Sexueller Zugang aus der Ferne

Sexual access from a distance

TERESA BARON, UNIVERSITY OF NOTTINGHAM

Zusammenfassung: Der Konsum von Online-Pornos, eine relativ weit verbreitete Praxis, hat im Vergleich zur philosophischen Diskussion über die abstrakte Natur der Pornografie und im Vergleich zur Ethik anderer Konsumentscheidungen vergleichsweise wenig philosophische Aufmerksamkeit erfahren. In diesem Beitrag argumentiere ich, dass die Entscheidung für den Konsum solcher Medien eine Mitschuld an zutiefst schädlichen Praktiken impliziert. Angesichts der weit verbreiteten Gewalt und Ausbeutung in der Pornografieproduktion akzeptieren Konsument*innen ein erhebliches Risiko, dass das konsumierte Material gefilmten Missbrauch oder Vergewaltigung zeigt. Indem man dieses Risiko durch den Konsum von Pornografie eingeht, behandelt man andere auf eine Weise als Mittel zur persönlichen Befriedigung, die ethisch nicht zu rechtfertigen ist. Im zweiten Teil des Artikels präsentiere ich ein weiteres Problem des Konsums von Onlinepornografie – unabhängig davon, ob sie gewalttätig ist oder nicht –, da der sexuelle Zugang zu anderen durch den Konsum dieser Medien eine Form sexueller Aktivität darstellt, die den allgemein anerkannten Standards einer sinnvollen (moralisch transformierenden) Zustimmung nicht genügt.

Schlagwörter: Konsumentscheidungen; Pornografie; Sexuelle Gewalt; Moralisch transformative Zustimmung.

Abstract: For a relatively ubiquitous practice, the consumption of online porn by individual agents has received relatively little philosophical attention. In this paper, I turn a critical lens onto consumer demand for online pornography: I argue that the choice to consume such media implies complicity with, and contributes to demand for, deeply harmful practices. In light of the prevalence of violence and exploitation in the production of pornography, consumers accept a significant risk that the material they consume is filmed abuse or rape. Accepting this risk by choosing to consume pornography treats others as a means to personal gratification in a way that cannot be ethically justified. I then present a further problem for the consumption of online pornography – whether violent or not – on the ground that sexual access to others through consumption of these media constitutes a form of sexual activity falling short of widely accepted standards for meaningful (morally transformative) consent.

Keywords: Consumer choices; pornography; sexual violence; morally transformative consent.

1 Einleitung

Eine Vielzahl internationaler Studien hat gezeigt, dass ein erheblicher Teil der (weltweiten) Bevölkerung inzwischen regelmäßig Onlinepornografie konsumiert (Hald 2006, 2; Regnerus et al. 2016; Wéry und Billieux 2016). Auch die sozialen und psychologischen Auswirkungen des Pornografiekonsums sind eingehend untersucht und dokumentiert worden: sie erweisen sich als weitreichend und größtenteils negativ (Brown und L’Engle 2009; Nøttestad et al. 2010; Foubert et al. 2011; Braithwaite et al. 2015; Donevan und Mattebo 2017; Lim et al. 2017). Meines Erachtens ist es deswegen bemerkenswert, dass die ethische Zulässigkeit des individuellen Pornografiekonsums bislang nur vergleichsweise geringe philosophische Aufmerksamkeit erhalten hat, insbesondere im Vergleich zu der Aufmerksamkeit, die etwa der Ethik von Konsumentscheidungen im Kontext der Fast-Fashion-Industrie oder der Fleischindustrie zuteilwird. Soweit sich Philosoph*innen mit dem Thema Pornokonsum auseinandergesetzt haben, beschränkte sich die Diskussion zumeist auf abstraktere Fragen. Philosoph*innen haben beispielsweise darüber debattiert, ob Pornografie als Sprechakt oder Handlung betrachtet werden sollte; ob deren Zensur ein Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt; und ob Produktion und Verbreitung von Pornografie mit feministischen Prinzipien vereinbar sind (Strossen 1995; Altman und Watson 2019; Stark 1997; McGlynn 2016; Warner 2016; Davies 2018).

In diesem Beitrag richte ich die philosophische Aufmerksamkeit erneut auf die Ethik individueller Konsumentscheidungen, wobei die Mainstream-Online-Pornografie als paradigmatischer Bezugspunkt dient. Gemeint sind damit insbesondere pornografische Inhalte, die ohne wirksame Zugangsbeschränkung für ein potenziell unbegrenztes Publikum verfügbar sind und typischerweise in kommerziellen Kontexten produziert und distribuiert werden. Dabei ist anzuerkennen, dass sich pornografische Praktiken in relevanter Weise unterscheiden können – etwa im Hinblick auf heterosexuelle und homosexuelle Pornografie, studio-produzierte Inhalte und selbstproduzierte Formate (z. B. auf Plattformen wie OnlyFans) sowie hinsichtlich des Maßes an Kontrolle, das die beteiligten Personen über Produktion und Verbreitung ausüben. Die beiden im Beitrag entwickelten Argumente berücksichtigen diese Unterschiede jedoch in unterschiedlicher Weise. Das erste Argument ist ausdrücklich empirisch kontingent und trifft auf verschiedene Kontexte in stärkerem oder schwächerem Maße zu, je nachdem, wie verbreitet missbräuchliche Praktiken dort tatsächlich sind. Das zweite Argument betrifft demgegenüber die strukturellen Bedingungen moralisch transformativer Zustimmung bei der Verbreitung sexueller Inhalte über universell zugängliche Onlineplattformen und ist insofern nicht auf bestimmte Genres oder Produktionsformen beschränkt.

