Zeitschrift für Praktische Philosophie
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The Statement on Publication Ethics and Publication Malpractice is available in English here.

Richtlinien zur Publikationsethik und guten Wissenschaftlichen Praxis

Die Zeitschrift für Praktische Philosophie (ZfPP) folgt den Empfehlungen (Core Practices) des Komitees für Publikationssethik (Committee on Publication Ethics/COPE). Im Folgenden finden Sie eine Auswahl von wichtigen Punkten, aber für eine vollständige Darstellung sollten Sie das genannte Dokument konsultieren.
 
Redaktionelle Pflichten
 
Fairness und redaktionelle Unabhängigkeit
Die HerausgeberInnen beurteilen eingereichte Beiträge ausschließlich nach deren akademischem Wert (Wichtigkeit, Originalität, Validität, Deutlichkeit) und seiner Relevanz für den Gegenstandsbereich der Zeitschrift. Herkunft, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Staatsbürgerschaft, Religion, politische Einstellung oder institutionelle Zugehörigkeit sollen keine Rolle spielen. Die HerausgeberInnen sind für den gesamten Inhalt der Zeitschrift sowie für den Zeitpunkt, an dem Beiträge veröffentlicht werden, verantwortlich.

Vertraulichkeit
Die HerausgeberInnen geben keine Informationen über eingereichte Beiträge an irgendjemand anderen als AutorInnen, GutachterInnen, potentielle GutachterInnen oder andere Mitarbeiter der Redaktion weiter.
 
Veröffentlichung und Interessenskonflikte
Die HerausgeberInnen verwenden keine noch nicht publizierten Informationen, die sie durch eingereichte Beiträge erlangen, für deren eigene Forschung ohne die explizite schriftliche Zustimmung der AutorInnen. Vertrauliche Informationen oder Ideen, die die HerausgeberInnen infolge der Bearbeitung von eingereichten Beträgen erlangen, sollen vertraulich behandelt und nicht für den persönlichen Vorteil verwendet werden. HerausgeberInnen sollen Beiträge, bei denen sie in Interessenskonflikte durch kompetitive, kollaborative oder andere Beziehungen mit AutorInnen, Unternehmen oder Institutionen kommen, ablehnen. In diesem Fall soll ein anderes Mitglied der Redaktionsleitung den eingereichten Beitrag beurteilen.
 
Publikationsentscheidungen
Die HerausgeberInnen sind alleine dafür verantwortlich, zu entscheiden, welche Beiträge publiziert werden. Nach einer ersten Begutachtung durch die HerausgeberInnen selbst, sollen Beiträge, die ins Begutachtungsverfahren aufgenommen wurden, durch mindestens zwei Peer-Reviewer, die ExpertInnen in diesem Bereich sind, evaluiert werden. Die Basis für die Publikationsentscheidung sind die Peer-Reviews, die Bedeutsamkeit des Beitrages für ForscherInnen und LeserInnen, sowie rechtliche Anforderungen wie Verleumdung, Urheberrechtsverletzung und Plagiat.

Mitwirkung und Kooperation bei Untersuchungen 
Die HerausgeberInnen werden Maßnahmen einleiten, wenn sie auf ethische Zweifel bezüglich eines Beitrags stoßen. Jeder gemeldete Fall von unethischem Publikationsverhalten wird untersucht werden, auch wenn dieser erst Jahre nach der Publikation entdeckt wird. Die HerausgeberInnen folgen den COPE Flowcharts bei der Bearbeitung von vermutetem Fehlverhalten. Wenn durch die Ermittlung herauskommt, dass sich der Zweifel bewahrheitet, soll eine Korrektur, Widerruf oder eine andere relevante Notiz in der Zeitschrift publiziert werden.

Pflichten der GutachterInnen

Mitwirken an redaktionellen Entscheidungen
Peer-review unterstützt HerausgeberInnen dabei, redaktionelle Entscheidungen zu treffen. Durch Kommunikation mit AutorInnen können GutachterInnen außerdem helfen, eingereichte Beiträge zu verbessern. Peer-review ist ein essentieller Teil von formeller, wissenschaftlicher Kommunikation.

Schnelligkeit
Wenn ein eingeladener GutachterInnen sich nicht qualifiziert fühlt, einen Beitrag zu evaluieren, oder weiß, dass eine schnelle Evaluation nicht möglich ist, soll dieser die HerausgeberInnen unverzüglich informieren, so dass andere GutachterInnen kontaktiert werden können.
 
Vertraulichkeit
Jegliche Beiträge, die evaluiert werden, sind vertrauliche Dokumente und sollen so behandelt werden. Sie dürfen nicht an andere weitergeleitet werden oder mit anderen diskutiert werden, außer die HerausgeberInnen haben zugestimmt (was sie nur unter besonderen und spezifischen Umständen machen würden). Das trifft auch auf eingeladene GutachterInnen, die eine Evaluation ablehnen, zu. GutachterInnen haben die Vertraulichkeit des Begutachtungsprozesses, von Details eines Manuskripts oder einer damit verbundenen Kommunikation während oder nach dem Begutachtungsprozesses, die über die von der Zeitschrift veröffentlichten hinausgehen, zu wahren.

