum Selbstbild einer Person in Zusammenhang mit Autonomie zentral.

Zu Selbstbildern hat Eva Weber-Guskar im Kontext des Würde-Begriffs ein überzeugendes Konzept ausgearbeitet, während Rahel Jaeggi eingehend zum Phänomen der Entfremdung gearbeitet hat. Diese beiden Konzepte nutze ich, um ein angemessenes Autonomieverständnis vorzuschlagen, welches nah an Raz‘ Konzeption angelehnt ist: Eine Person ist autonom genau dann, wenn sie ein Selbstbild von sich entwickeln kann und diesem entsprechend leben kann und lebt. Ein Selbstbild ist eine Sammlung von Vorstellungen davon, wer man glaubt zu sein und was der eigenen Meinung nach im Mittelpunkt des eigenen Lebens steht. In ein solches Selbstbild fließt alles ein, was eine Person für wichtig hält, d.h. alle Erlebnisse, Erfahrungen, Werte, Überzeugungen, Ideale, Präferenzen, Bindungen und praktische Identitäten14, welche eine Person für sich selbst als wichtig definiert. Die Idee des Selbstbildes ist nur schwach normativ, d.h. es besteht nicht etwa aus selbstgegebenen Gesetzen oder aus den Vorstellungen, wie eine Person sein sollte. Es gibt dem Individuum keine Regeln, sondern Orientierung. Die Vorstellungen über sich selbst und was einem wichtig ist, welche in diesem Selbstbild stecken, geben einer Person die Fähigkeit, sich selbst zu verstehen. Welche Anteile besonders prägend sind für ein Selbstbild, kann unter verschiedenen Personen stark variieren (Weber-Guskar 2016, 147, 148).

Die Entwicklung des Selbstbildes geschieht nicht nur durch bewusste Entscheidungen für bestimmte Werte, Überzeugungen oder praktische Identitäten, sondern auch, indem eine Person gewichtet, welche Einstellungen, Erfahrungen, Bindungen, Ideale usw. für sie selbst besonders wichtig sind und welche davon sie als Individuum ausmachen. Ein Selbstbild zu entwickeln ist ein innerer Prozess, für welchen es nicht notwendig ist, sich nach außen zu wenden. Das Selbst dann durch Handlungen nach außen zu tragen ist ein anderer, davon losgelöster Prozess. Dem eigenen Selbstbild entsprechend zu handeln heißt, so zu handeln, wie man es von sich selbst erwartet, bzw. so, dass man sich selbst in der Handlung verstehen kann, weil sie dem entspricht, wie man sich selbst sieht. Sich selbst verstehen kann man dann, wenn es eine Kohärenz zwischen Einstellungen und Handlungen gibt, über welche man sich im Klaren ist. Diese Kohärenz ist bestenfalls auch innerhalb von Einstellungen und Handlungen zu erkennen (Weber-Guskar 2016, 149). Folglich gibt es eine für das Individuum selbst erkennbare Verbindung von den eigenen Einstellungen hin zu bestimmten Handlungen. Eine Handlung steht nicht unabhängig für sich allein, sondern es ist für den*die Akteur*in nachvollziehbar, wie er*sie zu dieser Handlung gekommen ist. Ebenso hängen auch die verschiedenen Einstellungen, Werte und Erfahrungen des Individuums untereinander zusammen, bedingen sich gegenseitig oder ergeben zusammen eine Geschichte.

Autonomie bedeutet, in sich selbst eins zu sein, d.h. nach den eigenen Werten, Überzeugungen, Wünschen und Idealen zu handeln und nicht in sich zerrissen zu sein. Innerlich zerrissen ist man, wenn man sich von den eigenen Handlungen entfremdet fühlt, weil man keine Verbindung zwischen dem Selbstbild und dem eigenen Verhalten herstellen kann. Eine autonome Person ist sich in ihren Handlungen nicht selbst fremd, sondern kann sich mit ihrem Verhalten identifizieren. Eins in sich selbst zu sein bedeutet jedoch nicht, immer gleich zu bleiben. Selbstbilder sind fluide Phänomene, d.h. was einem wichtig ist und für wen man sich hält, kann sich durch bestimmte Erfahrungen oder mit der Zeit verändern (Jaeggi 2016, 230). Wenn man die Geschichte dieser Veränderung verstehen kann, ist man trotzdem innerlich Eins. Maysa bspw. hat der religiöse Glaube in der Zeit der Flucht besonders viel Halt gegeben und ihr auch ein Zusammengehörigkeitsgefühl mit anderen geschenkt. Ihre Identität als Muslimin ist dadurch viel wichtiger für sie geworden als jemals zuvor. Maysa kann die Ursache für diese Veränderungen verstehen und eine Geschichte dazu erzählen.