Mein erstes Argument bezieht sich auf die gegenwärtigen Missstände, die mit der Herstellung eines erheblichen Teils pornografischer Materialien verbunden sind. Angesichts (a) der Belege dafür, dass ein erheblicher Anteil von Onlinepornografie aufgezeichnete sexuelle Übergriffe und/oder Vergewaltigungen darstellt, und (b) des epistemischen Problems, zu bestimmen, welche pornografischen Materialien in diese Kategorie fallen, ist offensichtlich, dass jeder einzelne Konsumakt von Onlinepornografie die Möglichkeit birgt, den Konsum von sexuellem Missbrauch und/oder Vergewaltigung zu beinhalten. Ich argumentiere, dass der moralische Akteur, der sich trotz dieser Möglichkeit für den Konsum von Pornografie entscheidet (und damit auch zur Nachfrage beiträgt), diese Schädigungen in Kauf nimmt. Diese Vielzahl von Schädigungen gibt uns einen prima facie-Grund gegen die Produktion und den Gebrauch von Pornografie. Ich folge King (2008) in der Annahme, dass ein moralischer Akteur auch für jene Schäden verantwortlich sein kann, die er hätte voraussehen müssen (und nicht nur für diejenigen, die er tatsächlich vorausgesehen hat).

Mein zweites Argument stellt ein ethisches Problem für den gesamten Online-Pornografiekonsum dar. Hier vergleiche ich den Pornokonsum mit dem Voyeurismus; mein Ziel ist zu zeigen, dass die Verbreitung und der Konsum von Onlinepornografie mit weit verbreiteten Definitionen von moralisch transformativer Zustimmung (als Voraussetzung ethisch zulässiger sexueller Handlungen) unvereinbar sind. Diese Definitionen verlangen, dass Zustimmung freiwillig, informiert und widerrufbar ist. Innerhalb moderner, rechtebasierter moralischer Theorien wird Zustimmung weithin als mit einer besonderen normativen Macht ausgestattet verstanden: Sie vermag Rechte und Pflichten so zu verändern, dass Handlungen zulässig werden, die ohne Zustimmung unzulässig wären (z.B. Kleinig 2009; Archard 1997; Owens 2012; Hurd 1996). Zustimmung kann etwa Erlaubnisse erteilen, Zugang gewähren oder normative Bindungen begründen; in all diesen Fällen ermöglicht sie Handlungen, gegen die andernfalls ein Recht bestünde (Kleinig 2009, 4). Im sexuellen Kontext ist Zustimmung in besonderer Weise moralisch transformativ, insofern sie es einer Person A erlaubt, die moralischen Grenzen einer Person B zu überschreiten – ein Überschreiten, das ohne Zustimmung eine gravierende Verletzung der Rechte von B darstellen würde (Archard 1997).1

Damit Zustimmung die hier beschriebene moralisch transformative Funktion erfüllen kann, besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass sie freiwillig (also ohne Zwang), von einer kompetenten Person, hinreichend informiert und widerrufbar sein muss (Owens 2012; Carnegy‐Arbuthnott 2019; Kleinig 2009; Miller and Wertheimer 2009; Dougherty 2014).2 Ich möchte zeigen, dass der Pornokonsum über Plattformen, die pornografische Inhalte allgemein zugänglich machen, mit diesen weithin anerkannten Standards von sexueller Zustimmung unvereinbar ist. Mein zweites Argument betrifft daher sämtliche pornografischen Inhalte – auch dann, wenn die dargestellten sexuellen Handlungen vollständig einvernehmlich sind und keine schädlichen Stereotype fortschreiben.

2 Fantasien und Fehlschlüsse

Die letzten Jahrzehnte haben eine Normalisierung des Pornokonsums und Erweiterung seiner Zugänglichkeit gesehen. Der Zugang von Kindern zu pornografischen Materialien im Internet ist zunehmend Gegenstand öffentlicher Besorgnis geworden. Dies gilt doppelt für sexuell gewalttätiges Material. Die öffentliche Diskussion über die Auswirkungen des Pornokonsums ist jedoch in der Regel nicht über (weitgehend unstrittige) Bedenken hinsichtlich seiner Folgen für Kinder hinausgegangen (Damour 2019). Dieser Beitrag zielt darauf ab, die Aufmerksamkeit auf die autonomen erwachsenen Konsument*innen zu lenken.

Sexuell objektivierende Bildsprache, unerreichbare Schönheitsideale und der Einsatz rassistischer Tropen (etwa in Form von „Exotisierung“) sind schon seit Jahrzehnten scharf kritisiert worden, wenn sie in Mainstream-Filmen, in der Werbung oder in Videospielen auftraten (Malik 2014; Grizzard et al. 2017; Ramirez 2021). Nach massiver Kritik in den sozialen Medien wurden einige Werbekampagnen sowohl in der wissenschaftlichen als auch in der breiten Öffentlichkeit untersucht. Auch Medienplattformen wie Instagram sind kritisiert worden, weil sie Nutzer*innen auf Weisen ansprechen, die Selbstwertgefühl und Körperzufriedenheit mindern (Butkowski et al. 2019; Lowe-Calverley und Grieve 2021; McComb und Mills 2021). Man kann deswegen wohl sagen, dass uns die Auswirkungen von Stereotypen und unrealistischen Idealen, wie sie in häufig konsumierten Medien dargestellt werden, auf (bewusste und unbewusste) Erwartungen der Rezipient*innen weitgehend bekannt sind. Soziologische Daten zeigen, dass der Konsum von Pornografie dieselben Mechanismen hervorruft. So führt etwa die wachsende Akzeptanz pornografisch geprägter Körpernormen bei vielen (männlichen wie weiblichen) Konsument*innen zu Selbstobjektivierung und Körperbeschämung (Vandenbosch und Eggermont 2013; Maheux et al. 2021).