Objektivitätsstandards
Gutachten sollen klar formuliert sein, mit Argumenten gestützt und den HerausgeberInnen eine Grundlage für die Publikationsentscheidung liefern.  AutorInnen sollen Gutachten in der Regel für die Verbesserung des Beitrages verwenden können. Persönliche Kritik an den AutorInnen ist unangebracht.

Anerkennung von Quellen
GutachterInnen sollen relevante, nicht-zitierte Teile des Beitrags identifizieren. Jede Aussage (Beobachtung, Ableitung oder Argument), die schon in einer vorigen Publikation getätigt wurde, muss mit einer dementsprechenden Zitation versehen sein. GutachterInnen sollen auch die HerausgeberInnen benachrichtigen, wenn sie eine wesentliche Ähnlichkeit oder Überschneidung zwischen dem evaluierten Beitrag und jeglichen anderen Beiträgen (publiziert oder nicht publiziert), die sie kennen, finden.

Veröffentlichung und Interessenskonflikte
Die GutachterInnen sollen Beiträge, bei denen sie in Interessenskonflikte durch kompetitive, kollaborative oder andere Beziehungen mit AutorInnen, Unternehmen oder Institutionen kommen, ablehnen. In diesem Fall soll ein anderer GutachterInnen den eingereichten Beitrag beurteilen. Die GutachterInnen verwenden keine noch nicht publizierten Informationen, die sie durch eingereichte Beiträge erlangen, für deren eigene Forschung ohne die explizite schriftliche Zustimmung der AutorInnen. Vertrauliche Informationen oder Ideen, die die HerausgeberInnen infolge der Bearbeitung von eingereichten Beträgen erlangen, sollen vertraulich behandelt und nicht für persönlichen Vorteil verwendet werden. Das trifft auch auf eingeladene GutachterInnen, die eine Evaluation ablehnen, zu.

Pflichten der AutorInnen

Allgemeine Vorschriften
AutorInnen eigenständiger Forschungsbeiträge sollen eine exakte Darstellung der durchgeführten Arbeit und ihrer Resultate präsentieren, gefolgt von einer objektiven Diskussion der Signifikanz der Resultate. Der Artikel soll ausreichende Details und Referenzen angeben, so dass andere die Forschungsarbeit replizieren können. Übersichtsartikel sollen exakt, objektiv und umfassend sein. Redaktionelle Meinungen oder Artikel aus spezifischen Perspektiven müssen klar und deutlich als solche dargestellt werden. Betrügerische oder bewusst ungenaue Äußerungen sind unethisches Verhalten und somit unakzeptabel.

Originalität und Plagiat
Die Autoren sollen sicherstellen, dass sie nur vollständig eigenständige Artikel einreichen, und dass wenn sie etwas von jemand anderem Geschriebenes verwenden, dieses richtig zitieren. Plagiate treten in unterschiedlichen Formen auf: das Verwenden von von anderen AutorInnen verfasste Artikel als eigene, das Kopieren oder Paraphrasieren substantieller Teile anderer Artikel ohne Zitation, das Übernehmen von Forschungsergebnissen anderer ohne Zitation. Jede Form von Plagiat ist unethisches Verhalten und inakzeptabel.

Mehrfache, doppelte, redundante oder gleichzeitige Einreichung/Publikation 
Artikel, die dieselbe Forschungsarbeit beschreiben, sollen nicht in mehr als einer Fachzeitschrift publiziert werden. Daraus folgt, dass AutorInnen keine Artikel einreichen sollen, die schon in einer anderen Zeitschrift veröffentlicht wurden. Einreichung eines Artikels bei mehreren Zeitschriften gleichzeitig ist unethisches Verhalten und somit inakzeptabel. Die Veröffentlichung mancher Artikel (so wie klinische Leitfäden oder Übersetzungen) in mehr als einer Zeitschrift ist manchmal gerechtfertigt, insofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Die AutorInnen und HerausgeberInnen der betroffenen Zeitschriften müssen einer zweiten Veröffentlichung zustimmen und diese muss dieselben Daten und Interpretationen wie die erste Veröffentlichung beinhalten. Die erste Veröffentlichung muss in der zweiten zitiert werden.

