Kants Rechtsimperativ und zukünftige Generationen
Zur freien Willkür zukünftiger Generationen
Schlagwörter:
Kant, freie Willkür, zukünftige Generationen, Recht, Vermittlung, GenerationsgerechtigkeitKey words:
Kant, free will, future generations, law, mediation, intergenerational justiceAbstract
Der Beitrag untersucht, inwiefern das allgemeine Rechtsgesetz und der kategorische Rechtsimperativ aus dem ersten Teil der Metaphysik der Sitten von Immanuel Kant, die Rechtslehre, mit Rechten zukünftiger Generationen vereinbar sind. Es wird gefragt, ob und wie ein Rechtsanspruch auf gleiche Freiheit zukünftiger Generationen berücksichtigt werden kann. Ausgang ist der kategorische Rechtsimperativ, der die äußere Handlungsfreiheit jeder einzelnen Person unter einem allgemeinen Gesetz sichern soll. Während dieser Anspruch für zeitgleich lebende Personen unmittelbar plausibel erscheint, wird ein Bezug auf zukünftige Generationen problematisch: Zwar lässt sich ein apriorisches Recht auf gleiche Freiheit für zukünftige Generationen begründen, doch stößt die Verwirklichung dieses Rechts an naturgesetzliche Grenzen. Daraus ergibt sich eine Differenz zwischen Rechtsanspruch und Verwirklichung, die nur in Form einer vergleichbaren Freiheit wirklich wird. Um diese Kluft zu vermitteln, wird eine Ergänzung des Rechtsimperativs in Gestalt einer Generationenformel des Rechtsimperativs vorgeschlagen. Damit wird gezeigt, dass Kants Rechtslehre prinzipiell offen für eine Berücksichtigung der freien Willkür zukünftiger Generationen ist.
Es werden drei Hinsichten auf die freie Willkür zukünftiger Generationen unterschieden: Erstens der Anspruch auf ein mögliches Recht auf gleiche Freiheit zukünftiger Generationen, zweitens eine Vergleichbarkeit von äußerer Freiheit zwischen Generationen und drittens eine notwendige Position, die versucht, die Freiheit zukünftiger Generationen mit der Freiheit heutiger Generationen zu vermitteln.
Der Beitrag versteht sich als Versuch, Kants Rechtslehre durch die systematische Einbindung des Rechts auf gleiche Freiheit zukünftiger Generationen zu aktualisieren. Dabei geht es um die systematische Fragestellung, ob und wie für ein Recht auf gleiche Freiheit zukünftiger Generationen im Rahmen der kantischen Rechtslehre sinnvoll argumentiert werden kann.
This article examines the extent to which the general law and the categorical legal imperative from the first part of Immanuel Kant's Metaphysics of Morals, the doctrine of law, are compatible with the rights of future generations. It asks whether and how a legal claim to equal freedom for future generations can be taken into account. The starting point is the categorical legal imperative, which is intended to secure the external freedom of action of each individual under a general law. While this claim seems immediately plausible for people living at the same time, a reference to future generations becomes problematic: although an a priori right to equal freedom for future generations can be justified, the realization of this right comes up against the limits of natural law. This results in a difference between legal entitlement and realization, which only becomes real in the form of comparable freedom. In order to bridge this gap, an addition to the legal imperative in the form of a generational formula of the legal imperative is proposed. This shows that Kant's legal doctrine is in principle open to taking into account the free will of future generations.
Three aspects of the free will of future generations are distinguished: first, the claim to a possible right to equal freedom for future generations; second, the comparability of external freedom between generations; and third, a necessary position that attempts to mediate the freedom of future generations with the freedom of present generations.
This article is an attempt to update Kant's legal doctrine by systematically incorporating the right to equal freedom for future generations. The systematic question at stake is whether and how a right to equal freedom for future generations can be meaningfully argued within the framework of Kantian legal doctrine.
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