Vor diesem Hintergrund ist es seltsam, dass Onlinepornografie weitgehend von dieser Art öffentlicher Kritik ausgenommen geblieben ist. Die Darstellung von Vergewaltigung in Serien wie Game of Thrones oder Westworld ist Gegenstand weit verbreiteter Kritik geworden. Auf denselben Plattformen herrscht aber weitgehend Schweigen gegenüber vergleichbaren Darstellungen, wenn diese als Pornografie verbreitet werden. Es drängt sich die Frage auf, warum dieser doppelte Standard besteht, zumal Kategorien wie „rape“ und „incest“ auf den meistbesuchten Pornowebsites konstant präsent sind, ganz zu schweigen von der allgegenwärtigen Suchanfrage „teen“. In einer jüngeren Studie zu populären Pornotiteln war dieser Begriff „ the most frequently occurring word in both the entire data corpus… and the sample coded as describing sexual violence “ (Vera-Gray et al. 2021, 7). Die Autor*innen stellen fest, dass „Teen’ is thus a more common way to describe pornography than any description of a sex act or body part, and it appears to be slightly more common in content describing sexual violence“ (ebd). Mainstream-Pornografie zeigt zudem routinemäßig fetischisierende und/oder herabwürdigende Darstellungen von schwulen Männern, Lesben und trans Personen sowie rassistische Tropen, etwa die Vorstellung schwarzer Frauen als sexuell unersättlich oder asiatischer Frauen als sklavisch und unterwürfig (Hamamoto 1998; Kendall und Funk 2004; Farley 2006; Tarrant 2016; Brennan 2019).

Zahlreiche empirische Studien belegen, dass Gewaltdarstellungen in der Mainstream-Pornografie in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen haben. Zugleich deuten die Ergebnisse darauf hin, dass der Konsum solcher Inhalte nicht folgenlos bleibt: Er wirkt sich in mehrfacher Hinsicht negativ auf Konsumierende und ihr soziales Umfeld aus. Genannt werden etwa eine zunehmende sexuelle und allgemeine Aggressivität, riskanteres Sexualverhalten, geringere Zufriedenheit im Intimleben und Schwierigkeiten, Nähe herzustellen. Darüber hinaus zeigt sich eine wachsende Akzeptanz von Vergewaltigungsmythen, von Gewalt gegen Frauen und – allgemeiner – von misogynen Einstellungen (Vega and Malamuth 2007; Brown and L’Engle 2009; Hald et al. 2010; Nøttestad et al. 2010; Lim et al. 2017; Willis et al. 2022). Der Nachweis solcher Zusammenhänge hat in einigen Ländern zur Einführung neuer gesetzlicher Regelungen geführt. Zum Beispiel hat das Vereinigte Königreich kürzlich die Darstellung von Strangulation in Pornografie verboten, nachdem eine staatliche Untersuchung einen engen Zusammenhang zwischen dem Konsum solcher Medien und schädlichem Verhalten gegenüber Frauen festgestellt hatte (Vinter 2025).

Hier können wir sehen, wie der Konsum von Pornografie indirekt Schaden anrichten kann. Manche betreffen ausschließlich die Konsumierenden selbst, andere wirken sich auf Dritte aus, insofern sie das Verhalten, die Einstellungen und die Erwartungen der Konsumierenden prägen. Die Anerkennung dieser Muster zwingt uns, die herkömmliche Verteidigung der Pornografie als „bloße Fantasie“ oder als etwas, das reale Beziehungen und Handlungen unberührt lasse, zurückzuweisen. Dass dies nicht haltbar ist, wird aber allgemein anerkannt, sobald der Fokus auf Kinder gerichtet wird. Wie King betont: „It is clear… that child-pornography not only harms its immediate victims, the children whose abuse is at its centre, but also harms other children through the actions and attitudes of its consumers “ (King 2008, 335). Man fragt sich daher, weshalb dieselben Überlegungen im Fall erwachsener Betroffener plötzlich an Überzeugungskraft verlieren sollten.

Negative soziale und psychologische Effekte – insbesondere solche, die nur die Konsumierenden selbst betreffen – reichen jedoch für sich genommen nicht aus, um eine Handlung oder ein Produkt als ethisch unzulässig einzustufen. Wäre dies der Fall, so wären moralische Akteure möglicherweise verpflichtet, auf den Konsum von Alkohol, Zigaretten oder hochhackigen Schuhen (um nur einige Beispiele zu nennen) zu verzichten. Allenfalls könnte man sagen: Vielleicht wäre man kritisierbar, wenn man solche Dinge aus einem Mangel an Tugend konsumierte, trotz guter Warnungen.3 Dennoch besteht, soweit der Konsum von Pornografie in vielen Fällen zur individuellen und kollektiven Normalisierung misogynen, homophoben oder gewaltbefürwortenden Einstellungen beitragen kann, ein triftiger prima facie-Grund gegen den Konsum.4 Ein noch gewichtigerer Grund ergibt sich jedoch, wenn man anerkennt, dass Pornografie nicht einfach eine inszenierte Fantasie darstellt. Sie zeigt reale sexuelle Handlungen – und mitunter sexuelle Gewalt – zwischen realen Menschen, die zum Zwecke der Verbreitung aufgezeichnet wurden. Auf diesen Punkt gehe ich im nächsten Abschnitt näher ein.

3 Gewalt und Konsumentenverantwortung

Zahlreiche Skandale der vergangenen Jahre haben ans Licht gebracht, dass auf populären Onlineplattformen wie PornHub in erheblichem Umfang Videos von Vergewaltigungen und sexuellen Übergriffen gehostet wurden – teils entdeckt von den Opfern selbst oder von Personen aus ihrem Umfeld (McDonald 2019; Mohan 2020). Solche Videos werden häufig monetarisiert, und Unternehmen zeigen sich oft widerwillig, sie zu entfernen, selbst wenn sie als Darstellungen Minderjähriger gemeldet wurden. Nicholas Kristof bemerkt in der New York Times (2020): „A search for “girls under18” (no space) or “14yo” leads in each case to more than 100,000 videos. Most aren’t of children being assaulted, but too many are.’ Kristof beobachtet weiter: ‘I came across many videos on Pornhub that were recordings of assaults on unconscious women and girls. The rapists would open the eyelids of the victims and touch their eyeballs to show that they were nonresponsive.“

Selbst wenn man Kinderpornografie ausklammert, enthalten unzählige Videos auf Mainstream-Pornoseiten die Darstellung von Vergewaltigungen oder gewaltsamen Übergriffen auf bewusstlose, betäubte oder gefesselte Frauen – und (wenn auch seltener) Männer. Eine Stichprobe von 131.738 Titeln aus drei populären Pornoseiten ergab, dass 12 % (entspricht 15.839 Titeln) sexuelle Aktivitäten beschrieben, die als sexuelle Gewalt einzustufen sind (Vera-Gray et al. 2021, 7). Der tatsächliche Anteil gewaltsamer und missbräuchlicher Handlungen in beliebten Pornovideos liegt jedoch deutlich höher, als die Titel vermuten lassen: Eine weitere Studie, die das tatsächliche Verhalten in hochbewerteten Videos analysierte, fand im Durchschnitt 11,52 physische oder verbale Aggressionsakte5 pro Szene (Bridges et al. 2010, 1075). Körperliche Aggression trat häufiger auf als verbale – erstere in 88,2 % der Szenen, letztere in 48,7 %; in 94,4 % der Fälle richtete sich die Aggression gegen Frauen (1075–1076).6 Farley bemerkt eindringlich, dass viele der in Pornografie häufig gezeigten Handlungen „meet or exceed legal definitions of torture“ (2006, 115).

