Begutachtung

Die Qualität der Veröffentlichungen in der ZfPP wird durch ein doppelt-blindes Begutachtungsverfahren durch Fachkolleg:innen sichergestellt. Doppelblind bedeutet, dass sowohl für die Autor:innen unbekannt bleibt, wer den Beitrag begutachtet, als auch umgekehrt, dass für die Gutachter:innen unbekannt bleibt, wessen Beitrag von ihnen begutachtet wird. Zu jedem Beitrag, der ins Begutachtungsverfahren aufgenommen wird, werden nach Durchsicht durch die Herausgeber:innen in der Regel zwei externe Gutachten eingeholt, in manchen Fällen auch mehr. Die letzte Verantwortung für jede Publikationsentscheidung liegt bei den Herausgeber:innen.

Es ist das Ziel der ZfPP, den Begutachtungsprozess konstruktiv und transparent zu gestalten. Das umfasst u.a. die Weitergabe der Gutachten bzw. wesentlicher Ausschnitte aus ihnen an die Autor:innen, damit die Entscheidung nachvollziehbar wird und die Autor:innen, auch im Falle einer Ablehnung, hilfreiche Hinweise für die Weiterentwicklung ihrer Arbeit erhalten.

Die Herausgeber:innen haben deshalb auch einen Leitfaden für Gutachter:innen erstellt, den diese erhalten und den man hier herunterladen kann.

Die Herausgeber:innen bemühen sich, eine Entscheidung innerhalb von 8 bis 12 Wochen zu treffen. Manchmal dauert es jedoch etwas länger, da Gutachten verspätet eintreffen oder zusätzliche Gutachten eingeholt werden.

Die Beiträge für Buchsymposien werden von den Herausgeber:innen des Symposiums beguatchtet und keiner externen Begutachtung unterzogen.