Call for Papers: Schwerpunkt: Privatsphäre in digitalen Umgebungen
Call for Papers: Privatsphäre in digitalen Umgebungen
Herausgeber: Lukas Naegeli (Passau)
Der Schutz der Privatsphäre wird durch den zunehmenden Einsatz digitaler Technologien und ihre Weiterentwicklung vor große Herausforderungen gestellt. Big-Tech-Unternehmen wie Alphabet, Amazon oder Meta verfolgen Geschäftsmodelle, die wesentlich auf der Erfassung und Verarbeitung personenbezogener Daten beruhen. Diese Daten werden genutzt, um Informationen über (potenzielle) Kund:innen zu erhalten und ihr Verhalten beeinflussen zu können. Darüber hinaus verwenden staatliche Behörden hochentwickelte Technologien der Datenintegration und -analyse von Firmen wie Palantir oder Clearview AI, um ihre Sicherheitsinteressen durchzusetzen und weitreichende Formen der digitalen Überwachung zu etablieren.
Dabei wird die Privatsphäre zwar von vielen für wichtig und schützenswert gehalten, während aber zugleich keine Einigkeit darüber besteht, wie verschiedene Konzeptionen der Privatheit und ihres Werts zu beurteilen sind, und nicht ausreichend reflektiert wird, inwiefern die Privatsphäre angesichts neuer Technologien der Datenverarbeitung und digitalen Überwachung besser geschützt werden sollte. Entsprechend ist beispielsweise nicht klar, ob das Prinzip der informierten Einwilligung dazu geeignet ist, im Umgang mit datenverarbeitenden Unternehmen einen zufriedenstellenden Privatsphärenschutz zu gewährleisten. Dies lässt sich unter anderem daran festmachen, dass verschiedene Personengruppen aufgrund besonderer Vulnerabilitäten und ungleicher Kompetenzen unterschiedlich gut dazu in der Lage sind, sich vor Verletzungen ihrer Privatsphäre zu schützen.
Vor diesem Hintergrund lädt die Zeitschrift für Praktische Philosophie dazu ein, philosophische Beiträge einzureichen, die sich etwa mit folgenden Fragen auseinandersetzen:
- Welche Privatheitskonzeptionen oder Auffassungen zum Wert von Privatheit erweisen sich angesichts neuer digitaler Technologien und deren vielfältigem Einsatz als plausibel?
- Wie ist das sogenannte „Privacy Paradox“ zu beurteilen, dem zufolge Personen häufig behaupten, dass ihnen Privatsphäre wichtig sei, während diese bei Entscheidungen zur Weitergabe persönlicher Daten keine große Rolle zu spielen scheint?
- Wo liegen die Grenzen der informierten Einwilligung als Grundlage für die Zulässigkeit der digitalen Erfassung und Verarbeitung personenbezogener Daten?
- Soll der Privatsphärenschutz diversitätsgerecht gestaltet werden, so dass die besonderen Bedürfnisse vulnerabler Gruppen ernst genommen werden können?
- Inwiefern ist die Verarbeitung personenbezogener Daten mit Problemen verbunden, die sich nur angehen lassen, wenn über das individuelle Recht auf Privatsphäre hinausgedacht und etwa algorithmische Diskriminierung oder Gruppenrechte einbezogen werden?
Die Einreichungsfrist für die Beiträge ist der 15.04.2026. Die Veröffentlichung des Schwerpunkts ist für Winter 2026 geplant. Alle eingereichten Beiträge durchlaufen den üblichen doppelt-blinden Begutachtungsprozess. Die Einreichung erfolgt über die Webseite der ZfPP, wo Sie auch Informationen zu Umfang und Gestaltung des Manuskripts finden: https://www.praktische-philosophie.org.
Bei Rückfragen kontaktieren Sie Lukas Naegeli (lukas.naegeli@uni-passau.de).