Zwar sind manche dieser Szenen inszeniert, doch viele sind es nicht: Die gewaltsamen sexuellen Handlungen und Aggressionsakten in den meisten Mainstream-Pornovideos sind weder gespielt noch digital erzeugt, sondern werden tatsächlich ausgeführt. Ein von Farley beschriebenes Beispiel verdeutlicht den Zusammenbruch der vermeintlichen Unterscheidung zwischen „Repräsentation“ und Realität auf drastische Weise:

The filming of 251 men’s prostitution of Grace Quek (called Annabel Chong) was sold as “The World’s Biggest Gang Bang.” After being edited down to 4 hours, the film became hardcore pornography. The filming of johns assaulting Quek was stopped after 10 hours because she was bleeding internally. For Quek, the film was not an idea, it was not a narrative, it was not a representation. Real johns perpetrated real sexual assaults on her resulting in real physical and psychological injuries. (Farley 2006, 119–20)

Pornografie unterscheidet sich in diesem entscheidenden Punkt von anderen Konsummedien. Gewalt in Filmen, Videospielen oder Fernsehserien wird dargestellt, nicht dokumentiert. Es ließe sich zwar einwenden, dass der Konsum gewalthaltiger Medien – sofern sie realistisch inszeniert sind – dieselben psychologischen Effekte beim Publikum hervorruft. Doch es wäre naiv zu übersehen, dass Zuschauer*innen vom Wissen beeinflusst werden, Pornografie dokumentiere reale Handlungen und keine inszenierten Darbietungen. Offensichtlich handelt es sich hierbei nicht um bloß passives Wissen: Viele Konsument*innen empfinden gerade dieses Wissen als Teil ihrer Lust, wie die Popularität von „Behind-the-Scenes“- und „Outtakes“-Videos zeigt, in denen Frauen erbrechen, weinen oder Panikattacken und Zusammenbrüche erleiden – eine mittlerweile eigenständige Kategorie auf großen Plattformen wie PornHub.

Zwar wird mitunter argumentiert, dass Akteure in bestimmten Kontexten in Gewalt einwilligen können; doch es ist keineswegs allgemein anerkannt, dass eine solche Einwilligung diese Gewalt allein ethisch rechtfertigt (Bergelson 2008; Weinberg 2016). Fehlende Zustimmung ist ein, aber nicht der einzige Grund, warum eine Handlung als ein Übergriff angesehen werden kann. Hinzu kommt, dass – wie bereits erwähnt – sexuelle Übergriffe und Vergewaltigungen teilweise ohne Wissen der Opfer gefilmt und hochgeladen wurden. Selbst bekannte Darsteller*innen haben öffentlich von Grenzverletzungen, Erpressung, Übergriffen und Vergewaltigungen am Set berichtet (z.B. Clark-Flory 2018; Warren 2018).

Unabhängig davon, ob man die Möglichkeit bejaht, in Gewalt einwilligen zu können, schließen weithin anerkannte Definitionen von moralisch transformativer Zustimmung (die in der Einleitung erläutert wurden) jede Handlung aus, die unter Zwang oder ohne freie Zustimmung einer beteiligten Person erfolgt. Dies bedeutet, dass sexuelle Handlungen, die aufgezeichnet und als Pornografie verbreitet werden, auch dann Vergewaltigung darstellen können, wenn sie äußerlich nicht gewalttätig erscheinen – etwa, wenn Darsteller*innen unter Drogeneinfluss stehen oder aufgrund von Drohungen oder finanzieller Nötigung teilnehmen. Eine Studie mit Frauen, Kindern und Männern in der Prostitution in neun Ländern (von denen etwa die Hälfte pornografisch gefilmt wurde) ergab, dass 89 % der Befragten die Branche verlassen wollten, aber keine anderen Überlebensmöglichkeiten hatten (Farley 2006, 34, 44). Eine Darstellerin, Shelley Lubben, beschreibt das Ausmaß der Ausbeutung in der Pornobranche folgendermaßen:

You know, most of these films are made in private locations, and private mansions, or hotel rooms where’s there’s no government access. So it’s like two young girls, 18, 19, 20-year-old girls on a mostly older male set. The producer’s male, the crew’s male…so of course, we’re intimidated into doing scenes we don’t wanna do. I can’t tell you how many times I’ve showed up and they said, ‘You need to do this scene,’ [and] I said, ‘No, that’s not what my agent said,’ or ‘That’s not what I was told to do,’ and they’re like, ‘Well, you’re gonna do it or we’re not gonna pay you, we’re going to sue you.’ (Van Maren 2015)

Entscheidend ist: Aus der Perspektive des Konsumenten gibt es keinerlei Kennzeichen, anhand derer sich bei Onlinepornografie – ob gewaltsam oder nicht – klar erkennen ließe, ob eine Handlung tatsächlich einvernehmlich ist oder aufgezeichneten Missbrauch beziehungsweise Vergewaltigung darstellt. Selbst wenn man einen besonders strengen Begriff von Zustimmung zugrunde legt, der auch durch finanzielle Not motivierte Entscheidungen als moralisch transformativ betrachtet, bleibt ein erheblicher und für Konsument*innen nicht identifizierbarer Anteil pornografischer Inhalte, der sexuelle Gewalt, Missbrauch oder Vergewaltigung darstellt.