Ein Selbstbild ist keine Liste von Wunschvorstellungen, sondern eine Sammlung dessen, was eine Person als identitätsstiftend und sinngebend für ihr Leben versteht. In sich selbst Eins zu sein bedeutet dementsprechend nicht, dass alle Aspekte des Selbstbildes vollständig realisiert sind, sondern dass eine Person in der Lage ist, in einer kohärenten Weise so zu handeln, dass es zu ihren Werten, Überzeugungen und Präferenzen passt. Teil autonomer Lebensführung ist auch, über das eigene Selbstbild zu reflektieren und bspw. realitätsferne Elemente des Selbstbildes kritisch zu prüfen. Maysa begreift sich selbst als Sängerin und würde dem am liebsten beruflich nachkommen. Doch in ihrer jetzigen Situation ist das nicht möglich. Sie kann aber trotzdem ihrem Selbstbild treu bleiben, indem sie das Singen weiter praktiziert. Voraussetzung für ein autonomes Leben ist, dass man motiviert ist, sich selbst zu verstehen und in ein Konzept zu bringen (Jaeggi 2016, 220). Mit einem Selbstkonzept meine ich, dass eine Person eine Geschichte über sich erzählen kann. Die konstitutiven Elemente von Autonomie sind folglich erstens die Entwicklung eines Selbstbildes, zweitens die Orientierung des Handelns an diesem Selbstbild und drittens die Selbstreflexion.

Die Ermöglichungsbedingungen für Autonomie umfassen erstens die Freiheit von Zwang und zweitens adäquate Auswahlmöglichkeiten. Damit eine Person ein Selbstbild von sich entwickeln und diesem entsprechend leben kann, muss ihr die Möglichkeit zugestanden werden dies zu tun. Freiheit von Zwang bedeutet zum einen, Freiheit von physischem Zwang, denn eine Person, die einem oder mehreren physischen Zwängen unterliegt, hat es schwer ihrem Selbstbild entsprechend zu handeln (Weber-Guskar 2016, 191). Das kann z.B. eine Person betreffen, die eingesperrt ist, oder welcher Gewalt angedroht wird. Freiheit von Zwang heißt zum anderen, dass die Werte, Einstellungen, Rollen usw. einer Person nicht von außen aufgezwungen werden. Eine Person kann sich nur selbst in ihren Handlungen verstehen, wenn sie sich mit ihren Werten, Einstellungen, Rollen usw. identifizieren kann.

Um ein Selbstbild von sich entwickeln und dieses konsistent durch Handlungen ausdrücken zu können, ist es notwendig, zwischen verschiedenen Optionen wählen zu können (Hurka 1987, 361). Diese verschiedenen Optionen sollten eine angemessene Vielfältigkeit darstellen. Das heißt, dass die verschiedenen Optionen nicht zu ähnlich sein dürfen und sowohl Optionen mit weitreichenden als auch mit kurzfristigen Konsequenzen zur Verfügung stehen sollten (Raz 1986) . Dabei besteht die Qualität der Optionen in ihrer Vielfalt, nicht darin, was vermeintlich das Beste für die Person ist. Für das unabhängige Entwickeln eines Selbstbildes und die Autonomiefähigkeit einer Person ist es prinzipiell besser, wenn ihr zehn Optionen zur Verfügung stehen, als nur die beste der zehn. Je mehr Möglichkeiten einer Person zur Verfügung stehen, umso besser kann sie unabhängig und eigenständig ein Bild von sich entwickeln und sich nach außen als die zeigen, die sie ist.

Die Entwicklung eines Selbstbildes ist folglich ein innerer Prozess, während es von äußeren Bedingungen abhängig ist, ob man diesen Prozess vollziehen kann und ob man in der Lage dazu ist, diesem Bild entsprechend zu leben. Das Bild, welches man von sich selbst entwickelt, ist nicht nur geprägt durch die weitreichenden Entscheidungen, die man trifft, sondern auch durch die kurzfristigen Entscheidungen. Deshalb gehört zu einem autonomen Leben, eine Reihe von Optionen sowohl im Kleinen als auch im Großen zu haben. Große Entscheidungen, welche langfristige, potenziell tiefgreifende Folgen haben, sind allgemein gesprochen Lebensentscheidungen wie Entscheidungen über Wohnort, Wohnkonzept, Beziehungskonzept, Familienplanung, Schulabschluss, Berufswahl oder Religionszugehörigkeit. In diesen Entscheidungen autonom zu sein erscheint uns im Allgemeinen besonders wichtig, weil sie bestimmend dafür sind, wie man sein Leben lebt und als wer man von außen wahrgenommen wird. Doch das Selbstbild entwickelt und äußert sich auch in Form von kleinen, alltäglichen Entscheidungen. Kleine kurzfristige Entscheidungen werden oft in ihrer Wichtigkeit für ein autonomes Leben unterschätzt, doch sie sind genauso relevant wie die großen, langfristigen Entscheidungen. Im Anschluss wird dieser Gedanke einer eingehenden Analyse unterzogen, da er zu einer prägnanten Forderung bezüglich der Autonomie von Notlagerbewohner*innen führt.

