Publikationsethik
Publikationsethik
Die Zeitschrift für Praktische Philosophie (ZfPP) verpflichtet sich zu wissenschaftlicher Integrität sowie fairen und transparenten redaktionellen Verfahren. Die Zeitschrift für Praktische Philosophie (ZfPP) folgt dabei den Empfehlungen (Core Practices) des Komitees für Publikationssethik (Committee on Publication Ethics/COPE) und den anerkannten Standards guter wissenschaftlicher Publikationspraxis.
Die folgenden Grundsätze gelten für Autor:innen, Gutachter:innen, Herausgeber:innen und Gastherausgeber:innen sowie für alle in der ZfPP veröffentlichten Beitragsformate. Die konkreten Verfahren und Anforderungen für Aufsätze, Schwerpunkte und Buchsymposien sind auf den jeweiligen Seiten zur Einreichung und Begutachtung beschrieben. Regelungen zu Begutachtung und Open Access finden sich auf der entsprechenden Seite der ZfPP.
Redaktionelle Unabhängigkeit, Fairness und Interessenkonflikte
Redaktionelle Entscheidungen werden nach wissenschaftlicher Qualität, Originalität, argumentativer Sorgfalt und Relevanz für das Profil der ZfPP getroffen. Herkunft, Geschlecht und Geschlechtsidentität, sexuelle Orientierung, Alter, Behinderung, Religion oder Weltanschauung, Nationalität, institutionelle Zugehörigkeit oder akademischer Status dürfen keinen Einfluss auf Entscheidungen haben.
Die ZfPP ist der Vielfalt unterschiedlicher Themen, Methoden und philosophischer Traditionen verpflichtet. Kontroverse Positionen werden nach denselben wissenschaftlichen Kriterien beurteilt wie andere Beiträge.
Autor:innen, Gutachter:innen, Herausgeber:innen und Gastherausgeber:innen müssen mögliche Interessenkonflikte offenlegen. Personen, deren Unabhängigkeit oder Unparteilichkeit in einem konkreten Verfahren beeinträchtigt sein könnte, wirken an diesem Verfahren nicht mit. Finanzielle oder institutionelle Unterstützung der ZfPP darf redaktionelle Entscheidungen nicht beeinflussen.
Begutachtung und Vertraulichkeit
Aufsätze für die offene Sektion und Aufsätze innerhalb von Schwerpunkten werden nach einer redaktionellen Vorprüfung in einem doppelt anonymisierten Begutachtungsverfahren von externen Fachkolleg:innen beurteilt. Schwerpunktbeiträge werden nach den für Schwerpunkte beschriebenen Verfahren von den jeweiligen Schwerpunktherausgeber:innen betreut; die endgültige Publikationszusage obliegt den Herausgeber:innen der ZfPP. Einleitungen zu Schwerpunkten werden nicht extern begutachtet.
Für Buchsymposien gilt ein abweichendes Verfahren. Ihre Beiträge werden von den jeweiligen Herausgeber:innen des Symposiums geprüft und nicht extern begutachtet.
Eingereichte Manuskripte und Gutachten sind vertraulich zu behandeln. Unveröffentlichte Inhalte dürfen ohne Zustimmung der Autor:innen weder an unbeteiligte Dritte weitergegeben noch für eigene wissenschaftliche oder sonstige Zwecke verwendet werden.
Gutachten sollen sachlich, nachvollziehbar und konstruktiv formuliert sein. Persönliche oder herabsetzende Bemerkungen sind nicht akzeptabel. Gutachter:innen sollen die Redaktion auf mögliche Plagiate, erhebliche Überschneidungen mit anderen Veröffentlichungen oder andere publikationsethische Probleme hinweisen.
Verantwortung und Autor:innenschaft
Eingereichte Beiträge müssen eine eigenständige wissenschaftliche Leistung darstellen. Gedanken, Formulierungen, Argumente, Daten und andere Inhalte, die von anderen übernommen werden, sind angemessen kenntlich zu machen und zu belegen. Plagiate und andere Formen der Täuschung sind nicht zulässig. Auch erhebliche Überschneidungen mit eigenen früheren Veröffentlichungen müssen transparent gemacht werden.
Beiträge dürfen nicht gleichzeitig bei einer anderen Zeitschrift zur Begutachtung eingereicht sein. Bereits veröffentlichte oder wesentlich inhaltsgleiche Arbeiten können nur in begründeten und gegenüber der Redaktion offengelegten Ausnahmefällen berücksichtigt werden.
Als Autor:innen sollen nur Personen genannt werden, die einen wesentlichen intellektuellen Beitrag zur Konzeption oder Ausarbeitung eines Beitrags geleistet haben, der Veröffentlichung zugestimmt haben und Verantwortung für den Inhalt übernehmen. Andere substantielle Beiträge können in einer Danksagung ausgewiesen werden. Ehren-, Gast- oder Ghost-Autor:innenschaft ist nicht zulässig.