Die obige Diskussion belegt, (a) dass die Produktion von Onlinepornografie regelmäßig mit unrechtmäßigen Handlungen einhergeht; (b) dass es für Konsument*innen realistisch gesehen nicht möglich ist, zu unterscheiden, welche Materialien durch unrechtmäßige Praktiken hergestellt wurden; (c) dass die mit der Produktion von Onlinepornografie verbundenen Schäden nicht nur allgemein bekannt sind, sondern mitunter sogar Bestandteile des Konsumprodukts darstellen. Was bedeutet das für die Ethik der Konsumentenwahl?

Eine naheliegende Weise, Thesen zur moralischen Verantwortung von Konsument*innen zu motivieren, besteht darin, sie in Analogie zu etablierten Debatten in der Ethik des Konsums zu betrachten. In der Diskussion um Fleischkonsum, Fast Fashion und vergleichbare Industrien gilt weithin die Intuition, dass der Konsum von Waren, deren Herstellung vorhersehbar mit schwerwiegendem moralischem Unrecht verbunden ist, selbst moralisch problematisch ist. Uneinigkeit besteht jedoch darüber, wie diese Intuition theoretisch zu begründen ist. Einige Ansätze verweisen auf kausale Beiträge: Die Verbrauchernachfrage trägt zur Aufrechterhaltung schädlicher Produktionspraktiken bei und macht die Konsumierenden so am zugrunde liegenden Unrecht mitschuldig (Kagan 2011; Norcross 2004; Driver 2015; Lepora and Goodin 2013). Andere bestreiten, dass individuelle Konsumentscheidungen einen relevanten Unterschied für erwartete Ergebnisse machen (Budolfson 2015; Nefsky 2018), und verorten Konsumentenverantwortung stattdessen in weiter gefassten Überlegungen – etwa der Beteiligung an ungerechten sozialen Strukturen, dem Profitieren von Unrecht oder der Zumutbarkeit bestimmter moralischer Haltungen.7 Entscheidend ist, dass die vorliegende Argumentation nicht davon abhängt, zwischen diesen konkurrierenden Ansätzen zu entscheiden. Über diese unterschiedlichen Theorien hinweg besteht weitgehend Einigkeit darin, dass Konsumentscheidungen moralisch zu bewerten sind, sofern sie den Handelnden in vorhersehbarer Weise mit schwerwiegendem Unrecht in der Produktion verbinden. Angesichts der gut dokumentierten Verbreitung von Ausbeutung und Missbrauch in der Onlinepornografie sowie der fehlenden Möglichkeit für Konsument*innen, solche Inhalte zuverlässig auszuschließen, fällt der Konsum von Onlinepornografie plausibel in den Anwendungsbereich dieser Überlegungen.8

Man könnte sogar noch gravierender argumentieren: Wenn diese Überlegungen für die Fleischindustrie und Fast Fashion überzeugend sind, sollten sie im Kontext der Pornografie mit besonderer Dringlichkeit Anwendung finden. Wie bereits in der Einleitung erwähnt, sind die Anforderungen an eine moralisch transformative sexuelle Zustimmung wesentlich höher als an die Zustimmung zu vielen anderen Arten von Aktivitäten; und wie anderswo argumentiert wurde, ist Vergewaltigung in besonderem Maße verletzend (Archard 2007; Miller 2009; Mackinnon 2018). Bereits das Inkaufnehmen eines geringen Risikos, den tatsächlichen Missbrauch und die Vergewaltigung einer anderen Person zum Zweck der eigenen Unterhaltung und sexuellen Befriedigung zu nutzen, behandelt diese Person in besonders gravierender Weise als bloßes Mittel zum Zweck.

Das vorstehende Argument bezieht sich auf den Konsum von Onlinepornografie im gegenwärtigen kulturellen Kontext. Im nächsten Abschnitt werde ich ein zweites Argument entwickeln, das nicht auf Daten zur Verbreitung von Gewalt, Menschenhandel oder Ausbeutung in der Pornoproduktion angewiesen ist. Ich werde darlegen, dass (a) der Konsum von Pornografie in relevanter Weise der Struktur des Voyeurismus ähnelt, und (b) dass Onlineplattformen, die den Urheber*innen die Kontrolle über den Zugang zu ihren Inhalten entziehen, zugleich die Möglichkeit moralisch transformativer Zustimmung zum Angesehenwerden ausschließen.

4 Pornografie und Voyeurismus

Pornografie ist verschiedentlich beschrieben worden – als eine Form des Sprechakts, als Propaganda oder als Akt der Unterordnung von Frauen (Langton 1993; Stark 1997; Foubert et al. 2011; Saul 2006; McGlynn 2016). In diesem Abschnitt entwickle ich eine alternative Auffassung, der zufolge Produktion, Verbreitung und Konsum von Pornografie als sexuelle Handlung und deren Beobachtung zu verstehen sind.

Voyeurismus bezeichnet die Beobachtung anderer bei sexuellen Handlungen zu Zwecken sexueller Lust. Im Zeitalter der Webcams muss der Voyeur sich dafür nicht mehr im selben Raum befinden oder mit einem Fernglas von gegenüber beobachten. Voyeurismus kann mit oder ohne Zustimmung der beobachteten Personen stattfinden – wie die jüngsten feministischen Proteste in Südkorea gegen den Anstieg sogenannter spy porn-Praktiken und den Einsatz versteckter Kameras und Teleskope eindrücklich zeigen (Oxford Analytica 2019; Tan 2019). Wie im vorangehenden Abschnitt erwähnt, finden sich auf vielen Pornografieplattformen auch Videos, die sexuelle Übergriffe oder Vergewaltigungen zeigen. Eine weitere Kategorie umfasst Aufnahmen einvernehmlicher sexueller Handlungen, die jedoch ohne Wissen oder Zustimmung der Beteiligten aufgezeichnet und/oder verbreitet wurden. Dazu zählt auch sogenannte revenge porn, deren Ziel es ist, Opfer aus Rache zu demütigen oder ihnen auf andere Weise zu schaden, beispielsweise nach einer Trennung (Walker and Sleath 2017; Hall and Hearn 2019). Das Unrecht nicht-einvernehmlicher Aufnahmen oder Verbreitung sexueller Inhalte besteht nicht bloß darin, dass sie die Privatsphäre verletzen – etwa wie das unerlaubte Teilen einer Adresse oder von Bankdaten. Nicht-einvernehmlicher Voyeurismus sowie nicht-einvernehmliche Pornografie sind deshalb falsch, weil sie eine sexuelle Handlung (oder deren Ermöglichung) ohne die Zustimmung mindestens einer beteiligten Person darstellen und so die Menschlichkeit und Würde dieser Person herabsetzen.