5 Autonomie im Großen und im Kleinen

Autonomie im Kleinen zu haben bedeutet, bei Alltagsentscheidungen selbstbestimmt zu sein. Dies betrifft Entscheidungen, die sich z.B. um Kleidung, Ernährung, Körperpflege, Frisur, Gesundheit, Freizeitgestaltung, Rituale, Fortbewegung oder die Gestaltung des Wohnraumes drehen. Die einzelnen Entscheidungen haben für das Individuum keine tiefgreifenden Folgen, doch sie sind für das Selbstbild einer Person und dafür, wie sie dieses nach außen präsentiert, von Bedeutung. Dies sind beispielsweise Entscheidungen darüber, was man isst. Die konkrete Entscheidung hat keine weitreichenden Folgen, doch es kann für das Bild, welches man von sich hat, bedeutend sein, was man gerne isst oder gar nicht mag. So ist es Teil von Maysas Selbstbild, dass sie sich besonders gesund ernährt. Im Notlager steht ihr jedoch nur ungesundes Essen zur Verfügung und so ist sie gezwungen, widersprüchlich zu dem zu handeln, wofür sie sich hält. Wenn Handlungsoptionen nicht zum eigenen Selbstbild passen, kann man sich in seinen Handlungen fremd fühlen. Dieses Gefühl ist nicht irrelevant, denn jeder einzelne Tag summiert sich zu einem Leben, und so prägt der Alltag als welche Person man sich kontinuierlich konstituiert und nach außen präsentiert.

Werden die Auswahlmöglichkeiten in einem bestimmten Lebensbereich verringert, wird die Autonomie der betroffenen Person beeinträchtigt, doch sie verliert sie nicht gänzlich. Eine autonome Person muss nicht notwendigerweise Kontrolle über all ihre Lebensbereiche haben. Es ist individuell unterschiedlich in welchen Bereichen es einer Person besonders wichtig ist, autonom zu sein. Verzichtet sie auf die Autonomie in dem ein oder anderen Bereich, oder ist gezwungen dazu, bedeutet dies nicht, dass diese Person nicht autonom ist. Die Plausibilität dieser Behauptungen soll anhand der folgenden beiden fiktiven Beispiele dargelegt werden.

  1. Herberts große Leidenschaft ist klassische Musik. Als Kind lernte er Geige zu spielen und träumte davon, professioneller Violinist zu werden. Ein Musikstudium verboten ihm seine Eltern allerdings, weil sie glaubten, es sei zu schwierig, als Violinist ein verlässliches Einkommen zu erhalten. Herberts Vater drängte ihn stattdessen zu einer Ausbildung als Bankkaufmann. Herbert hat sich nicht selbst dafür entschieden, in einer Bank zu arbeiten, doch er findet seine Arbeit in Ordnung. Den spießigen Anzug, den er jeden Tag tragen muss, lockert er immer mit einer bunten Krawatte auf. Auch seine Kollegen mag er alle gerne und organisiert manchmal, dass sie zusammen ins Konzert gehen. Er ist aufgrund seiner Arbeit zwar an einen bestimmten Ort gebunden, doch er hat sich ein kleines Haus am Stadtrand gekauft, in welchem er zu jeder Tages- und Nachtzeit Violine üben kann, ohne jemanden zu stören. Seine Freizeit verbringt Herbert nämlich hauptsächlich mit Üben für die Auftritte des Stadtorchesters, in welchem er die erste Geige spielt. In der Stadt ist er bekannt, als der Geiger, der immer bunte Krawatten trägt.

