Call for Papers: Exemplarität und Einbildungskraft
Im Handeln und Urteilen spielen Beispiele eine nicht unerhebliche Rolle. Dabei haben wir es stets mit einer Vermittlung zwischen Besonderem und Allgemeinen zu tun. Gleichwohl lassen sich zwei gegenläufige Funktionen ausmachen: Während das Beispiel einerseits eine rein illustrative Funktion haben kann, die der Veranschaulichung eines Allgemeinen dient, kann es andererseits auch eine exemplarische Funktion haben, insofern es ein Allgemeines zum Ausdruck bringt, das sich (noch) nicht in einer Regel fassen lässt. Am Exempel besteht in jüngerer Zeit gerade auch innerhalb der Moralphilosophie und der politischen Philosophie ein wachsendes Interesse (siehe etwa Archer/Matheson 2021, Beran 2021, Boehm 2022, Cherry 2017, Croce 2020, Ferrara 2008, Naumann 2020, Vaccarezza 2020 und Zagzebski 2017). Diese Entwicklung soll im Themenschwerpunkt aufgegriffen werden, wobei der Fokus vor allem auf der Beziehung zwischen derjenigen Person, an der jemand sich ein Beispiel nimmt, und derjenigen Person, die als Exempel gilt, liegen soll.
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