Nachdem im vorangegangenen Abschnitt Fälle eindeutig nicht-konsensueller Aufnahmen im Fokus standen, wende ich mich nun der Frage zu, ob auch der Konsum von Onlinepornografie problematisch ist, die vermeintlich mit Zustimmung der Beteiligten verbreitet wird. Ich vertrete die These, dass kein moralisch relevanter Unterschied zwischen „live“ ausgeübtem Voyeurismus über eine Webcam und Voyeurismus über eine aufgezeichnete und auf einer Pornoseite gehostete Aufnahme besteht. Die entscheidenden Merkmale sind identisch: die Beobachtung anderer während sexueller Handlungen, zur persönlichen Befriedigung des Zuschauers, über eine Online-Videoverbindung. Ein Webcam-Stream kann auf einer Webseite gehostet werden, die für jede*n mit Internetzugang zugänglich ist; Webcam-Voyeurismus kann daher ebenso ohne Wissen oder Kontrolle der Gefilmten stattfinden wie der Konsum von Onlinepornografie.

Der „Live“-Aspekt mag manchen als moralisch relevant erscheinen, etwa weil er eine zeitliche Gleichzeitigkeit und damit eine stärkere Interaktionsnähe suggeriert, oder weil dies eine konzeptionelle Trennung zwischen sexueller Aktivität und „bloßem Konsum“ ermöglicht. Doch stellen wir uns vor, dass eine Zeitverzögerung in der Internetverbindung bedeutet, dass der Voyeur die Handlung nicht in Echtzeit verfolgt. In diesem Moment reduziert sich der Unterschied zwischen Webcam-Voyeurismus und Pornografie auf eine Frage der Upload-Geschwindigkeit. Unterschiede in Upload-Geschwindigkeit oder Nachbearbeitung sind für die Frage der erforderlichen Zustimmung moralisch unerheblich.9

Wie in der Einleitung erläutert, erfordern allgemein anerkannte Standards einer moralisch transformativen sexuellen Zustimmung, dass diese Zustimmung (mindestens) freiwillig, informiert und widerrufbar ist. Im Folgenden gehe ich davon aus, dass sexuelle Zustimmung diese Kriterien erfüllen muss (im Folgenden: FIW-Zustimmung). Daraus ergibt sich die Frage, ob FIW-Zustimmung möglich ist, wenn eine oder mehrere beteiligte Personen weder die Teilnahme beliebiger Dritter autorisieren noch deren Zugang widerrufen können. Wenn eine Person den Zugang zu der Übertragung, über die andere ihre sexuellen Handlungen live oder aufgezeichnet ansehen, nicht begrenzen oder kontrollieren kann, dann kann sie keine hinreichend informierte Zustimmung zu diesem Voyeurismus geben. Selbst wenn man annimmt, dass Darsteller*innen darüber informiert sind, dass ihre Aufnahmen online verbreitet werden, folgt daraus nicht, dass sie damit zu jedem einzelnen Akt des Konsums wirksam zugestimmt haben – insbesondere dann nicht, wenn diese Zustimmung weder personenspezifisch noch widerrufbar ist. Da Akteure den Zugriff (aller oder bestimmter) Internetnutzer*innen auf Pornografie, die auf öffentlichen Webseiten gehostet wird, nicht kontrollieren können, ist FIW-Zustimmung in der Regel nicht möglich. Wenn also Voyeurismus ohne FIW-Zustimmung eine ethisch unzulässige sexuelle Handlung darstellt, dann ist – in gleicher Weise – auch der Konsum von Pornografie ohne FIW-Zustimmung ethisch unzulässig.

Man könnte einwenden, Pornodarsteller*innen erteilten schlicht eine universelle Zustimmung zu allen möglichen Zuschauer*innen. Doch eine solche Annahme dehnt den Begriff der Zustimmung weit über die Standards hinaus, die gewöhnlich für sexuelle Handlungen gelten. Zwar gibt es viele Situationen, in denen wir universelle Zustimmung zu einer bestimmten Form der Rezeption geben – etwa Schauspieler*innen, die allen Zuschauer*innen erlauben, ihre Darbietung zu sehen, oder Autor*innen, die hinnehmen, dass jeder ihre veröffentlichten Werke lesen kann. Doch sexuelle Handlungen und sexueller Zugang zu anderen unterscheiden sich ihrem Wesen nach grundlegend von solchen Aktivitäten, und die geltenden Zustimmungskriterien spiegeln das wider. Wenn jemand sich heimlich ins Theater schleicht, um ein Stück ohne Eintrittskarte zu sehen, und ein anderer auf das Dach steigt, um durch das Fenster seine Nachbarn beim Sex zu beobachten, ist unstrittig, dass Letzteres eine weitaus schwerwiegendere Verletzung darstellt.10 Dass fehlende Widerrufbarkeit viele Onlineinhalte betrifft, ist auch unstrittig. Daraus folgt jedoch nicht, dass dieselben Zustimmungsstandards für alle Inhalte gelten. Entscheidend ist, dass es sich im vorliegenden Fall um sexuellen Zugang zu Personen handelt, für den nach verbreiteter Auffassung strengere Zustimmungsbedingungen gelten als für andere Aktivitäten.11

Für Leser*innen, die nicht überzeugt sind, dass im Fall einvernehmlich produzierter Onlinepornografie bereits das Kriterium informierter Zustimmung verletzt ist, lässt sich hervorheben, dass das Fehlen der Widerrufbarkeit deutlich schwerer zu bestreiten ist und für sich genommen ausreicht, um moralisch transformative sexuelle Zustimmung zu unterminieren. In dieser minimaleren Fassung erlaubt die Argumentation zudem eine Abgrenzung gegenüber anderen Praktiken – etwa bestimmten Formen öffentlicher sexueller Darbietung – bei denen die Darstellenden zwar keine personenspezifische Kontrolle darüber haben, wer ihnen zusieht, den Zugang jedoch gleichwohl effektiv kontrollieren können, indem sie ihre Zustimmung jederzeit widerrufen und die Situation beenden.