  2. Megan ist Politikerin. Sie hatte sich schon von klein auf für Politik interessiert und als sie tatsächlich gewählt wurde, erfüllte sich für sie ein großer Traum. Megan trifft in ihrem Beruf den ganzen Tag Entscheidungen, die potenziell tiefgreifende Konsequenzen für viele Menschen haben. Sie versucht dabei, ihrer politischen Linie und sich selbst treu zu bleiben. Megan hat konkrete politische Ziele und setzt diese mit ihrem besonderen Engagement und ihrer Überzeugungskraft durch. Allerdings muss Megan sich aufgrund ihres Berufes an bestimmte Regeln halten und auf einige Dinge verzichten: Ihre Termine, sowohl beruflich als auch privat, werden für sie geplant. Ihr Wohnort wurde vorgeschrieben, die Wohnung kam mit dem Posten, sie muss sich an einen konkreten Kleidungskodex halten und hat keine Zeit, für sich selbst zu kochen, sondern ihr Essen wird ihr gebracht. Sie muss in ihren Reden und bei öffentlichen Auftritten auf eine ganz bestimmte Art sprechen und gewissen Verhaltensregeln folgen, um als Politikerin ernst genommen zu werden. Ihr Privatleben ist nach außen gekehrt und auch dafür gibt es gewisse Vorstellungen in der Gesellschaft, was sich für eine Politikerin gehört und was nicht, an welche sie sich anpasst.

Herbert wurde in einer großen Entscheidung eingeschränkt und in einen Beruf gezwungen, für welchen er sich nicht selbst entscheiden konnte. Aber Herbert kann sich dem Selbstbild, welches er entwickelt hat, entsprechend verhalten, weil er autonom ist in der Gestaltung seiner Freizeit, seiner Wohnsituation und (in Teilen) seines Äußeren. Megans Selbstbild hingegen setzt sich hauptsächlich aus ihrer Berufswahl und der Art und Weise, wie sie ihren Beruf ausübt, zusammen. Weil Megan sich über diesen Bereich ihres Lebens definiert und hier ihre Autonomie ausleben kann, sind manche alltäglichen Entscheidungen nicht so wichtig für sie. Obwohl sie nicht wählen kann, was sie isst, anzieht und wo und wie sie lebt, führt sie ein Leben, welches ihrem Bild von sich selbst entspricht.

Die Beispiele von Herbert und Megan zeigen, wie Akteur*innen ihre Handlungsoptionen in den verschiedenen Bereichen von langfristigen und kurzfristigen Entscheidungen ausleben und gewichten können und Einschränkungen durch Wahlmöglichkeiten in anderen Lebensbereichen ausgleichen können, so dass sie trotzdem das Gefühl haben ihr eigenes Leben zu leben. Diese Ausführungen sollen die folgende These unterstreichen: Autonomie im Großen gewinnt an Relevanz, wenn eine Person kaum Autonomie im Kleinen hat und Autonomie im Kleinen gewinnt an Wichtigkeit, wenn Autonomie im Großen beeinträchtigt ist. Maysas Autonomie bei Lebensentscheidungen ist sehr begrenzt. Sie hat sich nicht freiwillig für die Situation entschieden, in welcher sie steckt. Sie befindet sich an einem Ort, an welchem sie gezwungen ist zu leben. Sie kann nicht beeinflussen, was die Zukunft bringt, kann keine Visionen, Ziele oder persönlichen Projekte verfolgen, denn ihr Leben befindet sich in der Schwebe. Maysa kann keine Pläne für die Zukunft machen, weil sie den Rahmen nicht kennt, in welchen sie diese einfügen muss. Zukunftspläne sind jedoch oft ein wesentlicher Bestandteil des Selbstbildes, da sie maßgeblich dafür sind, wie eine Person ihr Leben strukturiert und welche großen Entscheidungen sie trifft. Ohne eine Vorstellung von der Zukunft kann es schwierig sein, das eigene Selbstbild weiterzuentwickeln.

Aufgrund der Komprimierung von Wahlmöglichkeiten bei Lebensentscheidungen wären Alltagsentscheidungen eine Möglichkeit für Maysa ihrem Selbstbild entsprechen zu können. Doch wie bereits ausgeführt, werden Maysa auch bei alltäglichen Handlungen kaum Optionen zugestanden. Sie kann nicht hingehen, wo sie will, sie kann nicht essen, was sie will, sie kann nicht anziehen, was sie will, und sie kann ihre Freizeit nicht frei einteilen. Wenn die Einschränkungen von Lebensentscheidungen nicht wie in Herberts Fall dadurch ausgeglichen werden können, dass eine Person ihr Selbst in Alltagsentscheidungen veräußern kann, ist ihre Autonomie in Gefahr. Gerade weil Maysa das Gefühl hat, die Kontrolle über ihr eigenes Schicksal verloren zu haben, kann es für sie umso wichtiger sein, ihr Leben im Kleinen gestalten zu können. Anders als für Megan sind diese kleinen Entscheidungen für Maysas Lebenssituation von besonderer Relevanz, weil sie ihr die Möglichkeit bieten, zumindest im Kleinen sie selbst zu sein. Würde sie Autonomie im Kleinen zurückgewinnen, könnte Maysa sich, zumindest in minimalem Maß, als die präsentieren, für die sie sich hält.