Autor:innen sind verpflichtet, mögliche Interessenkonflikte, relevante Förderungen sowie gegebenenfalls erforderliche Angaben zur Forschungsethik entsprechend den Einreichungsrichtlinien offenzulegen. Für die Verwendung fremder urheberrechtlich geschützter Materialien müssen gegebenenfalls erforderliche Rechte oder Genehmigungen vorliegen.
Generative KI und andere KI-Systeme
Generative KI-Systeme können nicht als Autor:innen oder Mitautor:innen geführt werden. Die Verantwortung für sämtliche Inhalte eines Beitrags liegt bei den genannten Autor:innen.
Ein inhaltlich relevanter Einsatz generativer KI ist entsprechend den Einreichungsrichtlinien offenzulegen. Rein technische Hilfen etwa zur Rechtschreib-, Grammatik- oder Stilprüfung müssen nicht angegeben werden.
Auch im Begutachtungs- und Redaktionsprozess gilt die Verpflichtung zur Vertraulichkeit. Gutachter:innen und Herausgeber:innen dürfen Manuskripte oder vertrauliche Teile daraus nicht in KI-Systeme eingeben.
Forschungsethik und Daten
Bei Beiträgen, die auf Forschung mit Menschen, Interviews, Umfragen, personenbezogenen oder anderweitig sensiblen Daten beruhen, sind die einschlägigen ethischen und rechtlichen Vorgaben einzuhalten. Erforderliche Einwilligungen oder Genehmigungen müssen vorliegen und entsprechend den Einreichungsrichtlinien angegeben werden.
Soweit empirische Daten oder andere Materialien für die Nachvollziehbarkeit eines Beitrags wesentlich sind, sollen sie – sofern rechtlich, ethisch und praktisch möglich – zugänglich gemacht werden. Einschränkungen der Zugänglichkeit sollen nachvollziehbar begründet werden.
Wissenschaftliches und publikationsethisches Fehlverhalten
Hinweise auf mögliches wissenschaftliches oder publikationsethisches Fehlverhalten werden von der Redaktion ernst genommen und vertraulich geprüft, unabhängig davon, ob sie vor oder nach der Veröffentlichung eines Beitrags eingehen. Dies gilt auch für anonyme Hinweise, sofern sie hinreichend konkret sind.
Zu möglichem Fehlverhalten zählen insbesondere Plagiate, die Fälschung oder Manipulation von Daten, unzulässige Mehrfachpublikationen, falsche Angaben zur Autor:innenschaft, verschwiegene Interessenkonflikte und Manipulationen des Begutachtungsverfahrens.
Die ZfPP orientiert sich bei der Prüfung solcher Fälle an den einschlägigen Empfehlungen und Verfahrenshilfen von COPE. Betroffenen Personen wird grundsätzlich Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Soweit erforderlich, können zuständige Institutionen oder andere Publikationsorgane einbezogen werden.
Beschwerden und Einsprüche
Beschwerden über redaktionelle Verfahren oder über das Verhalten von am Publikationsprozess beteiligten Personen können schriftlich an die Herausgeber:innen der ZfPP gerichtet werden und werden vertraulich behandelt. Personen, die selbst Gegenstand einer Beschwerde sind oder bei denen ein Interessenkonflikt besteht, wirken an deren Bearbeitung nicht mit.
Autor:innen können begründeten Einspruch gegen eine redaktionelle Entscheidung erheben, insbesondere wenn sie einen relevanten Verfahrensfehler ihres Beitrags geltend machen. Der Einspruch wird nach Möglichkeit von einer Person geprüft, die an der ursprünglichen Entscheidung nicht maßgeblich beteiligt war. Ein Einspruch begründet keinen Anspruch auf eine erneute Begutachtung oder eine Änderung der Entscheidung.
Diskussionen, Korrekturen und Rücknahmen nach der Veröffentlichung
Die Verantwortung der ZfPP für die wissenschaftliche Integrität endet nicht mit der Veröffentlichung. Sachlich begründete Kritik oder Korrekturvorschläge zu veröffentlichten Beiträgen können an die Redaktion gerichtet werden. Die ZfPP ermöglicht wissenschaftliche Diskussionen zu veröffentlichten Beiträgen in geeigneter Form und gibt betroffenen Autor:innen gegebenenfalls Gelegenheit zur Stellungnahme oder Erwiderung.
Werden relevante Fehler oder mögliche Verstöße nach der Publikation bekannt, prüft die Redaktion den Sachverhalt und ergreift eine angemessene Maßnahme. Je nach Art und Schwere des Problems kann dies insbesondere eine Korrektur, einen redaktionellen Hinweis oder die Rücknahme eines Beitrags umfassen. Solche Maßnahmen werden transparent ausgewiesen und mit der ursprünglichen Veröffentlichung verknüpft.