Einige Plattformen – wie die App OnlyFans – behaupten zwar, Nutzer*innen könnten ihre Inhalte auf bekannte Abonnenten beschränken. Ich räume ein, dass solche Plattformen die Bedingungen für FIW-Zustimmung im Vergleich zu frei zugänglichen Videoportalen insofern verbessern, als der Zugang hier unmittelbar von der Darstellerin gewährt wird. Ein Konsument, der auf diese Weise Zugang erhält und das Material ausschließlich im Rahmen der erteilten Erlaubnis nutzt, kann die Bedingungen für FIW-Zustimmung erfüllen. Gleichwohl zeigen jüngste Berichte über heruntergeladene und auf PornHub oder andere Websites geleakte Inhalte, dass auch in diesen Fällen die Möglichkeit wirksamer Widerrufbarkeit strukturell eingeschränkt bleibt (Cuthbertson 2020). Dies schließt die Möglichkeit einvernehmlichen Online-Voyeurismus nicht aus. Es macht jedoch deutlich, dass auch hier – wie in anderen digitalen Kontexten – nachträgliche Verletzungen der Zustimmung möglich bleiben.

5 Schlussfolgerung

Ich habe zwei Argumente dafür angeführt, den Konsum von Onlinepornografie durch individuelle moralische Akteure als ethisch höchst problematisch zu betrachten. Das erste Argument bezieht sich auf den gewaltsamen und ausbeuterischen Charakter der Pornografieindustrie sowie auf die Tatsache, dass ein unbekannter Anteil von Onlinepornografie aufgezeichneten Missbrauch und/oder Vergewaltigung darstellt. Für Konsument*innen gibt es keine Möglichkeit, solches Material zu identifizieren und zu vermeiden; daher bedeutet die Entscheidung, Pornografie zu konsumieren, die bewusste Inkaufnahme des Risikos, den sexuellen Missbrauch eines anderen Menschen zur eigenen Befriedigung zu nutzen. Dieses Argument bezieht sich auf den gegenwärtigen Zustand der Welt – wir können uns jedoch eine Gesellschaft vorstellen (und darauf hoffen), in der dies nicht mehr der Fall wäre.

Mein zweites Argument gilt hingegen für alle Formen von Onlinepornografie, insofern das Ansehen von Inhalten, die auf Pornowebsites hochgeladen wurden, von den Urheber*innen dieser Inhalte weder kontrolliert noch eingeschränkt werden kann. Die Struktur von Onlinepornografie ist nun gerade dadurch gekennzeichnet, dass die beteiligten Personen weder hinreichend informiert darüber sein können, wer Zugang zu ihren sexuellen Handlungen erhält, noch ihre Zustimmung zu diesem Zugang wirksam zurückziehen können. Diese beiden Aspekte hängen zwar technisch miteinander zusammen, doch bereits die Unterminierung eines der beiden genügt, um die Bedingungen der FIW-Zustimmung zu verletzen. Letztlich wird die Frage der Widerrufbarkeit für einige ausschlaggebend sein; wie bereits Joseph Fulda argumentiert hat, kann auch einvernehmliches Verhalten ethisch problematisch sein, wenn die Zustimmung nie realistisch widerrufen werden kann oder ihre Widerrufbarkeit erheblich eingeschränkt ist (Fulda 2013, 659).

Dies bedeutet, dass die Annahme der Konsumenten, sie hätten eine moralisch transformative Zustimmung zu ihrem Online-Voyeurismus – oder dass eine solche Zustimmung von vornherein gar nicht nötig gewesen wäre – nicht gerechtfertigt ist. Dieses Problem lässt sich, so scheint mir, nur lösen, wenn wir entweder unsere derzeitigen Standards der sexuellen Zustimmung verwerfen oder zeigen, dass sie nicht in gleicher Weise auf alle Formen sexueller Aktivität anwendbar sind. Beide Optionen scheinen unser gegenwärtiges ethisches Modell der sexuellen Zustimmung so weit zu schwächen, dass eine gesonderte Begründung erforderlich ist. Dadurch ergibt sich eine Begründungslast für diejenigen Positionen, die darlegen wollen, warum diese Standards nicht für Voyeurismus (einschließlich des Konsums von Pornografie) gelten sollten.

Literatur


  1. Einige feministische Kritikerinnen haben eingewandt, dass ein enger Fokus auf Zustimmung den eigentlichen Wert intimer Beziehungen verfehle, der eher in Gegenseitigkeit, Kooperation und wechselseitiger Anerkennung liege als in einer quasi-vertraglichen Zuweisung von Rechten und Zugängen (Gardner 2018; Lacey 1998). In ähnlicher Weise argumentiert MacKinnon (2005), dass Zustimmung allein den moralischen Status sexueller Interaktionen nicht vollständig erklären könne und weitere Faktoren (z.B. Reziprozität) zu berücksichtigen seien. Da es in diesem Beitrag um Voyeurismus geht – eine Praxis, in der reziproke Interaktion strukturell ausgeschlossen ist – scheinen diese Einwände hier jedoch weniger einschlägig. Soweit man dennoch annimmt, dass Gegenseitigkeit und Kooperation normative Merkmale sexueller Interaktionen sind, liefert dies einen weiteren Grund, den Konsum von Pornografie als moralisch problematische sexuelle Praxis zu betrachten. In einer minimalistischeren Interpretation kann man Gardners Ansicht folgen, dass nicht-reziproke sexuelle Interaktionen zwischen Menschen nicht unbedingt unmoralisch, aber verarmt sind (2018, 56).↩︎