Notlagerbewohner*innen sind in ihren Lebensentscheidungen allein aufgrund ihrer Situation, eine geflüchtete Person in einem Notlager zu sein, stark eingeschränkt. Zusätzlich sind sie aufgrund der Struktur von Notlagern in ihren Alltagsentscheidungen eingeschränkt. Wenn eine Person in beiden Bereichen eingeschränkt ist, steht ihre Autonomiefähigkeit auf dem Spiel, denn dann kann die betroffene Person keine kohärente Identität aufbauen oder nach außen tragen und das führt dazu, dass sie sich von ihrem eigenen Leben entfremdet fühlt. Eine entfremdete Person kann sich nicht mehr selbst verstehen, weil ihr Bild von sich nicht zu ihren Handlungen passt. Ihre innere Einheit ist gefährdet und das ist eine Art Identitätsverlust, der in direktem Widerspruch zu Wohlergehen steht. Dieser Zusammenhang wird im Folgenden weiter ausgeführt.

6 Verlust von Autonomie

Für den Wert von Autonomie spricht nicht nur, dass sich viele Theoretiker*innen über die konstitutive Rolle von Autonomie für Wohlergehen einig sind, sondern auch, dass der Verlust von Autonomie weitreichende Auswirkungen auf eine Person haben kann, welche im Widerspruch zu Wohlergehen stehen (Keller 2009; Fletcher 2015; Hooker 2015; Mill 2008). Fremdbestimmung führt dazu, dass sich eine Person zerrissen fühlt, weil sie sich nicht als die Person zeigen kann, für die sie sich hält. In solchen Fällen verliert das Individuum das Gefühl, das eigene Leben selbst zu führen und es kommt zu einer Art Identitätsverlust (Weber-Guskar 2016, 206). Eingeschränkte Handlungsmöglichkeiten können dazu führen, dass eine Person anders handeln muss, als sie es von sich selbst erwartet oder als sie es will. Gegebenenfalls kann sich die Person im eigenen Handeln gar nicht wiedererkennen. Dann kann ein Prozess der Entfremdung zu sich selbst einsetzen, weil man es kaum ertragen kann, dass man so gegensätzlich zu sich selbst handeln muss (Weber-Guskar 2016, 192).

Dies geschieht nicht in jedem Fall von eingeschränkten Handlungsoptionen, denn es ist möglich, dass unter den Optionen genau die Option ist, welche von der Person gewünscht ist, oder die Einschränkungen einen Bereich betreffen, welcher der Person nicht wichtig ist. Megan ist eine Person, welche sich trotz weitreichender Autonomieeinschränkungen bei Alltagsentscheidungen nicht entfremdet fühlt, weil diese ihr nicht wichtig sind. Manchmal sind begrenzte Handlungsoptionen in bestimmten Lebensbereichen sogar Teil der Identität von Personen. Es kann folglich der Fall sein, dass Akteur*innen trotz Autonomieeinschränkungen in sich stimmig sind und sich mit ihren Handlungen identifizieren können. Wenn die eingeschränkten Optionen jedoch nicht zufällig mit der gewünschten Handlung oder der Identität übereinstimmen, kann die Einschränkung der Autonomie Entfremdung bei der betroffenen Person auslösen (Jaeggi 2016, 77). Eine entfremdete Person kann sich nicht mehr selbst verstehen, d.h. sie kann keine Geschichte mehr über sich erzählen, weil ihr Bild von sich nicht zu ihren Handlungen passt oder sogar die Werte, Einstellungen und Rollen nicht mehr miteinander vereinbar sind.

Wenn eine Person gezwungen wird, sich selbst auf eine Weise zu sehen, welche nicht ihre eigene ist, oder sich auf eine Weise zu verhalten, in welcher sie sich nicht wiedererkennen kann, ist das eine Demütigung. Demütigungen können einschneidende Erlebnisse sein, die eine Person nachhaltig in ihrer Identität verunsichern und ihr das Gefühl geben, mit sich selbst nicht mehr übereinzustimmen. Dies kann dazu führen, dass die betroffene Person auch langfristig keine innere Einheit mehr erlangt. Demütigungen können psychische Traumata hinterlassen, denn diese Verletzungen sind für die Betroffenen oft gewaltsame Erfahrungen. Sie können das Erlebte nicht in die Geschichte integrieren, welche sie bisher über sich erzählt haben. Wozu sie gezwungen werden zu tun, ist nicht vereinbar mit der Person, für welche sie sich gehalten haben (Weber-Guskar 2016, 150).

