Brauchen wir eine neue Ethik für das Anthropozän?

Individuelle Verantwortung für kollektive Schäden im Kontext des Klimawandels

Autor:innen

  • Marius Bartmann Universität Bonn

Schlagwörter:

Klimawandel, Kollektives Handeln, Kollektive Verantwortung, Individuelle Verantwortung

Key words:

Klimawandel, Kollektives Handeln, Kollektive Verantwortung, Individuelle Verantwortung

Abstract

Es besteht Konsens darüber, dass der Klimawandel ein genuin ethisches Problem darstellt und insbesondere Fragen der intra- und intergenerationellen Gerechtigkeit aufwirft. Unstrittig ist auch, dass Staaten zu den zentralen kollektiven Akteuren gehören, die intergenerationelle Verantwortung für effektiven Klimaschutz tragen. Zu den nach wie vor kontroversen Aspekten in der Klimaethik gehört die Frage, ob und inwiefern Einzelpersonen Verantwortung für ihre mit Emissionen verbundenen Handlungen zugeschrieben werden kann. Das Problem besteht darin, solche Handlungen von Einzelpersonen aufgrund ihrer kausalen Geringfügigkeit überhaupt als moralisch relevante Handlungen zu identifizieren. Die spezifischen Merkmale des Klimawandels könnten zudem den Eindruck erwecken, dass der Verantwortungsbegriff modifiziert oder durch einen Begriff kollektiver Verantwortung ersetzt werden muss, wenn Handlungen von Einzelpersonen im Kontext des Klimawandels moralische Relevanz zukommen soll. In diesem Beitrag möchte ich dagegen einen Vorschlag entwickeln, demzufolge Einzelpersonen Verantwortung zugeschrieben werden kann, ohne jedoch unseren gängigen Verantwortungsbegriffs zu revidieren. Die leitende These ist dabei, dass der kollektive und intergenerationelle Kontext des Klimawandels die Form von mit Emissionen verbundenen Handlungen verändert. Dies beeinflusst auch die moralische Bewertung dieser Handlungen, indem mit Emissionen verbundene Handlungen durch ihre Verknüpfung mit dem globalen CO2-Budget rechtfertigungspflichtig werden.

English version

Es besteht Konsens darüber, dass der Klimawandel ein genuin ethisches Problem darstellt und insbesondere Fragen der intra- und intergenerationellen Gerechtigkeit aufwirft. Unstrittig ist auch, dass Staaten zu den zentralen kollektiven Akteuren gehören, die intergenerationelle Verantwortung für effektiven Klimaschutz tragen. Zu den nach wie vor kontroversen Aspekten in der Klimaethik gehört die Frage, ob und inwiefern Einzelpersonen Verantwortung für ihre mit Emissionen verbundenen Handlungen zugeschrieben werden kann. Das Problem besteht darin, solche Handlungen von Einzelpersonen aufgrund ihrer kausalen Geringfügigkeit überhaupt als moralisch relevante Handlungen zu identifizieren. Die spezifischen Merkmale des Klimawandels könnten zudem den Eindruck erwecken, dass der Verantwortungsbegriff modifiziert oder durch einen Begriff kollektiver Verantwortung ersetzt werden muss, wenn Handlungen von Einzelpersonen im Kontext des Klimawandels moralische Relevanz zukommen soll. In diesem Beitrag möchte ich dagegen einen Vorschlag entwickeln, demzufolge Einzelpersonen Verantwortung zugeschrieben werden kann, ohne jedoch unseren gängigen Verantwortungsbegriffs zu revidieren. Die leitende These ist dabei, dass der kollektive und intergenerationelle Kontext des Klimawandels die Form von mit Emissionen verbundenen Handlungen verändert. Dies beeinflusst auch die moralische Bewertung dieser Handlungen, indem mit Emissionen verbundene Handlungen durch ihre Verknüpfung mit dem globalen CO2-Budget rechtfertigungspflichtig werden.

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Zitationsvorschlag

Brauchen wir eine neue Ethik für das Anthropozän? Individuelle Verantwortung für kollektive Schäden im Kontext des Klimawandels. (2025). Zeitschrift für Praktische Philosophie, 11(2). https://doi.org/10.22613/zfpp/11.2.6

Ausgabe

Rubrik

Schwerpunkt: Jenseits des Individuums und über die Zeit hinweg. Intergenerationelle Perspektiven in der Ethik

Zitationsvorschlag

Brauchen wir eine neue Ethik für das Anthropozän? Individuelle Verantwortung für kollektive Schäden im Kontext des Klimawandels. (2025). Zeitschrift für Praktische Philosophie, 11(2). https://doi.org/10.22613/zfpp/11.2.6