  2. Diese Zustimmung wird stets unter einer bestimmten (wenn auch oft nicht explizit formulierten) Beschreibung der Handlung gegeben (Kleinig 2009, 13). Dies erklärt, warum Täuschungen über Identität oder Umstände – wie etwa in Fällen von Identitätstäuschung – als zustimmungsunterminierend gelten (Manson 2016).↩︎

  3. Ich danke einem anonymen Gutachter für diesen Hinweis.↩︎

  4. Die Medienwirkungsforschung liefert heterogene Ergebnisse zur Auswirkung von Gewaltdarstellungen auf Konsumierende; manche Studien identifizieren andere (oder keine) Mechanismen. Die oben diskutierten Ergebnisse rechtfertigen daher keine allgemeingültige Aussage. Gleichwohl bleibt – angesichts der vorliegenden Evidenz – ein begründeter Anlass zur kritischen Reflexion für Konsument*innen bestehen. Ich danke einem anonymen Gutachter für diesen Hinweis.↩︎

  5. Für die Zwecke dieser Studie wurden verschiedene Verhaltensweisen unter dem Begriff „Aggressionsakt“ zusammengefasst: „(a) pushing or shoving; (b) biting; (c) pinching; (d) pulling hair; (e) spanking; (f) open-hand slapping; (g) gagging (defined as when an objector body part, e.g., penis, hand, or sex toy, is inserted into a character’s mouth, visibly obstructing breathing); (h) choking (when one character visibly places his or her hands around anothercharacter’s throat with applied pressure); (i) threatening with weapon; (j) kicking; (k) closed-fist punching; (l) bondage or confining; (m) using weapons; and (n) torturing, mutilating, or attempting murder” (Bridges et al 2010, 1072).↩︎

  6. Hinzu kommt, dass sich diese Formen der Aggression nahezu ausschließlich gegen Frauen richten, während sowohl die Produktion als auch ein großer Teil des Konsums von Mainstream-Pornografie männlich dominiert sind (Hernández et al. 2023; Solano et al. 2020; Rissel et al. 2017; Ballester-Arnal et al. 2023). Die auffällige Diskrepanz zwischen Betroffenen und Profiteuren wirft zudem die Frage auf, weshalb diese Praktiken – sowohl gesellschaftlich als auch in der philosophischen Debatte – bislang vergleichsweise wenig Aufmerksamkeit erfahren. Ich danke einem anonymen Gutachter für diesen Hinweis.↩︎

  7. Alternative Begründungen von Konsumentenverantwortung über Beteiligung an ungerechten Strukturen oder das Profitieren von Unrecht entwickeln z.B. Young 2011; Zheng 2018; Pogge 2005; Barry and Wiens 2016. Für eine tugendethische Perspektive siehe Hursthouse 2011. Die vorliegende Argumentation bleibt gegenüber diesen Ansätzen neutral und stützt sich lediglich auf die vergleichsweise schwache These, dass Konsumentscheidungen moralisch problematisch sein können, sofern sie den Handelnden in vorhersehbarer Weise mit schwerwiegendem Unrecht verbinden.↩︎

  8. Dies schließt selbstverständlich nicht aus, dass auch Produzenten, Plattformbetreiber*innen und Gesetzgeber*innen erhebliche Verantwortung tragen; die vorliegende Argumentation zielt lediglich darauf, eine eigenständige Verantwortung der Konsument*innen aufzuzeigen.↩︎

  9. Eigentlich verschärfen viele der Unterschiede zwischen „Live“-Voyeurismus und Pornokonsum das Problem der Einwilligung beim letzteren. Ich danke einem anonymen Gutachter, der dies so deutlich ausgedrückt hat: „die Anzahl der Zuschauer beim „Live“-Voyeurismus ist geringer, als wenn ein Video dauerhaft einer unbestimmten Anzahl von Menschen zugänglich ist. Bei einem hochgeladenen Video besteht zudem die Möglichkeit, es immer wieder anzuschauen, zu pausieren, schneller oder langsamer anzuschauen, heranzuzoomen usw.“↩︎

  10. Die Vorstellung, dass diese Zustimmung in vielen Fällen tatsächlich universell sei, wird durch die von Lubben (oben) beschriebenen Drohungen untergraben, pornografisches Material an die Familienangehörigen widerwilliger Darsteller*innen zu verbreiten. Nehmen wir jedoch an, manche Menschen wünschen sich tatsächlich anonyme, uneingeschränkte Sichtbarkeit und laden Material ins Internet hoch, um diesem Wunsch nachzukommen: Aus meiner Argumentation folgt weiterhin, dass der voyeuristische Konsum ihrer Inhalte eine sexuelle Handlung ohne FIW-Zustimmung darstellt. Dies entkräftet den Wunsch nicht; es bedeutet lediglich, dass Akzeptanz solcher Aktivitäten eine Absenkung oder Überarbeitung der etablierten Standards für moralisch zulässige sexuelle Aktivitäten erfordert, was wiederum eigene Kosten mit sich bringt.↩︎

  11. Ein weiterer möglicher Einwand lautet, dass meine Argumentation zu weit greife, da sich dann auch Darstellungen sexueller Handlungen in Fernsehserien oder Filmen unter dasselbe Problem fassen ließen: Solche Szenen könnten von bestimmten Zuschauer*innen in gleicher Weise wie Onlinepornografie konsumiert werden, und die Schauspieler*innen könnten ihre Zustimmung zur Betrachtung durch ein potenziell unbegrenztes, anonymes Publikum ebenfalls nicht zurückziehen. Die Antwort darauf ist jedoch, dass es einen intuitiven ethischen Unterschied gibt zwischen der Betrachtung aufgezeichneter sexueller Handlungen und der Betrachtung von Darstellungen fiktiver sexueller Handlungen. Intimitätskoordinator*innen auf Filmsets achten sorgfältig auf die Wahrung dieser Unterscheidung, und sie tun dies genau aufgrund der viel höheren moralischen Anforderungen, die gelten, wenn Sex im Spiel ist. Ich danke Luara Ferracioli für ihren nachdrücklichen Hinweis auf diesen Punkt.↩︎