Weil die Einschränkungen der Autonomie in Notlagern so umfassend sind, bergen sie ein hohes Risiko Entfremdungsprozesse auszulösen, bis hin zu Identitätsverlust und Traumata durch Demütigung. Eine solche Beeinträchtigung des Wohlergehens ist moralisch nicht zu rechtfertigen. Selbst unter der Prämisse der Akzeptanz des nicht-idealen Fakts, dass Autonomie im Großen in Notlagern prinzipiell eingeschränkt wird, gibt es keine guten Gründe dafür, die Autonomie im Kleinen so stark einzuschränken. Wenn uns daran gelegen ist, dass es Geflüchteten in Notlagern ausreichend gut geht, dann müssen wir ihre Autonomie schützen, d.h. wir müssen ihnen das maximal mögliche Maß an Autonomie zugestehen. Dafür ist eine strukturelle Modifikation von Notlagern erforderlich und moralisch geboten, denn das Ausmaß der Autonomieeinschränkungen ist ein Übel, das verhinderbar ist.

7 Fazit

In diesem Aufsatz wurde gezeigt, dass Einschränkungen der persönlichen Autonomie die Beziehung zu sich selbst und somit das Wohlergehen einer Person beeinträchtigen. Es wurde auch gezeigt, dass Autonomieeinschränkungen zur typischen Struktur von Notlagern gehören. Doch Notlager müssen nicht so strukturiert sein, wie sie es aktuell sind. Die Strukturen und Bedingungen sind veränderbar, denn sie dienen einerseits dem Zweck, Kontrolle über Geflüchtete auszuüben und sind Teil einer Strategie der ‚Migrationssteuerung‘. Andererseits sind sie einer unhinterfragten Praxis humanitärer Hilfe, die zu starken Abhängigkeiten führt, geschuldet (Agier 2011; Janmyr 2014; Trautmann 2023; Harrell-Bond 2002; Tazzioli 2023). Der schlechte Zustand für Notlagerbewohner*innen ist veränderbar und somit ein moralisch schlechter Zustand. Aus der Veränderbarkeit folgt die moralische Pflicht, die Bedingungen so weitreichend wie möglich zu beseitigen (Gosepath 2006).

Es liegt auf der Hand, dass die Unterbringung in einem Notlager prinzipiell eine Autonomieeinschränkung ist und einige Einschränkungen ggf. notwendig sind, um die Funktionalität eines Lagers zu gewährleisten. Es liegt auch auf der Hand, dass für Notlagerbewohner*innen die Lebensentscheidungen allein aufgrund der Situation, eine geflüchtete Person in einem Notlager zu sein, stark eingeschränkt sind. In diesem Aufsatz wurde ein spezieller Fokus auf die verschiedenen Anwendungsformen von Wahlmöglichkeiten gelegt, um für folgende These argumentieren zu können: Alltagsentscheidungen gewinnen an Wichtigkeit für das Selbstbild, wenn Autonomie bei Lebensentscheidungen beeinträchtigt ist. In diesem Zusammenhang wurde die These aufgestellt, dass Alltagsentscheidungen eine ebenso signifikante Relevanz für die Veräußerung des Selbstbildes und die innere Einheit aufweisen können wie Lebensentscheidungen. Die Beispiele von Herbert und Megan stützen diese Argumentation. Diese These setzt sich von den Ansätzen anderer Theoretiker*innen ab. Charles Taylor bspw. vertritt die Auffassung, dass ‚weak evaluations‘ im Vergleich zu ‚strong evaluations‘ keinen fundamentalen Einfluss auf die Identität haben (Taylor 1985, 34). Meine These ist jedoch, dass Alltagsentscheidungen eine ebenso signifikante Bedeutung für das Selbstverständnis einer Person haben wie Lebensentscheidungen. Insbesondere im Fall von starken Einschränkungen der Autonomie im Großen ist Autonomie im Kleinen wesentlich, um eine Entfremdung zu verhindern.

Vor dem Hintergrund dieser Argumentation ist es angebracht, die starken Beschränkungen, welche durch die typischen Merkmale von Notlagern impliziert werden, so weitreichend wie möglich zu beheben. Dass Geflüchteten in Notlagern das maximal mögliche Maß an Autonomie zugestanden wird, bedeutet, ihnen sollten alle denkbaren Möglichkeiten eingeräumt werden, sich ihrem Selbstbild entsprechend zu verhalten. Ihnen sollten, in möglichst vielen unterschiedlichen Lebensbereichen, möglichst viele Optionen zur Verfügung stehen. Die Auswahlmöglichkeiten sollten so divers wie möglich sein, um Raum für unterschiedliche Menschen, Lebensentwürfe und Selbstbilder zu schaffen. Notlagerbewohner*innen sollten bei Entscheidungen über die Gestaltung ihres Wohnraumes, die Menschen in ihrem nahen Umfeld, ihre Freizeitgestaltung, ihre Ernährung oder ihr Aussehen so viele verschiedene Optionen haben, wie möglich. Nur so kann die starke Einschränkung der Optionen bei weitreichenden Entscheidungen ausgeglichen werden und sichergestellt werden, dass eine Person Möglichkeiten hat, sich entsprechend ihrem Selbstbild zu verhalten.