Autorenschaft des Artikels
Nur Personen, die die Kriterien für Autorenschaft erfüllen, dürfen als AutorInnen des Artikels angeführt werden, da diese Verantwortung für den Inhalt übernehmen müssen. Die Kriterien sind folgende: (i) Die Person hat einen signifikanten Beitrag zu der Konzeption, Design, Ausführung, Datenerhebung oder Analyse/Interpretation der Studie geleistet; (ii) Die Person hat einen Entwurf für den Artikel verfasst oder den Inhalt kritisch überarbeitet; und (iii) Die Person hat die Endfassung des Artikels gelesen und befürwortet so wie der Einreichung für Publikationszwecke zugestimmt. Alle Personen, die wesentlich zu dem Artikel beigetragen haben (z.B. technische Hilfe, Lektorat, generelle Hilfe), aber nicht die Kriterien für Autorenschaft erfüllen, dürfen nicht als AutorInnen aufgelistet werden, aber sollen in der Danksagung-Sektion anerkannt werden. Die korrespondierenden AutorInnen sollen sicherstellen, dass alle Co-AutorInnen (gemäß der obigen Definition) aber keine Personen, die die genannten Kriterien nicht erfüllen, in der Autorenliste angeführt werden. Außerdem soll sichergestellt werden, dass alle Co-AutorInnen die Endversion gelesen und akzeptiert haben sowie der Einreichung zur Publikation zugestimmt haben.

Vertraulichkeit und Interessenskonflikte
AutorInnen sollen so früh wie möglich (normalerweise bei der Einreichung des Artikels durch ein Formular mit einer dementsprechenden Stellungnahme) jegliche Interessenskonflikte, die möglicherweise die Resultate oder Interpretationen ihres Artikels beeinflussen, bekanntgeben. Beispiele für potentielle Interessenskonflikte, die bekanntgegeben werden sollten inkludieren finanzielle Interessenskonflikte (unter anderem Gehälter, Fördergelder, Teilnahme in Ämtern, Mitgliedschaft, Dienstverhältnis, Unternehmensberatung, Aktienbesitz, Eigenkapitalinteressen, bezahlte Expertengutachten, Patentvergabe) sowie persönliche oder professionelle Beziehungen, Zugehörigkeiten, Wissen oder Glaube an den Inhalt oder in dem Artikel diskutierte Materialien. Alle Quellen finanzieller Unterstützung (gegebenenfalls mit der notwendigen Nummer) sollen bekanntgegeben werden.
Das Urheberrecht der Gutachten liegt bei den GutachterInnen, es sei denn, es wird formell an jemand anderen übertragen. Nur wenn alle Parteien zustimmen (Zeitschrift, AutorInnen, GutachterInnen), können die Gutachten oder Teile daraus veröffentlicht werden.
 
Anerkennung von Quellen
AutorInnen sollen sicherstellen, dass sie auf korrekte Art und Weise zitieren. Informationen, die privat gewonnen wurden (durch Gespräche, Korrespondenzen oder Diskussionen mit Drittpersonen) dürfen nicht ohne explizite, schriftliche Erlaubnis der Quelle benützt werden. AutorInnen dürfen keine Informationen verwenden, die sie durch das Bereitstellen vertraulicher Leistungen (so wie Gutachten oder Förderanträge) erlangt haben, außer sie haben die explizite, schriftliche Erlaubnis der entsprechenden AutorInnen.

Gefahren und menschliche oder tierische Versuchspersonen
Falls ein Artikel Chemikalien, Prozeduren oder Ausrüstung involviert, deren Benützung ungewöhnliche Gefahren mit sich bringt, müssen die AutorInnen dies klar in ihrem Beitrag kennzeichnen. Falls ein Artikel den Einsatz von Tieren oder menschlichen Versuchspersonen erfordert, müssen die AutorInnen sicherstellen, dass alle Prozeduren gesetzmäßig sind und institutionellen Richtlinien folgen; der Beitrag soll eine dementsprechende Stellungnahme beinhalten.
 
Peer-Review
AutorInnen verpflichten sich, am Peer-Review Prozess teilzunehmen und mit den GutachterInnenn zu kooperieren. Dies beinhaltet prompte Antworten auf Anfragen der GutachterInnen nach Rohdaten, Erklärungen, Beweisen für ethisches Vorgehen, Patientenzustimmungen und Urheberrechtserlaubnis. AutorInnen sollen den GutachterInnen systematisch, punktuell und rechtzeitig antworten sowie ihren Beitrag überarbeiten und zum vereinbarten Abgabetermin einreichen.
 
Fundamentale Fehler in schon publizierten Artikeln
Falls AutorInnen signifikante Fehler oder Ungenauigkeiten in ihren schon publizierten Artikeln entdecken, ist es deren Pflicht, die HerausgeberInnen der Zeitschrift unverzüglich zu benachrichtigen, sowie mit diesen zu kooperieren, um entweder den Beitrag in Form eines Erratum zu korrigieren, oder zurückzuziehen. Falls die HerausgeberInnen von einer dritten Person erfahren, dass publizierte Artikel signifikante Fehler oder Ungenauigkeiten beinhalten, ist es die Pflicht der HerausgeberInnen, diese unverzüglich zu korrigieren, den Artikel zurückzuziehen, oder Beweise für die Korrektheit des Artikels bereitzustellen.
Creative Commons Lizenzvertrag
Alle Inhalte der ZfPP erscheinen unter der Lizenz "Creative Commons Namensnennung 4.0 International" .
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