Einige konkrete Veränderungen, mehr Autonomie in Notlagern zu ermöglichen, sind naheliegend: Der haftartige Charakter von Notlagern sollte abgeschafft werden, d.h. keine Ausgangssperren und kein Ein- oder Ausschließen der Bewohner*innen. Notlager sollten nicht in abgelegenen Regionen errichtet werden, sondern so gelegen sein, dass die Bewohnenden die Möglichkeit haben, sich eigenständig fortzubewegen, verschiedenen Aktivitäten nachzugehen und an der lokalen Gesellschaft teilzuhaben. Notlager sollten nicht als kurzfristige Warteräume, sondern als Lebensräume mit Privatsphäre, Begegnungsorten und Aktivitätsmöglichkeiten verstanden und so auch konzipiert werden. Asymmetrische Machtstrukturen sollten beseitigt werden und Möglichkeiten zur Mitgestaltung des eigenen Lebensraums geboten werden. Während der Zeit des Wartens im Lager sollten Angebote geschaffen werden, damit die Betroffenen die Zeit sinnvoll nutzen können und sich selbst eine Aufgabe geben können. Dazu gehören Bildungs- und Freizeitangebote, aber auch die Bewohnenden in die Organisation und Instandhaltung der Lager einzubinden.

Besonderes Augenmerk will ich jedoch auf Handlungsempfehlungen legen, die nicht unbedingt auf der Hand liegen: Ressourcen wie Nahrung, Kleidung, Hygieneartikel, Medikamente und andere müssen zwar von außen bereitgestellt werden, aber die Art und Weise, wie sie bereitgestellt werden, kann anders organisiert werden, als dies typischerweise der Fall ist. Community Kitchens zum Selbstkochen und Free Shops, um Kleidung und Hygieneartikel selbst auszusuchen sind Beispiele dafür, wie Autonomie im Kleinen verliehen werden kann, trotz Abhängigkeit von humanitärer Unterstützung. Es macht für eine*n Notlagerbewohner*in einen Unterschied, ob er*sie die Auswahl zwischen drei T-Shirts hat, oder nur eines in die Hand gedrückt bekommt. Es macht für eine*n Notlagerbewohner*in einen Unterschied, ob er*sie die Wahl zwischen drei Shampoos mit unterschiedlichem Duft hat oder nur eine Sorte zur Verfügung steht. Es macht für eine*n Notlagerbewohner*in einen Unterschied, ob er*sie eine fertiggekochte Mahlzeit bereitgestellt bekommt oder die Zutaten für eine Mahlzeit, die er*sie sich so zubereiten kann, wie er*sie es mag. Der Unterschied besteht darin, dass der*die Notlagerbewohner*in die Möglichkeit hat, eine Entscheidung zu treffen, die zu ihm*ihr passt. Solche Entscheidungen mögen uns auf den ersten Blick irrelevant oder geradezu trivial erscheinen. Der vorliegende Aufsatz hat jedoch den Nachweis erbracht, dass diese Ansicht nicht zutreffend ist. Sie sind von signifikanter moralischer Relevanz. Diese Erkenntnis wurde am Beispiel von Herbert demonstriert und lässt sich auf die Situation von Maysa und Notlagerbewohner*innen im Allgemeinen übertragen. Die moralische Pflicht, das maximal mögliche Maß an Autonomie für Notlagerbewohner*innen zu ermöglichen, impliziert eine besondere Aufmerksamkeit für Autonomie im Kleinen. Diese Pflicht besteht, unabhängig von Nützlichkeitserwägungen, doch es kann angenommen werden, dass alle in den Betrieb eines Notlagers involvierten Akteur*innen von einer maximalen Autonomie und Einbindung der Bewohner*innen profitieren. Eine Reduktion der benötigten Ressourcen, eine Steigerung des Wohlergehens der Geflüchteten, sowie eine Entwicklung der Lager zu positiveren Orten, sind die zu erwartenden Effekte.

Literatur

 


  1. Wie bspw. Handbook for Emergencies (UNHCR 2007) Refugee Camp Planning and Construction Handbook (AirForce 2000) oder The Sphere Handbook (Sphere 2018).↩︎

  2. Mit „wir“ meine ich wohlhabende, liberal-demokratische Staaten und ihre Mitglieder. Diese Staaten haben eine besondere Verantwortung für die Situation durch ihre Kapazität, ihr Bekenntnis zur liberalen Demokratie und ihre Rolle bei der Gestaltung des Grenz-, Flucht – und humanitären Regimes weltweit (Parekh 2020). ↩︎

  3. United Nations High Commissioner for Refugees - das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen.↩︎

  4. Unter diesen Lagertypus fallen die meisten der größten Geflüchtetenlager der Welt, wie Bidibidi in Uganda, Dadaab in Kenia, Al Zaatari in Jordanien oder Kutupalong in Bangladesch.↩︎

  5. Ich verwende die Begriffe Flüchtende und Geflüchtete, um zu verdeutlichen, dass es sowohl um Menschen geht, die an einen Ort geflüchtet sind, als auch um Menschen die sich noch auf der Flucht befinden, weil ihr Ziel ein anderes ist.↩︎

  6. Beispiele für solche Lager sind Lipa in Bosnien, Daher al-Jabal in Libyen oder das Lager bei Zarzis in Tunesien.↩︎

  7. Australien gilt hier als beispielhaft, denn wer dort per Boot ankommt, wird in ein Offshore Processing Center auf einer Insel außerhalb des australischen Staatsgebiets gebracht (Refugeecouncil 2024). Seit Oktober 2024 bringt der italienische Staat ankommende Geflüchtete in einem Internierungslager in Albanien unter, bis ihr Statusklärungsverfahren abgeschlossen ist (ZDF 2024).↩︎

  8. Ein Grenzregime ist der Apparat, welcher den Ort einer Grenze, ihre Durchlässigkeit und den Umgang mit Grenzüberschreitungen bestimmt. Teil dieses Apparates sind auch die „{…} politischen, kulturellen und interaktiven Mechanismen der Regulation und Steuerung von Migration {…}.“ (Mecheril u. a. 2013, 19) Diese Mechanismen werden von verschiedenen gesellschaftlichen und staatlichen Akteur*innen ausgehandelt.↩︎

  9. Es existieren Versuche, mehr Selbstbestimmung in Geflüchtetenlagern zu ermöglichen (Holzer 2011). Allerdings finden diese Projekte größtenteils in den Langzeitlagern statt, also in Siedlungen oder Aufnahmeeinrichtungen. (Janmyr 2014, 103; Cesare 2021, 249).↩︎

  10. Ein*e Geflüchtete*r ist eine Person, deren Regierung es versäumt hat, ihre Grundbedürfnisse zu schützen, und die keine andere Möglichkeit hat, als auf internationaler Ebene um die Wiederherstellung dieser Bedürfnisse zu ersuchen, und die sich in einer Lage befindet, in der internationale Hilfe möglich ist (Shacknove 1985, 282). Binnengeflüchtete sind Personen, die zur Flucht oder zum Verlassen ihres Wohnortes oder gewöhnlichen Aufenthaltsortes gezwungen wurden, insbesondere aufgrund oder zur Vermeidung von Folgen bewaffneter Konflikte, von Gewalt, von Menschenrechtsverletzungen oder von Natur- oder von Menschen verursachten Katastrophen und dabei keine international anerkannten Staatsgrenzen überschritten haben (UN 2004).↩︎

  11. Sally Haslanger schlägt vor, Begriffe zweckorientiert zu verstehen. Der Zweck besteht darin, soziale Realitäten und Ungleichheiten besser erfassen und zur gesellschaftlichen Veränderung beitragen können (Haslanger 2012, 386–389).↩︎

  12. Wünsche erster Ordnung richten sich auf konkrete Handlungen oder Zustände (Ich will einen Kaffee trinken), während Wünsche zweiter Ordnung darauf abzielen, bestimmte Wünsche erster Ordnung zu haben oder nicht zu haben (Ich will nicht den Wunsch haben, Kaffee zu trinken) (Frankfurt 1971).↩︎

  13. Vertreter*innen rationalistischer Autonomietheorien sind beispielsweise Christine Korsgaard, Onora O’Neill und Thomas Hill.↩︎

  14. Praktische Identitäten sind konsistente Rollen, mit welchen man sich identifiziert. Diese können auf verschiedene Art und Weise zustande kommen: Man kann in eine praktische Identität hineingeboren werden (z.B. Tochter-Sein) oder sie bewusst annehmen (z.B. Mutter-Sein). Sich mit einer praktischen Identität zu identifizieren heißt, sich selbst als Inhaber*in dieser Identität zu sehen.↩︎